Jedes Mal vor Feiertagen fragen sich viele Filmschaffende, ob die aktuelle Produktion diese Tage auch bezahlen wird. Obwohl das im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) sowie im Tarifvertrag für Film- und Fernsehschaffende (TV FFS) klar geregelt ist, sieht es in der Praxis leider häufig anders aus. Ob vor Ostern, Himmelfahrt oder Pfingsten sind sich viele Produktionen um kaum eine Ausrede zu schade. Unter dem Link findet ihr die häufigsten „Argumente“, um die Feiertagsbezahlung zu umgehen und ein Vorschlag dagegen vorzugehen.
Informiert die Fimunion in ver.di über die Produktionen, die Feiertage nicht bezahlen und wir sorgen gemeinsam dafür, dass sich dieser unhaltbare Zustand ändert. Denn: Um die eigenen Rechte durchzusetzen, ist es auch notwendig, sie einzufordern. Wir unterstützen Euch dabei! ver.di-Filmunion (Aktion)