Nach dem wegweisenden Urteil im Fall des Synchronschauspielers Marcus Off hat nun auch sein Kollege Johannes Raspe seinen Anspruch auf Nachvergütung erfolgreich durchgesetzt. Das Landgericht München urteilte am 12. Juli, dass die Vergütung der deutschen Stimme von Robert Pattinson in den Filmen der Twilight Saga im Vergleich zum Verwertungserfolg der Kinofilme zu niedrig war. Außerdem bewertete das Gericht die Gagen von Synchronschauspielerinnen und –schauspielern auch grundsätzlich als unangemessen niedrig.
Geklagt hatte Raspe, der in allen fünf Twilight-Filmen die Hauptfigur Edward Cullen, gespielt von Robert Pattinson, synchronisierte, gegen die Tele München Gruppe. Die Streitfrage in dem rund drei Jahre dauernden Prozess war, ob Raspes Leistung für die produzierten Kinofilme im Vergleich zum Verwertungserfolg angemessen vergütet wurde. Grundlage für die Klage war der § 32a des Urheberrechtsgesetzes (UrhG), wonach ein Künstler eine Nachforderung geltend machen kann, wenn zwischen der vereinbarten Gegenleistung und den Erträgen aus der Nutzung des Werkes ein auffälliges Missverhältnis besteht. Das Gericht gab allerdings nicht nur Raspes Anspruch auf Nachvergütung statt, sondern stellte auch fest, dass die in der Synchronbranche allgemein üblichen Gagen seit jeher derart niedrig sind, dass sie nicht als angemessen angesehen werden können und nicht mit dem verfassungsrechtlich geschützten Eigentumsrecht der Synchronschauspielerinnen und -schauspieler im Einklang stehen.
Der InteressenVerband Synchronschauspieler e.V. (IVS), der sowohl Offs als auch Raspes sowie weitere Nachvergütungsverfahren finanziert und unterstützt, wertete das Urteil als Teilerfolg und forderte eine deutliche Erhöhung der Gagen. IVS-Vorstand Till Völger: „Seit Mitte der 60er Jahre hat sich die Höhe der Gagen kaum verändert. Obwohl das Auswertungsvolumen und damit die Gewinne der Produzenten seither explodiert sind, wurde unsere Vergütung nie angepasst. Berechnet man die Inflation ein, ist sogar ein drastischer Gagenverfall zu erkennen – und das bei Pauschalabgeltungen ohne Berücksichtigung des Nutzungserfolges.“ Er verwies zudem auf den gültigen NDR-Tarifvertrag, dessen Gagen für Synchronschauspieler_innen rund 300 Prozent über den derzeit branchenüblichen liegen. „Es wird allerhöchste Zeit, dass die Synchronproduzenten hier endlich ein Einsehen haben und die Voraussetzungen schaffen, damit über einen Tarifvertrag angemessene Gagen etabliert werden können“, so Völger. Der IVS fordere die Synchronproduzenten schon seit einigen Jahren zur notwendigen Gründung einer Arbeitgebervertretung als Verhandlungspartner auf, was von den Produzenten allerdings abgelehnt werde.
Im Fall von Raspe werden der Synchronschauspieler und der IVS allerdings trotz des positiven Urteils in Berufung gehen, denn „die darauf aufbauende Berechnungsgrundlage des LG München für die Beurteilung eines Übererfolges der Filme ist für uns nicht nachvollziehbar“, erklärte Volger.