Verfassungsbeschwerde unmittelbar möglich
Wird Medienhäusern vor Beschluss von presserechtlichen Unterlassungsanordnungen ohne sachlichen Grund das rechtliche Gehör verwehrt, können sie dagegen unmittelbar eine Verfassungsbeschwerde erheben. Das geht aus einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 6. Juni 2017 hervor (Az..: 1 BvQ 16/17, 1 BvR 770/17, 1 BvR 764/17, 1 BvQ 17/17), der jetzt veröffentlicht wurde.
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