Die Gewerkschaften dju in ver.di und DJV haben ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Verantwortliche des Madsack-Konzerns beantragt. Grund dafür ist die verspätete und unzureichende Information der Betriebsräte über die Pläne zur Umstrukturierung der Online-Aktivitäten innerhalb der Mediengruppe. Diese sollen künftig für alle regionalen Angebote sowie das neue Portal rnd.de zentral aus Hannover gesteuert werden. Damit verbunden ist ein Stellenabbau an den einzelnen Standorten.
Mit dieser groben Missachtung von Informations- und Beratungsrechten habe die Konzernspitze gegen Paragraf 121 des Betriebsverfassungsgesetzes verstoßen, argumentieren die Gewerkschaften. So seien die Betriebsräte über die offenbar bereits seit Anfang 2017 entwickelten Pläne zur Neugestaltung der Online-Strategie erst unmittelbar vor deren öffentlicher Bekanntgabe per Pressemitteilung und Ausschreibung der künftig in Hannover zu besetzenden Stellen informiert worden. Damit sei den Betriebsräten, so dju und DJV, die Möglichkeit genommen worden, über die Maßnahmen und deren Folgen für die Mitarbeiter_innen in der vom Gesetz vorgesehenen Weise zu beraten sowie Alternativvorschläge zur Sicherung von Arbeitsplätzen zu unterbreiten, bevor entsprechende Pläne final umgesetzt werden. Zumal sich sowohl der Konzernbetriebsrat als auch örtliche Interessenvertretungen seit Mitte 2017 immer wieder ohne Erfolg nach Ergebnissen der konzernweit eingesetzten Arbeitsgruppen für die Entwicklung einer neuen Online-Strategie erkundigt hatten.
Madsacks „Digital-Offensive“ sieht eine als „Digital Hub“ bezeichnete, neue Online-Einheit in Hannover vor, die 70 Stellen umfassen soll, darunter 30, die an den bisherigen regionalen Standorten Lübeck, Rostock, Leipzig und Potsdam gestrichen und nach Hannover umgeschichtet werden sollen. Weil unklar ist, ob alle der derzeit in den Regionalverlagen Beschäftigten bereit sind, nach Hannover zu wechseln, könnten Kündigungen nicht ausgeschlossen werden, hieß es von der Konzernspitze.
Das nun in Gang gebrachte Ordnungswidrigkeitenverfahren sieht Geldbußen von bis zu 10.000 Euro gegen Verantwortliche vor, die Aufklärungs- oder Auskunftspflichten nicht, wahrheitswidrig, unvollständig oder verspätet erfüllen. dju-Bundesgeschäftsführerin Cornelia Haß: „Es geht hier um einen rechtswidrigen Angriff auf die Interessen der Kolleginnen und Kollegen. Das Betriebsverfassungsgesetz gilt auch für einen Konzern wie Madsack und darf nicht gebrochen werden.“
DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall: „Die Madsack-Manager müssen lernen, dass Geschäftspolitik nach Gutsherrnart bei uns und den Betroffenen auf Widerstand stößt.“