Tariferhöhungen im RBB vereinbart

Im RRB wurde bei den Gehalts- und Honorar-Tarifverhandlungen ein Abschluss erzielt. Es gibt zwei Gehaltserhöhungen für die Festen, mehr Honorar für die Freien und auch die Vergütungen der Auszubildenden werden angehoben. Der RBB ist damit die fünfte ARD-Rundfunkanstalt, die in der laufenden Tarifrunde zu einem Ergebnis gekommen ist. Beim Bayerischen Rundfunk und beim Saarländischen Rundfunk dauern die Tarifauseinandersetzungen noch an.

Das Tarifergebnis im RBB sieht eine Erhöhung der Gehälter zum 1. Oktober 2017 um 2,2 Prozent und zum 1. Oktober 2018 um 2,35 Prozent vor. Zusätzlich gilt für den ersten Schritt, das jeder mindestens 75 Euro mehr bekommt. Die bereits vor zwei Jahren vereinbarte Erhöhung um 0,4 Prozent findet ebenfalls zum 1. Oktober 2017 statt. Für die verstrichene Zeit gibt es im November eine Einmalzahlung von 337 Euro. Das Familiengeld wird entsprechend dynamisiert.

Für die Freien gibt es die gleichen Erhöhungen auf die typischerweise gezahlten Honorare. Der RBB hat zudem erklärt, dass die Erhöhungen im Programmetat berücksichtigt werden und es damit zu keiner Reduzierung des Auftragsvolumens kommt. Als soziale Komponente für die festen Freien wird der RBB 440.000 Euro pro Jahr (0,7% der gesamten Honorarsumme) für strukturelle Maßnahmen wie Krankengeld ab dem 1. Tag und Familiengeld bereitstellen.

In den Sommermonaten wurden zuvor Abschlüsse beim MDR und beim WDR erzielt. Sie konnten vor allem durch das Engagement der Beschäftigten erreicht werden, die mit Aktionen und Streiks ihren Forderungen Nachdruck verliehen hatten. NDR und SWR konnten die diesjährige Tarifrunde als erste erfolgreich abschließen. Im Bayerischen Rundfunk (BR) wird am 18. Oktober weiterverhandelt. Im Saarländischen Rundfunk (SR) wurde noch kein neuer Termin nach dem Abbruch der Verhandlungen am 20. September vereinbart.


Aktualisierung am 10.10. 2017

Die Tarifparteien beim Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) haben sich Ende vergangener Woche auch auf eine bessere Absicherung von freien Mitarbeiter_innen im sogenannten Nicht Programmgestaltenden Bereich (NPG) geeinigt. Die Freien-Vertretung „rbbpro – Respekt und Rechte für Freie“ wertete den Bestandsschutz-Tarifvertrag für die im technischen Bereich des RBB tätigen freien Mitarbeiter_innen als „wichtigen Erfolg“. „Dieser Tarifvertrag wird die soziale Sicherheit hunderter nicht programmgestaltender Freier  wesentlich verbessern und setzt neue Maßstäbe für einen fairen Umgang mit allen Freien«, heißt es in einer Erklärung. Laut „rbbpro“ soll der Bestandsschutz-Tarifvertrag zum 1. Januar 2018 in Kraft treten und dürfte den Einsatz von Freien im RBB grundsätzlich verändern.

 

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