Tarifliche Standards im Fokus der Filmförderung

Ab 2017 müssen Filmhersteller in einem Antrag auf Fördermittel nach dem Filmförderungsgesetz (FFG) angeben, ob für die Beschäftigten des konkreten Projekts ein Branchentarifvertrag gilt oder auf anderem Weg die Einhaltung sozialer Standards vereinbart wurde. Dieses Kriterium für eine Filmförderung hat der Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages nunmehr im Regierungsentwurf zur Novellierung des FFG fixiert. ver.di bewertet das als Fortschritt für die Filmschaffenden.

„Die Neuregelung steigert sicherlich das Bewusstsein der Förderinstitutionen, dass diejenigen, die ein Filmwerk durch ihre Kreativität und Arbeit möglich machen, auch angemessen entlohnt und abgesichert werden müssen“, sagte Frank Werneke, stellvertretender ver.di-Vorsitzender. Er verwies darauf, dass der Bundestag damit „erfreulicherweise auf eine von ver.di mit Nachdruck in der Gesetzesberatung erhobene Forderung“ reagiert habe.

Künftig kann damit einer Marktverzerrung bei der Förderung von tarifgebundenen und nicht tarifgebundenen Produktionen entgegengewirkt werden. Denn erfahrungsgemäß werde häufig auch bei nicht tarifgebundenen Produktionen mit den tariflich vereinbarten Gagen und Beschäftigungsbedingungen kalkuliert, ohne individualvertraglich dementsprechend Mindestansprüche für alle Beschäftigten zu gewähren. Insbesondere bei Kinofilmproduktionen werde zwar bei der Gagenkalkulation die tarifvertragliche Mindestvergütung eingehalten, aber die finanziellen und sozialrechtlichen Folgen der Arbeitszeitreglungen, etwa bei der Abgeltung von Mehrarbeit über Zeitkonten, nicht eingehalten. „Als Folge haben Filmschaffende Probleme, die zustehenden Ansprüche auf sozialversicherungspflichtige Beschäftigungstage in vollem Maße zu erreichen“, hatte ver.di in ihrer Stellungnahme zur FFG-Novellierung vom Mai dieses Jahres argumentiert.

Eine weitere Verbesserung in der FFG-Novelle betrifft die Geschlechtergerechtigkeit. Dabei werde ein wichtiges Signal dadurch gesetzt, dass die Förderkommission der Filmförderanstalt (FFA) künftig paritätisch von Männer und Frauen besetzt werden müsse, erklärte Frank Werneke. Die FFA fördert im Jahr rund 50 deutsche Kinofilmproduktionen.

 

 

 

 

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Medienhäuser müssen Journalisten schützen

„Die Pressefreiheit ist auch in Deutschland zunehmend bedroht”, kritisiert die Bundesvorsitzende der Deutschen Journalistinnen- und Journalistenunion (dju) in ver.di, Tina Groll, zum Internationalen Tag der Pressefreiheit. Die dju in ver.di verzeichne mit großer Sorge eine wachsende Anzahl der Angriffe, die die Gewerkschaft für Medienschaffende in einem internen Monitoring festhält.
mehr »

Beitragsanpassung unter der Inflationsrate

Seit die aktuelle Empfehlung der KEF zur Beitragsanpassung vorliegt, gibt es mehrere Ministerpräsidenten, die eine Zustimmung zu einer Erhöhung kategorisch ausschließen. Dabei hatte das Bundesverfassungsgericht vor drei Jahren bereits geurteilt, dass sich ein Bundesland dem Vorschlag der KEF im bislang gültigen Verfahren nicht einfach so widersetzen darf. M sprach mit dem KEF-Vorsitzenden Prof. Dr. Martin Detzel über die aktuelle Debatte um die Rundfunkfinanzierung.
mehr »

Spanien: Als Terrorist beschuldigt

Der katalanische Investigativjournalist Jesús Rodríguez hat Spanien verlassen, um ins Exil in die Schweiz zu gehen. Ihm wird von Ermittlungsrichter Manuel García-Castellón die Unterstützung terroristischer Akte vorgeworfen. Die Schweiz sieht im Vorgehen der spanischen Justiz gegen den Katalanen einen „politischen Charakter“.
mehr »

Von Erbsensuppe und neuen Geschichten

„Vielfalt schützen, Freiheit sichern – 40 Jahre duale Medienordnung im föderalen Deutschland“. Dies war das Thema des Symposiums, das am 23.  April in der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften stattfand. Ausrichter war die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM).  Teilnehmer waren Verantwortliche aus Medienpolitik und -wissenschaft, Rundfunkregulierung und Medienunternehmen.
mehr »