Re:publica: Ein Plädoyer für den Rundfunkbeitrag

Prof. Dr. Lorenz Lorenz-Meyer von der Hochschule Darmstadt auf der re:publica TEN mit einem Plaädoyer für den Rundfunkbeitrag
Foto: Martha Richards

Auf der re:publica TEN hielt Lorenz Lorenz-Meyer, Professor für Onlinejournalismus und Medienentwicklung an der Hochschule Darmstadt, eine „kleine Verteidigungsrede“ für den Rundfunkbeitrag. Nicht in seiner Funktion als Wissenschaftler, sondern als interessierter und engagierter Staatsbürger appellierte er an die Zivilgesellschaft, den Versorgungsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht nur anzuerkennen, sondern auch dessen Weiterentwicklung als gemeinschaftliche Aufgabe wahrzunehmen. Die Forderungen nach Reformen empfindet er dennoch als berechtigt.

„Prinzip Universalität: Warum wir die Zwangsgebühren“ verteidigen sollten. So hatte der Professor seinen Vortrag auf der re:publica überschrieben. Ein Vortrag, der sich explizit an das Publikum der re:publica und nicht der Media Convention richtete, gerade weil er mit seinem Plädoyer eben nicht ein Nischenpublikum mit professioneller Perspektive auf die Medien, sondern den kritischen Bürger zu erreichen beabsichtigte. An der Hochschule Darmstadt beschäftigt sich Lorenz-Meyer in seiner Funktion als Wissenschaftler mit den Zukunftsperspektiven des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und stellt sich vor allem die Frage, wie dieses schwerfällige System reformiert und weiterentwickelt werden könne, insbesondere was die nachhaltige Positionierung der Sender im Netz betrifft. In seiner Rolle als Staatsbürger muss er jedoch feststellen, wie die Kritik am öffentlich-rechtlichen Rundfunk inzwischen selbst in informierten Kreisen jedweder fundierten Argumentation entbehrt und fast immer auf die Forderung nach dessen Komplettabschaffung hinausläuft.
Dem setzt Professor Lorenz-Meyer die Idee eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge entgegen. Für einen gesamtgesellschaftlich zu entrichtenden Beitrag leistet er die informationelle Grundversorgung der Bevölkerung, die Versorgung also mit (von politischer und kommerzieller Einflussnahme) unabhängiger Information, welche allein eine freie und umfassende Meinungsbildung in der Gesellschaft gewährleisten kann.

Den Zuhörern rief er in einem kleinen historischen Exkurs in Erinnerung, in welchem Kontext die Idee öffentlich-rechtlicher Medien eigentlich entstanden war. Denn diese Idee sei dem Sozialstaatsgedanken entsprungen. Medien und Informationen seien darin als etwas begriffen worden, das vom Gemeinwesen in gemeinschaftlicher Verantwortung reguliert und reglementiert werden sollte. Nach dem Vorbild der britischen BBC schrieben die Verfassungsväter in Artikel 5,1 des Grundgesetztes die Gewährleistung einer freien Berichterstattung durch Rundfunk und Film fest. Dieser Begriff der Rundfunkfreiheit habe freilich in den kommenden Jahrzehnten vom Bundesverfassungsgericht ausgestaltet werden müssen. Demnach handele es sich hierbei um eine „dienende Freiheit“, welche die Förderung einer freien und umfassenden Meinungsbildung zum Ziel habe. Aspekte der Rundfunkfreiheit seien die Programmfreiheit, die Bestands- und Entwicklungsgarantie und die Finanzierungsgarantie. Diese verfassungsmäßig garantierte Finanzierung werde durch ein bedarfsorientiertes Finanzierungssystem gesichert, welches unabhängig von kommerziellen Gesichtspunkten und frei von staatlicher Einflussnahme sein müsse. Deshalb könne der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch nicht durch Steuern finanziert werden. Eine staatliche Unabhängigkeit wäre dann nicht mehr gegeben.
Der den öffentlich-rechtlichen Medien verordnete Programmauftrag der unabhängigen informationellen Grundversorgung berge in sich das Prinzip der Universalität. In einer programmatischen Selbstdarstellung, an der es in Deutschland leider mangele, kritisiert Lorenz-Meyer, habe beispielsweise die BBC in ihrem Programm für die kommenden Jahre festgeschrieben, dass ihr Auftrag universal sei und demnach den Anspruch habe, jeden Bürger ohne Ausnahme zu erreichen
Dieses Prinzip der Universalität gelte in Deutschland auch für ARD, ZDF und Deutschlandradio insofern ihr Informationsangebot als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge zu verstehen sei. Aus diesem Grund sei eine Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks über ein Abo-Modell, so wie es etwa vom wissenschaftlichen Beirat des Bundesfinanzministeriums vorgeschlagen wurde, abzulehnen. Ein Teil der Bevölkerung wäre auf diese Weise von der informationellen Grundversorgung abgeschnitten, das Prinzip der Universalität durchbrochen.

Auch eine Schrumpfung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nach dem Prinzip der Subsidiarität sei für Lorenz-Meyer, der an diesem Punkt zur Widerlegung der seiner These widersprechenden Argumente übergeht, nicht möglich. Das beste Argument gegen die Subsidiarität, nach der das öffentlich-rechtliche System nur anbieten solle, was der Markt nicht schaffe, lieferte ihm Medienjournalist Stefan Niggemeier, der einst davor warnte, dass noch immer nicht sicher sei, wie und ob guter Journalismus im Netz in Zukunft überhaupt finanziert werden könne. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk stelle in dieser Logik laut Lorenz-Meyer eine Infrastruktur für Notzeiten dar, eine Sicherheit für potenzielle Situationen, in denen andere Informationsangebote, also diejenigen privater Anbieter, einbrechen, beispielsweise in wirtschaftlich schlechten Zeiten. In diesem Punkt findet der Professor zurück zu seiner Grundidee der Daseinsvorsorge, die auch und gerade in Krisenzeiten gewährleistet sein müsse. Zudem sei eine Subsidiaritätsgrenze aufgrund fehlender Kriterien nur schwer definierbar. Das Prinzip der Subsidiarität müsse folglich stattdessen über eine permanente Selbstbeschränkung durch die Sender realisiert werden. Dies sei in der Tat eine Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, bei der durchaus Nachholbedarf bestehe. Aus denselben Gründen sei ebenso wenig eine Rundfunkfinanzierung aus Spenden und Stiftungen vorstellbar. Solch eine Finanzierung sei nicht nachhaltig, würde also Krisenzeiten nicht überstehen und sei zudem nicht auf das notwendige Maß skalierbar.

Diese Ausführungen kondensiert Lorenz-Meyer schließlich in seinem Fazit in Form von drei Thesen: Nur eine beitragsfinanzierte öffentliche Medieninfrastruktur könne die Rundfunkfreiheit inklusive der Online-Präsenz der öffentlich-rechtlichen Sender gewährleisten. Die Sicherung der Staatsferne und die Weiterentwicklung des Versorgungsauftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks seien im Kern eine zivilgesellschaftliche Aufgabe. Die Adressen für Reformbemühungen seien die Rundfunkräte auf operativer Ebene und der Gesetzgeber auf strategischer Ebene. Dabei stehe die Zivilgesellschaft vor der Aufgabe, die notwendigen Reformen von den Rundfunkräten einzufordern, während der Gesetzgeber andere Rahmenbedingungen schaffen müsse, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als System flexibler und transparenter machen.

Wer lieber konkrete Beispiele statt abstrakter Überlegungen bevorzugt, dem sei schließlich noch dieses Argument von Lorenz-Meyer genannt: In einer Vergleichstabelle zeigt er auf, dass das Monats-Abo einer beliebigen Qualitätszeitung schon jetzt immerhin etwa drei Mal so viel koste wie der Rundfunkbeitrag. Und was solle erst werden, wenn den Medien die Werbefinanzierung wegbrechen wird? Dann werde gute Information, so Lorenz-Meyer, für den normalen Bürger unbezahlbar.
Es sei denn, die Zwangsgebühren-Gegner werden sich nicht durchsetzen, der öffentlich-rechtliche Rundfunk als Teil der Daseinsvorsorge bleibt erhalten und wird uns in solchen Zeiten weiterhin mit unabhängiger und kostengünstiger Information versorgen.

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