VG Wort: Zwei Hauptausschüttungen

Bild: M/Dreßler

Die überraschendste Information auf der virtuellen Mitgliederversammlung der Verwertungsgesellschaft Wort am 18. Juni 2022 stand gar nicht auf der Tagesordnung: Nur wenigen der 88 live Teilnehmenden war bekannt, dass es in diesem Jahr zwei Hauptausschüttungen geben wird – eine am 2. Juli, die andere Ende September 2022. Das liegt an der Urheberrechtsreform mit Einführung der Verlagsbeteiligung an der Ausschüttung der Verwertungsgesellschaften, die am 7. Juni 2021 in Kraft getreten ist.

Die Hauptausschüttungen für 2021 der Verwertungsgesellschaft Wort sind gesichert, da eine große Mehrheit der Mitglieder dem Jahresabschluss zugestimmt hat. Auf der Mitgliederversammlung waren insgesamt 388 Mitglieder vertreten (189 Stimmübertragungen und 111 E-Votings). Im Jahr 2021 hat die VG Wort 161,39 Millionen Euro aus Urheberrechten eingenommen. Im Vorjahr waren es 209,94 Millionen Euro. Das lag an einer Nachzahlung 2020 für audiovisuelle Kopiergeräte in Höhe von rund 60 Millionen Euro für die Vorjahre. Ein „gutes Ergebnis“, wie geschäftsführender Vorstand Robert Staats unterstrich für ein Jahr ohne Nachzahlungen.

Wie aus dem Geschäftsbericht der VG Wort hervorgeht, ist weiterhin die Geräte-, und Speichermedienvergütung der wichtigste Einnahmebereich. Die Vergütung für Vervielfältigung von Textwerken (Kopiergerätevergütung) ist von 85,96 Millionen Euro im Jahr 2020 auf nun 72,62 Millionen Euro gesunken. Die Kopier-Betreibervergütung stieg leicht von 4,02 auf 4,53 Millionen Euro.

Im audio- und audiovisuellen Bereich sanken die Einnahmen von 73,61 auf 27,71 Millionen Euro. Diese Differenz der Einnahmen beruht in erster Linie auf einer Nachzahlung der ZPÜ (Zentralstelle für private Überspielungsrechte) im Vorjahr.

Kaum Veränderungen gab es bei den Vervielfältigungen an Schulen (3,47 Mio. Euro), bei Pressespiegeln (5,07 Mio. Euro) und bei der Kabelweiterleitung (Inland: 6,84 Mio. Euro, Ausland: 4,85 Mio. Euro). Die Erlöse in allen anderen Vergütungsbereichen haben sich nicht wesentlich verändert.

Erstmals wurden allerdings Einnahmen für Intranet-Nutzungen in Höhe von 12,43 Mio. Euro erzielt. Die Verwaltungskosten machten 6,90 Prozent (5,18 %) der Inlandserlöse aus.

Die erste Hauptausschüttung für 2021 an die Wahrnehmungsberechtigte soll diesmal am 2. Juli 2021 erfolgen. Sie folgt noch den alten Regeln, d.h. eine Ausschüttung an Verlage erfolgt nur bei Zustimmung der Urheber*innen. Die zweite Hauptausschüttung mit pauschaler Verlagsbeteiligung erfolgt dann Ende September 2022. Außerdem gibt es in diesem Monat noch zwei parallele METIS-Ausschüttungen.

Verlängerung für Presseagenturen

Die Übergangsregelung für Journalist*innen von Presseagenturen für die neu eingeführte METIS-Meldungen wurde per Beschluss der VG-Wort-Mitgliederversammlung verlängert: Sie können die Jahren 2019, 2020 und 2021 jetzt bis zum 31. Januar 2023 in METIS melden.

Ausschüttungsquoten 2022 für 2021 für Urheber*innen in Euro (= Quoten 2020)

Pressespiegel: Sockel 35,00 (35,00) / Punktewert 6,00 (6,00)
Elektronische Pressespiegel: Faktor 2,80 (2,80)
Presse-Repro: Punktewert 26,00 (26,00)
Bibliothekstantieme: mindestens 119,98 (118,75)
Beiträge Wissenschaft: pro Normseite 8,00 (5,00)
Buch Wissenschaft:1600,00 (2000,00)
Broschüre Wissenschaft: pro Druckseite 12,00 (7,50)
Hörfunk: 10-Punktewert 3,33 + 2,50 (3,70 + 2,50)
Fernsehen: 10-Punktewert 0,65 + 0,22 (0,49 + 0,29)
Diese Quoten gelten nur für die erste Hauptausschüttung im Juli. Für METIS werden die Quoten erst im August 2022 festgelegt.

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