Novum: Tarifvertrag regelt Altersteilzeit

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Erstmals gibt es beim Spiegel eine tarifliche Regelung zur Altersteilzeit: Die Gewerkschaften ver.di und der DJV haben mit dem Arbeitgeber einen entsprechenden Tarifvertrag ausgehandelt, der für alle Beschäftigten der Spiegel-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co. KG und der Der Spiegel GmbH & Co. KG gilt, also sowohl für Redakteur*innen als auch für die Verlagsangestellten.

Vorgesehen ist ein sogenanntes Blockmodell, das sich maximal über sechs Jahre zieht und sich klassischerweise in eine aktive und eine passive Phase teilt. Das bedeutet zum Beispiel, dass in den ersten drei Jahren 100 Prozent gearbeitet wird und in den darauffolgenden drei Jahren keine Arbeit mehr geleistet werden muss. Für die gesamte Altersteilzeit – also sowohl für die aktive als auch für die passive Phase – wird ein Gehalt gezahlt. Durch Aufstockungsbeträge sichert es zwischen etwa 80 und 90 Prozent des bisherigen Nettoverdienstes. Die Regelung enthält eine für ver.di wichtige soziale Komponente: 90 Prozent gelten für eher niedrigere Gehälter, 80 Prozent für die höheren Gehaltsgruppen.

Auch die Rentenversicherungsbeiträge werden entsprechend aufgestockt. Bezogen auf das Presseversorgungswerk liegt die Aufstockung bei 80 Prozent.

Voraussetzung für die Nutzung der Altersteilzeitregelung ist die Vollendung des 57. Lebensjahres, bei Schwerbehinderten des 55. Lebensjahres. Es gilt die doppelte Freiwilligkeit – das heißt: Beschäftigte und Arbeitgeber müssen einverstanden sein.

Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2022.

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