Journalistin wehrt Klage wegen Verleumdung ab

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Das Oberste Gericht in Großbritannien hat die Verleumdungsklage eines britischen Geschäftsmanns gegen die Enthüllungsjournalistin Carole Cadwalladr abgewiesen. Die Berichterstattung sei von öffentlichem Interesse gewesen, hieß es in der Begründung. Reporter ohne Grenzen (RSF) sieht den Fall als herausragendes Beispiel für eine strategische Klage gegen öffentliche Beteiligung (SLAPP) und bezeichnet die Entscheidung des High Court als „bahnbrechendes Urteil zugunsten der Pressefreiheit“.

Cadwalladr, unter anderem Trägerin des RSF Press Freedom Award, war aufgrund eines TED-Vortrags und eines zu dem Vortrag verlinkenden Tweets verklagt worden. In dem Beitrag hatte sie erklärt, Arron Banks habe über seine Beziehungen zur russischen Regierung gelogen.

In dem Urteil vom 13. Juni kam die Richterin zu dem Schluss, dass „der TED-Talk eine politische Äußerung von großer Bedeutung und großem öffentlichen Interesse (im engsten Sinne)“ war, „nicht nur in diesem Land, sondern weltweit“. Zudem habe der Kläger nicht beweisen können, dass die Veröffentlichung des TED-Vortrags seinen Ruf geschädigt habe, ein wichtiges Kriterium bei der Beurteilung von Verleumdung.

„Wir freuen uns über dieses bahnbrechende Urteil zugunsten der Pressefreiheit“, sagte Christian Mihr, Geschäftsführer von Reporter ohne Grenzen. „Carole Cadwalladrs Kampf gegen diese schikanöse Klage hat nicht nur ein Zeichen für die Pressefreiheit gesetzt, ihr Sieg vor Gericht wird auch konkrete Auswirkungen auf die Arbeit von Medienschaffenden in Großbritannien und darüber hinaus haben“, so Mihr weiter.

Allerdings bezeichnete die Richterin den Fall nicht als strategische Klage gegen öffentliche Beteiligung (SLAPP). RSF und andere Organisationen sehen darin jedoch ein herausragendes Beispiel dafür: Die Klage sei rein schikanöser Natur gewesen und habe das Ziel gehabt, Cadwalladr und ihren investigativen Journalismus zum Schweigen zu bringen, hieß es von RSF. Londoner Gerichte seien als Gerichtsstand für SLAPPs besonders beliebt. Daher sei davon auszugehen, dass das Urteil Strahlkraft für die zukünftige Entwicklung der Pressefreiheit in Großbritannien und international haben werde.


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