Intransparenz um jeden Preis

Von Transparenz hält man in der sächsischen Politik wenig. Nicht von ungefähr gehört Sachsen zu den Bundesländern, die noch immer kein Informationsfreiheitsgesetz haben. Behörden und Politik können so Auskünfte leicht verweigern. Und wenn es notwendig ist, werden bestehende Gesetze auf diese Intransparenz zugeschnitten. Indiz dafür ist der Umgang mit einem der jüngsten Auskunftsersuchen von Greenpeace.

Seit 2017 verlangt die Umweltschutzorganisation Einblick in ein Gutachten des Sächsischen Rechnungshofes, das angeblich besagt, dass die Landesregierung dem Kohlekonzern LEAG nicht genügend Auflagen macht, um die Finanzierung der Renaturierung der Kohleabbaugebiete zu sichern. Im September 2018 reichte Greenpeace Klage beim Verwaltungsgericht Leipzig ein, um an das Gutachten zu kommen, denn der Rechnungshof hatte die Herausgabe verweigert.

Der Klage begegnete die Landesregierung daraufhin offenbar auf grundsätzliche Weise. Im Dezember beschlossen die Regierungsfraktionen das aktuelle Haushaltsbegleitgesetz. Darin ist in Paragraf 24 festlegt, dass der Rechnungshof im Sächsischen Umweltinformationsgesetz von der Auskunftspflicht ausgenommen wird.

Diese neue Rechtslage sei nun wohl bei der Klage maßgeblich, sagt Manfred Redelfs von Greenpeace. Er hofft letztlich auf eine europarechtliche Anfechtung der Einschränkung des Umweltinformationsgesetzes in Sachsen. Diese Möglichkeit werde derzeit juristisch geprüft.

Nachdem Kritik an der Gesetzesänderung laut geworden war, erklärte die SPD-Fraktion: „Die Tragweite dieser Entscheidung und der Zusammenhang mit einer Klage auf Herausgabe eines Sonderberichtes waren der SPD-Fraktion nicht bewusst.“ Inhaltlich steht die Fraktion aber zu dem Schritt, denn: „Bestünde ein weitreichender Auskunftsanspruch gegenüber dem Rechnungshof, könnte er seinen Aufgaben nicht mehr ordnungsgemäß nachgehen.“ Es gehe dabei um „die Belange Dritter, zum Beispiel von Unternehmen“. Warum ein Dokument des Rechnungshofes nicht mit Schwärzungen eventueller Geschäftsgeheimnisse von Firmen veröffentlicht werden können soll, erschließt sich allerdings nicht – schon gar nicht bei einer Einrichtung, die der Kontrolle der Regierung dient.

Laut MDR geht es aber auch darum, dass das Umweltinformationsgesetz bisher Artikel 51 der sächsischen Verfassung ausgehebelt habe, wonach die Landesregierung die Beantwortung von Fragen von Abgeordneten unter bestimmten Umständen ablehnen kann.

Zum Hintergrund erklärt die SPD, der Rechnungshof sei an die CDU-Fraktion herangetreten, und die habe die Gesetzesänderung auf den Weg gebracht. Das ist umso bezeichnender, als das Umweltinformationsgesetz „erst im April 2018 umfassend novelliert“ worden war, wie das Umweltinstitut München festhält. Es „verurteilt das Vorgehen der sächsischen Staatsregierung scharf und fordert eine Transparenzoffensive“.

„Ich wundere mich nicht“, sagt Michael Kopp. Der Leiter des ver.di-Fachbereichs Medien, Kunst und Industrie in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen verweist (wie übrigens auch Greenpeace) darauf, dass Sachsen zu den letzten drei Bundesländern gehört, die weder ein Informationsfreiheitsgesetz noch ein Transparenzgesetz haben. „Dieses Vorgehen passt also zur Regierungslinie“, lautet sein Kommentar. „Es ist auch nicht das erste Mal. Vor ein paar Jahren war im Haushaltsgesetz die Privatisierung der Landesbühnen Sachsen Radebeul versteckt.“ Kopp nennt weitere Beispiele: Journalisten wollten von einem Landkreis Hintergrund-Informationen zu angemeldeten Demonstrationen haben. Das sei ihnen das verweigert worden. Als sie auf Herausgabe klagten, habe der Landkreis einen juristischen Vergleich vorgeschlagen und die Informationen herausgerückt, damit es zu keinem Urteil kam. Offenbar wollte man keinen Präzedenzfall schaffen. Und als Gewerkschaftssekretär Kopp bei der Landesdirektion – eine dem Innenministerium nachgeordnete Behörde – anfragte, ob in einem bestimmten Betrieb der Arbeitsschutz gewährleistet sei, wurde ihm die Auskunft mit der Begründung verweigert, er sei nicht unmittelbar betroffen. Kopps Fazit: „In Sachsen ist das Behördenhandeln beim Thema Transparenz gewöhnungsbedürftig.“ Den Rechnungshof von der Auskunftspflicht auszunehmen, findet er „absurd“.

 

 

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Krawallmedien nicht auf den Leim gehen!

Medien tragen Verantwortung für die Verbreitung eines diskriminierenden Menschenbildes, das nur Deutschen die im Grundgesetz garantierte Menschenwürde zugestehen möchte. Rechte Krawallportale wie „Nius“ schaffen es immer wieder, Hetze und Desinformation in verschiedene Informationskanäle zu spülen. Im August war es das „Volksbad“ vor der Berliner Volksbühne, das für eine rassistische Polarisierung der Gesellschaft instrumentalisiert wurde – nach einem bekanntem Muster, das in Diffamierungskampagnen genutzt wird.
mehr »

Journalismus muss sich zur Wehr setzen

Nicht erst seit dem Wahlkampf in Sachsen-Anhalt sind sie zu einer festen Größe bei politischen Veranstaltungen geworden: Private Streamer, oft aus dem stramm rechten Spektrum. Sie behindern die Arbeit von Pressevertreter*innen, bedrängen Politiker*innen oder schüchtern Demonstrationsteilnehmer*innen ein.
mehr »

Leeres Wort des Reichen Pflicht

Verleger, Verlöger, verlogen. Mehr will einem nicht einfallen, wenn man die jüngsten Nachrichten aus der Medienwelt hört. Bei öffentlichen Auftritten, in Interviews und Sonntagsreden stellen sich die Deutschen Zeitungsverleger*innen als Bewahrer des Qualitätsjournalismus und somit Retter der Demokratie dar. Im Alltagsgeschäft legen sie an genau diesen Qualitätsjournalismus Hand an.
mehr »

Keine Angst, Herr Intendant!

Was hat Norbert Himmler da wohl geritten, als er die Musiker Danger Dan und Igor Levit ausladen ließ? Kurz vor ihrem Gang ins Studio zur Aufzeichnung der 100. Folge von „Die Anstalt“ kam die Absage: Die Präsentation ihres neuen Liedes „Keine Angst“ wurde gecancelt. Dem Intendanten überkam wohl die Angst, der antifaschistische Song könne als Aufruf zur Gewalt missverstanden werden. Das jedenfalls lässt eine ZDF-Pressemitteilung vermuten.
mehr »