Türkei: Abgesang auf Rechtsstaatlichkeit

Deniz Yücel (Archivbild) Foto: imago/Müller-Stauffenberg

Als weiteren Schlag gegen Pressefreiheit und Rechtsstaatlichkeit in der Türkei bezeichnete die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di die Verurteilung des deutsch-türkischen Journalisten Deniz Yücel zu mehr als zwei Jahren und neun Monaten Haft wegen Propaganda für die verbotene kurdische Arbeiterpartei PKK. Vom Vorwurf der Volksverhetzung und der Propaganda für die Gülen-Bewegung wurde Yücel freigesprochen.

Der Korrespondent der Zeitung „Die Welt“ war von Februar 2017 bis Februar 2018 ohne Anklageschrift im Hochsicherheitsgefängnis Silivri westlich von Istanbul inhaftiert worden. Monatelang saß er in Einzelhaft. Wie erst im Mai vergangenen Jahres bekannt wurde, war er in seiner Haftzeit misshandelt worden.

Der Fall hatte die deutsch-türkischen Beziehungen schwer belastet. Erst nach langem politischen Tauziehen kam Yücel frei und durfte ausreisen. Gleichzeitig wurde Anklage wegen Terrorpropaganda und Volksverhetzung erhoben.

Das türkische Verfassungsgericht hatte im Juni 2019, also zweieinhalb Jahre nach Yücels Verhaftung, diese als Verletzung seiner persönlichen Freiheitsrechte und der Pressefreiheit bewertet und für rechtswidrig erklärt. In Yücels Texten finde sich, so das Verfassungsgericht, „nichts, das man auch nur als Anzeichen für Terrorpropaganda oder Volksverhetzung auslegen“ könne.

Die Staatsanwaltschaft hatte bereits im Februar dieses Jahres ihr Schlussplädoyer gehalten – und an den Vorwürfen wegen „Volksverhetzung“ und Propaganda für die verbotene Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) festgehalten. Sie forderte bis zu 16 Jahre Haft für den Journalisten. Yücels  Verteidiger Veysel Ok warf der Staatsanwaltschaft vor, in ihrem Plädoyer mit keinem Wort auf das Urteil des Verfassungsgerichts eingegangen zu sein.

Yücel sei verurteilt worden, obwohl das türkische Verfassungsgericht befunden habe, dass seine Verhaftung rechtswidrig und ein Verstoß gegen die Presse- und Meinungsfreiheit gewesen sei, erklärte die Vorsitzende der dju in ver.di Tina Groll. „Wenn nun ein Istanbuler Gericht dieses Urteil trotz seiner bindenden Wirkung für die gesamte Judikative ignoriert, dann ist das ein letzter Abgesang auf die Rechtsstaatlichkeit in der Türkei“, so Groll in einer Pressemitteilung. Sie versicherte Yücel ihrer Solidarität: „Das Grundrecht auf Presse- und Meinungsfreiheit ist nicht verhandelbar. Die dju in ver.di steht an der Seite Deniz Yücels sowie aller weiteren Journalistinnen und Journalisten, die in der Türkei zu Unrecht unter Anklage stehen.“

Yücels Anwalt Veysel Ok hatte Freispruch für seinen Mandanten gefordert. Er kündigte an, in Berufung zu gehen: „Wir akzeptieren dieses Urteil nicht“, sagte er. Ok zufolge gab das Gericht zudem bekannt, dass zwei weitere Ermittlungen gegen Yücel liefen. Dem Journalisten wird Beleidigung des Präsidenten und des türkischen Staates vorgeworfen, wie aus dem Gerichtsprotokoll hervorgehe.

Eine Chronologie der Strafverfolgung Deniz Yücels in der Türkei auf sueddeutsche.de

 

 

 

 

 

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Vorsichtige Rückkehr nach Ecuador

Leonardo Gómez Ponce hat ein halbes Jahr in Berlin mit einem Stipendium von Reporter ohne Grenzen verbracht. Dort hat er gelernt sich digital besser zu schützen. Zurück in Ecuadors Hauptstadt agiert der 41-jährige investigative Journalist vorsichtig, suggeriert in den sozialen Medien, dass er weiterhin im Ausland sei. Das schützt ihn bei der Recherche und in den sozialen Netzen.
mehr »

Neue Aufgaben im Community-Management

In der plattformdominierten Öffentlichkeit sind neue Berufsfelder entstanden – wie das Community-Management, das zwischen Redaktion und Publikum vermitteln soll. Obwohl diese Aufgabe in journalistische Ausbildungspläne integriert ist, prägen mangelnde Wertschätzung und prekäre Arbeitsbedingungen die Praxis in den Medien.
mehr »

Der Arbeitskampf im ÖRR geht weiter

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) setzt ihre Tarifverhandlungen in den Sendern der ARD fort und hält an ihren Forderungen von sieben Prozent Honorar- und Gehaltserhöhungen, mindestens aber 300 Euro monatlich mehr, fest. Dies gelte ausdrücklich auch für den Westdeutschen Rundfunk (WDR), erklärte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Christoph Schmitz-Dethlefsen, zuständig für Medien.
mehr »

Zukunftsoffensive für COSMO

Über 500 Organisationen, darunter die dju in ver.di, fordern bundesweite Zukunftsoffensive für ARD-Programm COSMO. Der WDR benennt seine  Radiowellen Cosmo und 1Live Diggi um und richtet die Programme neu aus. Ein einmaliges Großbündnis warnt die ARD davor, einen großen Teil der migrantischen Bevölkerung zu vernachlässigen.
mehr »