Im Entwurf ihres Grundsatzprogramms fordert die CSU die Fusion von ARD und ZDF. Für die Information der Bürger genüge ein Sender: „Wir sind der Auffassung, dass die Grundversorgung auch von einer Fernsehanstalt geleistet werden könnte“, erklärte CSU-Chef Horst Seehofer öffentlich. Für die Zusammenlegung von CDU und CSU plädieren daraufhin dju-Kolleg_innen des ZDF. „Wir sind der Auffassung, dass die Grundversorgung auch von einer christlichen Partei geleistet werden kann“, kontern sie. Die Gewerkschaft solle die parteienpolitische Maxime beschließen: „Wir streben langfristig die Beseitigung von Doppelstrukturen und die Zusammenlegung von CDU und CSU unter einem Dach an.“
„Damit könne man sich die teure doppelte Gremienführung sparen. Außerdem könnte so die Bundespolitik endlich von der immer wieder zu beobachtenden Konkurrenz zwischen den C-Parteien entlastet werden. Gerade die CSU orientiere sich zu sehr an den Wahlergebnissen und zu wenig an der inhaltlichen Exzellenz ihrer Forderungen. Und das von hochbezahlten Profis“, erläutern die Kolleg_innen des ver.di-Senderverbandes.
Es ist also nicht nur dem bayerischen Ministerpräsidenten vorbehalten, abstruses Zeug zu reden. Gepaart mit politischem Humor können andere das auch! Doch so gern man derartige CSU-Vorhaben in die Spaßkiste verbannen würde, spielen sie doch den Gegnern des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in die Hände. Nicht wenige würden beide Sender am liebsten privatisieren oder einen steuerfinanzierten Rundfunk etablieren. Mit Vielfalt und Staatsferne hat das dann aber nicht mehr viel zu tun.
Als „vollkommen absurd“ bewertet deshalb der stellvertretende ver.di-Vorsitzende, Frank Werneke, den CSU-Vorstoß. „Horst Seehofer greift damit hochgradig verantwortungslos Vorschläge der AfD auf, um Stimmen aus dem rechtspopulistischen Lager zu fangen, die eher ein Interesse an Propagandasendern haben als an einer tatsächlichen Grundversorgung im Sinne des Rundfunkstaatsvertrages. Als langjähriges Mitglied des ZDF-Verwaltungsrats müsste Horst Seehofer es eigentlich besser wissen, stellt aber parteipolitisches Kalkül einmal mehr über fundiertes Nachdenken über die Zukunft der Grundversorgung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gerade im Zeitalter zunehmend differenzierter Angebote. Das Bundesverfassungsgericht hat die von ARD und ZDF etablierte Vielfalt, um die uns andere Länder im Übrigen beneiden, bestätigt und auf dieser Grundlage gilt es, die Angebote weiter zu entwickeln anstatt öffentlich über ihre Einschränkung zu fabulieren.“