ZDF verabschiedet Grundsätze zur KI

Künstliche Intelligenz kann bei der Medienaufsicht helfen, die konkreten Rechtsverstöße prüfen dann Jurist*innen. Foto: Gerd Altmannn/pixabay

Das ZDF hat Grundsätze für den redaktionellen Umgang mit generativer KI verabschiedet. In insgesamt neun Punkten werde das Thema Künstliche Intelligenz eingeordnet, heißt es in einer Pressemitteilung. Die wichtigste Botschaft dieser Regelungen für den Umgang mit der Technologie sei, dass „generative KI-Tools die Arbeit der Redaktionen unterstützen, aber nicht ersetzen“.

„Verlässliche und geprüfte Informationen sind durch die große Dynamik im Bereich generativer KI wichtiger denn je. Um die Chancen von KI im Arbeitsalltag nutzen zu können, müssen wir uns der Risiken bewusst sein.“ Deshalb braue es diese Leitplanken, erklärte ZDF-Chefredakteurin Bettina Schausten.

„Mit Unterstützung von generativer KI erstellte Inhalte werden, wo journalistisch geboten, für die Nutzerinnen und Nutzer kenntlich gemacht“, ist einer der Grundsätze. Auch der Datenschutz spiele eine wichtige Rolle heißt es weiter: „Generative KI-Tools dürfen nicht mit sensiblen Daten (beispielsweise personenbezogene Daten, Daten von Dritten, Unternehmensgeheimnisse) angereichert werden.“ Ausnahmen von dieser Regel seien nur nach vorheriger Prüfung der Redaktion möglich. Werden generative-KI-Tools im redaktionellen und journalistischen Kontext eingesetzt, gelte das Zwei-Quellen-Prinzip, wobei generative KI selbst nicht als Quelle zählt. Mit eigenen Entwicklungen im Bereich generativer KI wolle das ZDF transparent umgehen.

Damit reiht sich das ZDF in die Reihe von Medienhäusern in Deutschland ein, die bisher bereits Selbstverpflichtungen zum Umgang mit KI in den Redaktionen abgegeben haben. Dazu zählen unter anderem der Bayerische Rundfunk und die dpa wie M berichtete. Zudem hat auch M erste Festlegungen zum Umgang mit KI veröffentlicht.

Mehr Informationen zum Thema Künstliche Intelligenz im M Magazin 3/2023.

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