M | Am 12. September hat das Europäische Parlament in Straßburg eine Entscheidung auf dem Weg zu einem neuen Urheberrecht getroffen. Was genau wurde da beschlossen und was hat das für Folgen? – Ein Gespräch mit Valentin Döring, Jurist im ver.di-Fachbereich Medien, Kunst und Industrie, zuständig für Urheberrecht sowie Bereichsleiter Kunst und Kultur.
Valentin Döring | Das EU-Parlament hat mehrheitlich einen Entwurf zu einer Richtlinie zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt beschlossen. Mit diesem Entwurf geht der Berichterstatter Axel Voss jetzt in Verhandlungen mit dem Europäischen Rat, moderiert wird das von der Europäischen Kommission. Dieses Verfahren nennt man „Trilog“. Das Ergebnis dieses Dialogs der drei Beteiligten muss dann noch einmal vom Europäischen Parlament bestätigt werden. Anschließend müssten die in Form einer Richtlinie erlassenen Bestimmungen jeweils von den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden. Noch hat das Ganze also keine Folgen. Deshalb sind bis dahin alle Antworten auf Fragen der Art „darf ich dann noch Newsletter verschicken?“ ein bisschen Kaffeesatzleserei.
M | ver.di hat die Entscheidung begrüßt, es gibt aber auch viel Kritik. Warum findest Du das Ergebnis gut und gibt es Teile, die Dir nicht gefallen?
Valentin Döring | Dafür muss ich ein wenig ausholen. Mein Job bei ver.di ist es, die Interessen der Urheber_innen und Interpret_innen zu vertreten. Dabei sind wir wohl der mitgliederstärkste Kreativenverband in Deutschland, vermutlich sogar in Europa. Wir vertreten die Interessen von Autor_innen, Bildenden Künstler_innen, Choreograf_innen, Designer_innen, und vermutlich könnten wir für jeden Buchstaben des Alphabets eine Gruppe finden, die ihr Einkommen auch aus dem Urheberrecht beziehen. Es ist eine kulturelle und gesellschaftliche Entscheidung, dass man den Kreativen Schutzrechte gewährt, damit sie in ihrer Beziehung zum Werk oder in ihrer Darstellung geschützt sind und auch damit sie Geld verdienen. Es gibt einen breiten gesellschaftlichen Konsens, dass Journalist_innen, Musiker_innen, Schauspieler_innen für ihre Arbeit anständig bezahlt werden müssen. Damit das wirklich anständig ist und bleibt, bezahlt man sie auch dann, wenn man ihre Rechte nutzt. Das hat seinen Ursprung vor allem in humanistischen Gedanken und der Aufklärung, ist aber auch im Kapitalismus total logisch. Dein Text, Bild oder Lied wird viel genutzt, deswegen verdienst Du viel Geld.
M | Das Thema hat doch sicher einen langen Vorlauf, warum hat das Parlament sich jetzt damit befasst?
Valentin Döring | Seit Jahren streiten sich die Jurist_innen, ob und inwieweit das Urheberrecht auch im Internet gilt und wem gegenüber es durchgesetzt werden muss. Für die einen machen sich Plattformen wie YouTube und Facebook die dort auffindbaren Inhalte zu eigen, indem sie sie strukturieren und mit Werbung koppeln. Für die anderen bieten diese Plattformen ihren Nutzer_innen die Möglichkeit, Inhalte einzustellen, mit denen sie selbst nichts zu tun haben. Ein Google-Vertreter sagte mal bei einer ver.di-Veranstaltung: „Wir sind doch nicht so blöd, uns zu Inhalteanbietern zu machen.“ Die Basis dieses Streits ist der aktuelle europäische Gesetzesrahmen zum Urheberrecht, der 2001 den damaligen technologischen Rahmen abbilden sollte. Jetzt hat das Europaparlament entschieden, dass es nicht länger hinzunehmen sein soll, dass große Plattformen Vermögen damit verdienen, dass Privatpersonen bei ihnen Inhalte hochladen und sie genießen, die Urheber_innen und Interpret_innen jedoch dabei finanziell nicht und wenn dann nur sehr gering partizipieren. Mit dem Richtlinienentwurf wird jetzt festgelegt, dass für große Inhalte-Plattformen das Urheberrecht gilt, und das ist jetzt der Aufreger: Disruptive Plattformen müssen mit denjenigen Lizenzen abschließen, deren Geschäftsmodell sie angegriffen haben. Ich finde es gerecht, dass die Kreativen ein großes Stück von dem Kuchen abbekommen, der aus ihrem Schaffen gebacken wird. Deswegen können sich die Urheber_innen und Interpret_innen über das Votum des Parlaments freuen.
M | Das klingt rundum positiv, gibt es keine Schattenseite?
Valentin Döring | Das ist eine gute Frage, die ich mit einem klaren Jein beantworte. Persönlich beschäftigte ich mich mit Fragen des Datenschutzes, und die Einflüsse von Geheimdiensten und staatlicher Gewalt bereiten mir Sorgen. Deswegen kann ich die von einigen geäußerten Bedenken grundsätzlich nachvollziehen. Ich persönlich will Anonymität, auch im Internet. Ich wehre mich gegen Zensur. ABER: Datenschutz und freie Meinungsäußerung als Argumente zu bringen, wenn man die derzeit größten Datenkraken und turbokapitalistischsten Unternehmen dazu bringen will, sich ans Urheberrecht zu halten, da wird mir richtig schlecht. Das kontinentaleuropäische Urheberrecht ist eine humanistische Errungenschaft und in seiner Konstitution geradezu das Rückgrat von Meinungsfreiheit. Immer waren und sind es Kulturschaffende, von denen wir uns eine Haltung zum Beispiel gegen Menschenfeindlichkeit erhoffen. Insgesamt gilt für mich, dass wir unsere Verfassung, unsere Werte auch im Internet verteidigen müssen. Wo das nicht ausreichend funktioniert, muss die Gesellschaft darauf vertrauen können, dass die Gesetzgeber regulierend eingreifen. Das macht der europäische Gesetzgeber jetzt hoffentlich in Sachen Urheberrecht als verfassungsrechtlich geschütztes Eigentums- und Persönlichkeitsrecht.
Dann sind alle Beteiligten gefordert, sich auf dieser Basis auf vernünftige Lizenzierungsmodelle zu einigen. Vernünftig heißt für mich als Vertreter von Kreativen auch, dass das Urheberrecht nicht als Blockaderecht der Industrie fungieren darf. Für die Schaffung und Fortentwicklung von Kunst war und ist es notwendig, auf Vorhandenes aufzubauen. Zitate, Kollagen oder andere Werknutzungen müssen möglich bleiben. Dabei bin ich jedoch der Auffassung, dass auch hierbei die Urheber_innen und Interpret_innen am wirtschaftlichen Erfolg des neuen Werkes zu beteiligen sind. Das ist über Lizenzlösungen alles möglich. Mit einem abgestuften Lizenzsystem wäre alles gut: Die Verbraucher_innen müssen sich nicht mehr mit Rechteklärungen befassen und handeln rechtssicher, die Urheber_innen und Interpret_innen verdienen Geld, wenn ihre Werke genutzt werden, und die Plattformen halten sich ein wenig mehr an Recht und Gesetz. Das kann man dann im Wettbewerbsrecht, Steuerrecht und Datenschutzrecht fortführen. Es muss doch jedem klar sein, dass kein rechtstreuer deutscher oder europäischer Anbieter eine Chance gegen einen Wettbewerber hat, der sich an kein Recht der Welt gebunden fühlt.
M | Ist die Richtlinie also vor allem eine Regelung zum Vorteil der alten Inhalte-Industrie?
Valentin Döring | Zugegeben: Die Artikel 11 zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger und 13 zur Plattform-Regulierung stärken in erster Linie die Vertragspartner der Kreativen: Zeitungsverlage, Film- und Musikproduzenten. Aber von vielen öffentlich Diskutierenden bisher unbemerkt: Ab Art. 14 sind tolle Stärkungen der vertragsrechtlichen Position der Kreativen enthalten. Wenn das alles so kommt, dann können Urheber_innnen und Interpret_innen ihre Rechte von ihren Verbänden und Gewerkschaften aushandeln und durchsetzen lassen. Da sehe ich Licht am Ende des Tunnels in Richtung angemessene Vergütung.
Gespräch: Karin Wenk