Funke und Springer noch enger

Kartellamt stimmte Vermarktungskooperation Media Impact zu

Das Gemeinschaftsunternehmen „Media Impact” kann durchstarten. Das Bundeskartellamt hat die Kooperation für die Anzeigen- und Werbevermarktung zwischen der Funke-Mediengruppe (FMG) und der Axel Springer SE im Juni freigegeben.

„Die Ermittlungen haben gezeigt, dass die Bild-Zeitung bei bundesweiten Zeitungsanzeigen zwar über eine starke Position, nicht aber über eine marktbeherrschende Stellung im kartellrechtlichen Sinne verfügt. Die gemeinsame Anzeigenvermarktung mit der Funke Mediengruppe bewirkt keine wesentliche Einschränkung wirksamen Wettbewerbs”, begründete Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, die Entscheidung. Ein Grund hierfür sei die Möglichkeit der Werbekunden, auf ganz unterschiedlichen Wegen Kombinationen regionaler Tageszeitungen zu buchen und damit auch eine bundesweite Marktabdeckung zu erreichen. Darüber hinaus sei die Bild-Zeitung auch starkem Wettbewerb durch andere Medien aus benachbarten Märkten, wie etwa die bundesweite Fernsehwerbung, ausgesetzt.

Das geplante Gemeinschaftsunternehmen „Media Impact” soll unter der Führung von Axel Springer für die Medien von FMG und Axel Springer im Zeitungsbereich die nationale Anzeigenvermarktung sowie die Werbevermarktung von Zeitschriften- und Online-Medien durchführen. Mehr als 90 Print-, Online- und Mobil-Angebote, darunter Bild, Welt, das Hamburger Abendblatt und die Berliner Morgenpost, vermarktet Media Impact nach Angaben des Springer-Konzerns derzeit.

Das Vorhaben ist der dritte Teilschritt der umfangreichen Transaktion zwischen Axel Springer und FMG, die im ersten Schritt den bereits genehmigten Verkauf der Berliner Morgenpost, des Hamburger Abendblattes und weitere Zeitungen und Anzeigenblätter in der Region sowie der Frauenzeitschriften von Axel Springer an FMG beinhaltete. Der zweite Teil der Transaktion betraf den Erwerb sämtlicher Springer-Programmzeitschriften durch FMG, den das Bundeskartellamt mit Auflagen genehmigt hat. Geplant ist auch noch ein Gemeinschaftsunternehmen für den Vertrieb. Darüber muss das Kartellamt noch entscheiden.

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