Kölner streiken für Tarifbindung

Kämpferisch: RRG-Zeitungsmacher_innen gemeinsam vor dem Streiklokal in Bergisch-Gladbach. Foto: zeitungsmacher.koeln

Zahlreiche Beschäftigte der Rheinischen Redaktionsgemeinschaft (RRG) – Redakteurinnen und Redakteure sowie die Beschäftigten in den Redaktionssekretariaten für die Lokalteile von Kölner Stadt-Anzeiger und Kölnischer Rundschau – folgten dem Streikaufruf ihrer Gewerkschaft vor der anstehenden Tarifverhandlungsrunde. „Wir fordern gleichen Lohn für gleiche Arbeit“, bekräftigen die Zeitungsmacher_innen.

Es ist der erste Warnstreik für die Beschäftigten der Rheinischen Redaktionsgemeinschaft GmbH. Er soll bis 24 Uhr dauern. Von „sehr guter Beteiligung“ auch angesichts der Urlaubszeit berichtet ver.di Köln. Man gehe davon aus, dass es für beide Blätter und deren Online-Ausgaben zu Einschränkungen in der aktuellen Berichterstattung kommen wird. „Unser Streikaufruf war kurzfristig und sicher wirkungsvoll“, so ver.di-Sekretär Stephan Otten aus dem Streiklokal in Bergisch Gladbach. Dort wurden die Streikenden über den Stand der Tarifverhandlungen informiert und das weitere Vorgehen gemeinsam mit DJV-Kolleg_innen beraten. Auch Solidaritätsbotschaften aus Bonn und Hamburg kamen an, in denen Erfolg gewünscht wird im Ringen um einen Anerkennungstarifvertrag für die Beschäftigten.

Nach der dritten Tarifverhandlungsrunde Anfang Mai hätten die Interessen noch immer weit auseinander, heißt es aus der Tarifkommission. „Die Arbeitgeberseite hat wohl immer noch nicht verstanden, dass sie sich in Tarifverhandlungen befindet“, betont Stephan Otten von der ver.di-Verhandlungsführung. So sei die Geschäftsführung bisher nur bereit gewesen, eine Regelung für eine Entgeltordnung auf Basis einer Betriebsvereinbarung zu treffen. Darum geht es den Beschäftigten aber nicht. Sie wollen tarifliche Regelungen. Die Anerkennung der jeweiligen Flächentarifverträge für Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen, für Redaktionsvolontäre und die kaufmännischen Angestellten ist das gemeinsame Ziel von Beschäftigten und Gewerkschaften. Das schließt die Mindesteingruppierungen für Sekretärinnen sowie die Fortschreibung von Altersteilzeit-Regelungen ein.

Mit der Gründung der RRG als gemeinsame Tochter der Tageszeitungsverlage DuMont Schauberg und Heinen wurden im Sommer 2014 die Außenredaktionen von Kölner Stadt-Anzeiger und Kölnischer Rundschau zusammengelegt. Zwar ist inzwischen ein neuer Betriebsrat gewählt, doch die frühere Tarifbindung fiel weg. Keiner der fast 100 aus beiden Redaktionen in die neue Gesellschaft Übergegangenen kann sich mehr auf regelmäßige Tariferhöhungen verlassen. Beschäftigte, die nach der Umstrukturierung eingestellt wurden, müssen erhebliche Einbußen hinnehmen. Hinzu kommt: DuMont Schauberg und der Heinen Verlag pflegen unterschiedliche Kulturen und haben verschiedene vertragliche Regelungen. Diese Unterschiede wirken fort und führen zu Ungerechtigkeiten innerhalb der Belegschaft.

Die aktuellen Tarifverhandlungen laufen seit Februar 2017. Am morgigen Dienstag steht die vierte Verhandlung an.

Streikimpressionen auf Youtube:

Weitere Informationen auf der Kampagnen-Homepage:
www.zeitungsmacher.koeln


Es kommt Bewegung in die Verhandlungen

In der vierten Tarifverhandlungsrunde am 15. August in Leverkusen und nach dem Warnstreik kam es zu konkreteren Absprachen. Die Gewerkschaften hatten zunächst klargemacht, dass ein im Mai von den Arbeitgebern vorgelegtes „Maßnahmenangebot“ keine Grundlage für weitere Gespräche oder gar eine Einigung sein könne. Am Ende der Verhandlung sicherte die Geschäftsführung zu, ein neues Angebot auf Basis bestehender Flächentarife vorzulegen. Das erfordere jedoch Zeit. Auch auf einen nächsten Verhandlungstermin konnte man sich noch nicht einigen, die Arbeitgeberseite will sich bis Ende August dazu äußern.

In einer gemeinsamen Presseerklärung von ver.di und DJV NRW heißt es: „Wir betrachten es als Fortschritt, dass nun über Tarifverträge gesprochen wird und nicht mehr über Entgeltordnungen oder ähnliche innerbetriebliche Regelungen.“ Man werde die nächsten Wochen zu Überlegungen nutzen, „wie die Kolleginnen und Kollegen weiterhin die Tarifbewegung begleiten können“.

(Aktualisierung vom 15. August 2017)

 

 

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