G20-Gipfel: Urteil rechtskräftig

Bild: Izzet Ugutmen/Shutterstock

Das Berliner Verwaltungsgericht hatte im November letzten Jahres den Entzug der Akkreditierung von zwei Fotografen beim G20-Gipfel im Juli 2017 in Hamburg als rechtwidrig erklärt. Diese zwei Entscheidungen sind jetzt rechtskräftig. Es ist das erste Urteil dieser Art. Sieben weitere Verfahren sind noch offen. Die dju in ver.di bewertet den Verwaltungsakt des Bundespresseamtes als „gravierenden Eingriff in die Pressefreiheit“. Sie vertritt acht ihrer Mitglieder in dem Rechtsstreit.

Das Bundespresseamt hätte nach der Entscheidung des Gerichts einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen können, hat dies aber nicht getan, teilte die Behörde dpa zufolge mit.

„Es war ein historisch einmaliges Vorgehen der Sicherheitsbehörden beim G20-Gipfel im Juli 2017 in Hamburg: Zunächst tauchte eine Liste mit 32 Namen von Journalist*innen an der Sicherheitskontrolle des Pressezentrums auf, dann wurden allen Medienschaffenden, deren Name auf der Liste stand, vom Bundespresseamt die erteilte Akkreditierung entzogen. Es gab keine Erklärung, keine Möglichkeit, Widerspruch einzulegen“, berichtete M Online.

Es sei eine gute Nachricht, dass dieses Urteil jetzt rechtskräftig sei, erklärte die Bundesgeschäftsführerin der deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di, Cornelia Berger, die die Entscheidung als „wichtigen Erfolg für die Pressefreiheit“ sieht. Berger hatte nach der Urteilsverkündung Im November den Finger noch tiefer in die Wunde gelegt: Die Frage, wieso immer wieder Journalistinnen und Journalisten in Datenbanken der Sicherheitsbehörden als Sicherheitsrisiko eingestuft würden, obwohl sie nur ihrer grundgesetzlich geschützten journalistischen Arbeit nachgingen, sei eine Frage, die es trotz des positiven Urteils weiter zu stellen gelte: „Personenbezogene Daten von Medienschaffenden landen immer wieder in Datenbanken der Sicherheitsbehörden, wo sie nicht hingehören. Trotzdem kommt man schnell in eine Schublade rein, aber nicht wieder raus. Diesem Skandal werden wir für unsere Mitglieder weiter auf der Spur bleiben“, kündigte sie an.

 

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Nur echte Presseausweise anerkennen

Ein Presseausweis vereinfacht den Nachweis journalistischer Tätigkeit. Er ist aber keine Voraussetzung, um eine Person als Journalist*in anzusehen. Sie kann ihre Tätigkeit auch auf andere Weise belegen, beispielsweise mit einer Bestätigung der Redaktion oder der Vorlage von Publikationen, an denen sie mitgearbeitet hat. Dennoch kommt dem bundeseinheitlichen Presseausweis eine besondere Bedeutung zu.
mehr »

Neue Anlaufstelle: Erste Hilfe bei SLAPPs

Was tun, wenn man geslappt wird? Ab dem 16. Mai gibt es eine Anlaufstelle für SLAPP -Betroffene. SLAPPs sind unbegründete Einschüchterungsklagen oder missbräuchliche Gerichtsverfahren. Gegen die hat die EU eine Anti-SLAPP-Richtlinie verabschiedet. Binnen zwei Jahren müssen die Mitgliedsstaaten nun die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Hinter der von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien geförderten Anlaufstelle steht ein breites Bündnis; Ansprechpartner ist Philipp Wissing.
mehr »

Einschüchterungsversuche der Hohenzollern

Eine Studie der Universität Leipzig hat am Beispiel der deutschen Adelsfamilie Hohenzollern untersucht, wie kritische Berichterstattung und Forschung durch gezielte Anwaltsstrategien beeinflusst oder behindert werden sollen. Die Kommunikationswissenschaftler*innen haben dabei die Wirkung von SLAPPs (Strategic Lawsuits Against Public Participation) aus Sicht der Betroffenen nachvollzogen. Verunsicherung und Einschränkung der Arbeitsfähigkeit sind direkte Folgen bei ihnen.
mehr »

Meilenstein im Kampf gegen SLAPPs

Die Coalition Against SLAPPs in Europe (CASE) hat die Empfehlung des Europarats zur Bekämpfung von SLAPPs begrüßt. In einer Erklärung vom 5. April nennt sie die Empfehlung einen wichtigen Schritt zum Schutz der Pressefreiheit. Obwohl es immer noch Raum für Verbesserungen gebe, werde Journalist*innen ein sichereres Umfeld, frei von Angst und Einschüchterung garantiert. Der Europarat hatte der Empfehlung am 19. März zugestimmt, das Europaparlament bereits Ende Februar.
mehr »