Tariflicher Zuschlag bleibt obendrauf

Foto: 123rf

Onlinezuschläge können laut tarifvertraglichen Regelungen beim Bayerischen Rundfunk nicht in Tagessätze für die Honorierung von TV-und Hörfunkbeiträge eingepreist werden, sondern sind zusätzlich zu zahlen. Das besagte ein Urteil des Arbeitsgerichts München Ende März. Der Bayerische Rundfunk ging dagegen in Berufung, allerdings ohne Erfolg. Die gesonderte Online-Vergütung sei rechtens, befand nun auch das Landesarbeitsgericht.


Ein arbeitnehmerähnlicher Freier des Sendes hatte im Frühjahr mit ver.di-Rechtsschutz eine Nachzahlung für zwei Jahre erstritten. Der Kollege fertigte in dieser Zeit für den Bayerischen Rundfunkt überwiegend Fernseh-, aber auch Rundfunkbeiträge sowohl auf Basis von Werkverträgen als auch im Rahmen von Redaktionsdiensten. Während ihm für Beiträge, die auf Werkvertragsbasis hergestellt wurden, regelmäßig ein tariflicher Onlinezuschlag zum Honorar gezahlt wurde, unterblieb das bei Beiträgen, die innerhalb von Redaktionsdiensten entstanden. Der Sender stellte sich auf den Standpunkt, dass die Onlinevergütung hier „mit den pauschalierten Tagessätzen bereits ausbezahlt“ sei. Dagegen klagte der Kollege und erhielt Recht.

Die Kammer des Münchener Arbeitsgericht folgte der Argumentation, dass dem Kläger der Onlinezuschlag auch für während der Redaktionsdienste gefertigten Beiträge zustehe. Sie bezog sich dabei auf den Tarifvertrag über die Urheberrechte arbeitnehmerähnlicher Personen des Bayerischen Rundfunks, der für Onlinenutzung zusätzlich eine Vergütung von 4,5 Prozent der Erstvergütung vorsieht. Eine eventuelle Einbeziehung des Onlinezuschlages in einen pauschalen Tagessatz sei dagegen „nicht tarifkonform“, hieß es im schriftlichen Urteil (Az: 15 Ca 4958/290). Betont wurde auch, dass eine unterschiedliche Behandlung von Beiträgen aus Werkverträgen oder Redaktionsdiensten „tarifvertraglich nicht gerechtfertigt“ ist.

Trotz der angekündigten Berufung hatte ver.di-Rechtssekretärin Claudia Scheck schon im März darauf hingewiesen, dass auch andere Betroffene Nachforderungen auf Onlinezuschlag stellen könnten. „Die Forderungen unterliegen der allgemeinen Verjährung von drei Jahren.“

Die zweite Instanz bekräftigte mit Urteil vom 3. August 2021 die Rechtsauffassung des Arbeitsgerichtes und kommt ebenfalls zu dem Schluss, dass die Zuschläge nicht, wie vom Sender vorgetragen, „bereits als Teil des entrichteten Tagessatzes“ der Erstvergütung erfüllt seien. Vielmehr könne der Kläger diesen Online-Zuschlag in der tarifvertraglich vorgegebenen Höhe zusätzlich beanspruchen. Eine Einrechnung als Gesamtvergütung hätte dem Kläger ansonsten mitgeteilt worden sein müssen. Revision gegen diese Entscheidung hat das Landesarbeitsgericht München nicht zugelassen. (Az: 6 Sa 197/21)

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Quartalsbericht liegt vor

Einen detaillierten Blick auf das Mediengeschehen gibt der neue Quartalsbericht. Er speist sich aus den Auswertung von Internetseiten, Zeitungen, Fachzeitschriften, Informationsdiensten, Verbands- und Unternehmenspublikationen. Im Frühjahr nun hat das Internet erstmals das Fernsehen als wichtigste Quelle für „News“ abgelöst. Die gedruckten Auflagen der Pressemedien gehen weiter zurück, die Digitalumsätze legen zu. Fest steht außerdem, Zeitungen erhalten keine Zustellförderung. 
mehr »

Tarifverhandlungen: Unfaire Forderungen

Für die zweite Tarifverhandlungsrunde mit der dju in ver.di hatte der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) ein Angebot zu Tariferhöhungen angekündigt. Doch der Verband legte am 25. Juli in Frankfurt am Main keine konkreten Zahlen vor. Die Tarifverhandlungen hatten am 27. Mai begonnen. Die dju in ver.di fordert zwölf Prozent mehr für Gehälter und Honorare. Damit soll der eingetretene Reallohnverlust ausgeglichen werden.
mehr »

Recherchen für die Demokratie

Die Uhr tickt – politisch und ökologisch. „Der Ton wird rauer, die Angriffe intensiver“, so NDR-Intendant Joachim Knuth im Begrüßungsgespräch mit Daniel Drepper, dem Vorsitzenden der Journalist*innenvereinigung Netzwerk Recherche (NR), die ihre Jahreskonferenz unter das Motto stellte: „Now is the time. Recherchen für die Demokratie“. Etwa 900 Teilnehmende trafen sich beim NDR Fernsehen in Hamburg zu Austausch und Debatte über die Rolle der Medien in Zeiten des politischen Rechtsrucks und der Klimakrise. 
mehr »

Renaissance einer Redaktion in Guatemala

Am 15. Mai 2023 stellte Guatemalas investigative Tageszeitung „elPeriódico“ ihr Erscheinen ein. Rund ein Jahr später sind die Köpfe hinter dem linken Leitmedium mit dem Online-Portal „eP Investiga“ wieder da. Die beiden Buchstaben eP erinnern an den alten Titel des Blattes, das sich dem Kampf gegen die Korruption verschrieben hatte. Offiziell gibt es keine Verbindung zur Familie Zamora und dem nach wie vor in Haft sitzenden Zeitungsgründer José Rubén Zamora. Allerdings tritt das investigative Portal für sein journalistisches Credo ein. 
mehr »