Tariferhöhungen im RBB vereinbart

Im RRB wurde bei den Gehalts- und Honorar-Tarifverhandlungen ein Abschluss erzielt. Es gibt zwei Gehaltserhöhungen für die Festen, mehr Honorar für die Freien und auch die Vergütungen der Auszubildenden werden angehoben. Der RBB ist damit die fünfte ARD-Rundfunkanstalt, die in der laufenden Tarifrunde zu einem Ergebnis gekommen ist. Beim Bayerischen Rundfunk und beim Saarländischen Rundfunk dauern die Tarifauseinandersetzungen noch an.

Das Tarifergebnis im RBB sieht eine Erhöhung der Gehälter zum 1. Oktober 2017 um 2,2 Prozent und zum 1. Oktober 2018 um 2,35 Prozent vor. Zusätzlich gilt für den ersten Schritt, das jeder mindestens 75 Euro mehr bekommt. Die bereits vor zwei Jahren vereinbarte Erhöhung um 0,4 Prozent findet ebenfalls zum 1. Oktober 2017 statt. Für die verstrichene Zeit gibt es im November eine Einmalzahlung von 337 Euro. Das Familiengeld wird entsprechend dynamisiert.

Für die Freien gibt es die gleichen Erhöhungen auf die typischerweise gezahlten Honorare. Der RBB hat zudem erklärt, dass die Erhöhungen im Programmetat berücksichtigt werden und es damit zu keiner Reduzierung des Auftragsvolumens kommt. Als soziale Komponente für die festen Freien wird der RBB 440.000 Euro pro Jahr (0,7% der gesamten Honorarsumme) für strukturelle Maßnahmen wie Krankengeld ab dem 1. Tag und Familiengeld bereitstellen.

In den Sommermonaten wurden zuvor Abschlüsse beim MDR und beim WDR erzielt. Sie konnten vor allem durch das Engagement der Beschäftigten erreicht werden, die mit Aktionen und Streiks ihren Forderungen Nachdruck verliehen hatten. NDR und SWR konnten die diesjährige Tarifrunde als erste erfolgreich abschließen. Im Bayerischen Rundfunk (BR) wird am 18. Oktober weiterverhandelt. Im Saarländischen Rundfunk (SR) wurde noch kein neuer Termin nach dem Abbruch der Verhandlungen am 20. September vereinbart.


Aktualisierung am 10.10. 2017

Die Tarifparteien beim Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) haben sich Ende vergangener Woche auch auf eine bessere Absicherung von freien Mitarbeiter_innen im sogenannten Nicht Programmgestaltenden Bereich (NPG) geeinigt. Die Freien-Vertretung „rbbpro – Respekt und Rechte für Freie“ wertete den Bestandsschutz-Tarifvertrag für die im technischen Bereich des RBB tätigen freien Mitarbeiter_innen als „wichtigen Erfolg“. „Dieser Tarifvertrag wird die soziale Sicherheit hunderter nicht programmgestaltender Freier  wesentlich verbessern und setzt neue Maßstäbe für einen fairen Umgang mit allen Freien«, heißt es in einer Erklärung. Laut „rbbpro“ soll der Bestandsschutz-Tarifvertrag zum 1. Januar 2018 in Kraft treten und dürfte den Einsatz von Freien im RBB grundsätzlich verändern.

 

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Österreich: Gefahr für die Pressefreiheit

In Österreich ist die extrem rechte FPÖ bei den Nationalratswahlen stärkste Kraft geworden. Noch ist keine zukünftige Koalition etabliert. Luis Paulitsch erklärt im Interview, welche Entwicklungen in der österreichischen Medienlandschaft zu erwarten sind, sollten die FPÖ und ihr Spitzenkandidat Herbert Kickl an der Regierung beteiligt werden. Paulitsch ist Jurist, Zeithistoriker und Medienethiker. Von 2019 bis 2024 war er Referent des Österreichischen Presserats, dem Selbstkontrollorgan der österreichischen Printmedien;  seit 2024 bei der Datum Stiftung für Journalismus und Demokratie.
mehr »

KI beinflusst Vielfalt in den Medien

Künstliche Intelligenz kann journalistische Texte in verschiedene Sprachen übersetzen und damit viel mehr Nutzer*innen ansprechen. Gleichzeitig kann sie aber auch Stereotype, die in diesen Texten enthalten sind, verfestigen. Gefahren und Chancen von KI-Anwendungen im Journalismus standen im Fokus der diesjährigen NxMedienkonferenz der Neuen deutschen Medienmacher*innen (NdM), die sich für mehr Vielfalt in den Medien einsetzen.
mehr »

ARD & ZDF legen Verfassungsbeschwerde ein

Nachdem die Ministerpräsident*innen auf ihrer Jahreskonferenz Ende Oktober keinen Beschluss zur Anpassung des Rundfunkbeitrags ab 2025 fassten, haben heute ARD und ZDF Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt. Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di begrüßt die Initiative.
mehr »

Buchtipp: Fotografieren, was ist

Einfacher und präziser, als mit den Worten „Fotografieren, was ist“, lässt sich das Grundprinzip bildjournalistischen Arbeit wohl kaum erfassen. Ebenso treffend ist die Entscheidung des Göttinger Steidl-Verlags, einem Fotobuch über das Werk des deutschen Reportagefotografen und Bildjournalisten Dirk Reinartz den selben Titel zu geben. Für den Band wurden Einzelbilder und Bildstrecken zum Teil neu zusammengestellt. Ein eindrucksvolles bildjournalistisches Dokument ist entstanden.
mehr »