Man muss sich auch selber kümmern, mobil und flexibel sein, heißt es häufig, laut tönend aus Politikermund! Da verwundert es schon, wenn gerade denjenigen, die mit einer Existenzgründung das Heft selbst in die Hand nehmen wollen, wieder mal die Unterstützung versagt werden soll. So will das Bundeskabinett am 25. Mai beschließen, die Mittel für die Existenzgründungsförderung radikal auf ein Viertel zu kürzen und den Anspruch auf einen Gründungszuschuss zu streichen.
Damit steht diese „Anschubfinanzierung“ aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung faktisch vor dem Aus. Dabei hat sie sich – fixiert im Arbeitsförderungsrecht – in den vergangenen Jahren bewährt. Die Bundesregierung selbst hat stets bekräftigt, dass Gründungsförderung ein wichtiges Instrument bei der Bekämpfung von Arbeitslosigkeit ist. Und nun setzt sie hier den Rotstift an. Nach dem Referentenentwurf vom 6. April soll der Gründungszuschuss von einer Pflicht- zur Ermessensleistung werden. Damit sind der Willkür Tür und Tor geöffnet. Als Voraussetzung, um den Zuschuss zu erhalten, muss ein Arbeitslosengeld I-Restanspruch von 180 (bisher von 90) Tagen vorhanden sein. Die Dauer der Förderung soll von neun auf sechs Monate reduziert werden. Anschließend kann für neun – bisher sechs – Monate ein Pauschalbetrag von 300 Euro für die soziale Absicherung weitergezahlt werden.
Das sind tiefe Einschnitte. Schon die bisherige Gründungsförderung über neun Monate ist nach Ansicht von ver.di für eine Existenzgründungsphase zu knapp bemessen. Sie kann allenfalls die Untergrenze für die Förderung sein. Deshalb will ver.di den Anspruch auf Gründungszuschuss erhalten! Mehr noch: Er soll auch für Empfänger/innen von ALG II zum Bestandteil der Existenzgründungsleistungen werden. Notwendig ist zudem eine finanzielle Unterstützung bei der Beschaffung von Sachgütern. Zu den finanziellen Leistungen muss der gesicherte Zugriff auf flankierende Leistungen kommen wie Beratung, Qualifizierung, Coaching. Eine umfassende und qualifizierte Beratung ist unerlässlich, steht doch ein/e Existenzgründer/in vor vielfältigen Anforderungen und einem großen finanziellen und sozialen Risiko.
ver.di hat Gründerinnen und Gründer aufgefordert mit positiven Beispielen zu belegen, welch hohen Stellenwert die Existenzgründungsförderung hat. Unter www.selbststaendige.verdi.de sind die Einsendungen zu lesen. Wer auch noch über eigene Erfahrungen berichten will, kann dies tun mit einer Mail: Selbststaendige@verdi.de