dju rügt Verleger für ungenügendes Angebot

Als „enttäuschend“ bewertet die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di das vom Bundesverband deutscher Zeitungsverleger (BDZV) am 20. Februar für die Tageszeitungsredaktionen vorgelegte Angebot. Was in Düsseldorf in der zweiten Verhandlungsrunde von Verlegerseite geboten wurde, sei in mehrfacher Hinsicht ungenügend und mit geringen Steigerungen und Nullmonaten auch ein falsches Signal in die Redaktionen.

Dem Verlegerangebot nach sollen die 13.000 Tageszeitungsjournalistinnen und -journalisten frühestens ab dem 1. August 2018 mehr Geld erhalten. Nach den Arbeitgebervorstellungen sollen insgesamt 2,4 Prozent mehr gezahlt werden – verteilt auf zwei Stufen bei einer Laufzeit von insgesamt 30 Monaten. Sprünge in der Berufsjahresstaffel sollen zudem von Weiterbildung und entsprechenden neuen Zuständigkeiten abhängig gemacht werden. „Das ist eine dreifache Zumutung: bezogen auf die lange Laufzeit, die vielen Nullmonate und die geringe Erhöhung der Gehälter und Honorare. Das ist ungenügend“, kritisierte der Verhandlungsführer der dju in ver.di, Matthias von Fintel.

Eine von der dju geforderte Mindesterhöhung, die vor allem den Einstiegsgehältern zugute käme, werde vom BDZV nicht angeboten: „Statt Berufseinsteigern und erfahrenen Zeitungsjournalisten spürbare Einkommenssteigerungen anzubieten, wollen die Verleger den Zugang zu Berufsjahresstufen einschränken“, erklärte von Fintel.

Dahinter stecke das Misstrauen, die Beschäftigten in Redaktionen wollten den Wandel der Zeitungen nicht mitmachen. „Das Gegenteil ist der Fall. Das muss sich aber auch auszahlen“, so der ver.di-Verhandlungsführer. Er bezeichnete das unzureichende Angebot als „verheerendes Signal für die Redaktionen“. Tageszeitungsjournalistinnen und -journalisten würden es sich absehbar nicht gefallen lassen, weiter hinter der allgemeinen Einkommensentwicklung herzuhinken und damit journalistische Arbeit zu entwerten. Der BDZV trage dem Druck in den Redaktionen und der Forderung, dem mit attraktiven Bedingungen zu begegnen, fahrlässig wenig Rechnung.

Die dju in ver.di verlangt 4,5 Prozent mehr Geld für die Tageszeitungsredaktionen, mindestens aber 200 Euro. Die Tarifverhandlungen sollen am 12. März fortgesetzt werden.

 

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

ZDF textet nur noch in Ausnahmefällen

Seit Dezember 2025 gilt der Reformstaatsvertrag zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Damit haben die Bundesländer die Vorgaben für die Sender verschärft, ihre Online-Angebote nicht presseähnlich zu gestalten. Eine Textberichterstattung erfordert seitdem, mit wenigen Ausnahmen, einen aktuellen Sendungsbezug. Das ZDF reagierte auf den erhöhten Bewegtbild-Bedarf mit strukturellen Änderungen.
mehr »

Spanien: Strafe für Berichterstattung?

Die spanische Datenschutzbehörde will Zeitungen bestrafen, weil sie illegal in soziale Bewegungen eingeschleuste Polizisten enttarnt oder darüber berichtet hatten. Bislang sind Gerichte nicht tätig. Die Vorgänge drohen zu einem Präzedenzfall zu werden, warnen die betroffenen Medien und Menschenrechtsorganisationen.
mehr »

Kahlschlag bei DuMont in Köln

Die dju in ver.di kritisiert den Kahlschlag der Regionalredaktionen von Kölner Stadt-Anzeiger und Kölnischer Rundschau. Zum 30. September endet die Tätigkeit der Rheinischen Redaktionsgemeinschaft (RRG). 57 tarifgebundene Vollzeitstellen entfallen. Die betroffenen Beschäftigten müssen sich jedoch auf neu zugeschnittene Stellen bewerben. Eine Übernahmegarantie gibt es nicht.
mehr »

AI Act legt KI-Kennzeichnung fest

Petra Schwegler fasst für die Webseite der Medientage München die seit dem 2. August 2026 geltenden Bestimmungen zur KI-Kennzeichnung zusammen. Der AI Act gilt: Wer KI-generierte oder -manipulierte Inhalte veröffentlicht, muss das kennzeichnen. Die Regel gilt für Chatbots, für Deepfakes, für Werbespots, für alles künstlich Generierte.
mehr »