Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di hat gemeinsam mit dem Deutschen Journalisten Verband (DJV) beim Landgericht Flensburg Klage gegen den Zeitungsverlag „Kieler Nachrichten“ eingereicht. Der Verlag hatte seinen freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Honorarbedingungen aufgezwungen, die die branchenweit geltenden Gemeinsamen Vergütungsregeln für Freie an Tageszeitungen erheblich unterschreiten. Dafür gibt es jetzt eine Rote Karte per Verbandsklagerecht.
„Freie Journalistinnen und Journalisten müssen in der Lage sein, von ihrer Arbeit zu leben, was mit den Dumpinghonoraren der Kieler Nachrichten nicht möglich ist. Eine solch ausbeuterische Vertragspraxis ist absolut nicht hinnehmbar“, kritisierte der stellvertretende Vorsitzende der dju in ver.di, Peter Freitag.
Die „Kieler Nachrichten“ hatten im vergangenen Sommer ein neues Honorarsystem für ihre freien Mitarbeiter*innen eingeführt. Danach werden die Freien nach einem „Baukasten-System“ entlohnt, was generell zu Honorarreduzierung führt. Statt Zeilen und Fotos konkret abzurechnen, gibt es einen Paketpreis für Bilder und Text sowie für Fotopakete. Diese Honorare weichen nach Auffassung der Gewerkschaften erheblich von den Mindesthonoraren laut den Gemeinsamen Vergütungsregeln ab, auf die sich Verlegerverband und Gewerkschaften geeinigt hatten.
Mit ihrer jetzigen Klage berufen sich dju in ver.di und DJV auf den Paragrafen 36 b des Urheberrechtsgesetzes, wonach Gewerkschaften als Vereinigungen von Urheberinnen und Urhebern den Anspruch ihrer Mitglieder auf eine angemessene Honorierung nach den Gemeinsamen Vergütungsregeln auf dem Weg des Verbandsklagerechts geltend machen können. Für die einzelnen freien Journalistinnen und Journalisten entfällt damit das hohe persönliche Risiko, das mit einer individuellen Klage gegen ihren Auftraggeber verbunden wäre:
„Gegen unterirdische Honorare wie die der Kieler Nachrichten hat der Gesetzgeber mit diesem Paragrafen den Gewerkschaften das Recht an die Hand gegeben, die rote Karte zu zeigen. Davon machen wir erstmals Gebrauch. Wir lassen nicht zu, dass freie Journalistinnen und Journalisten, die gerade auch im Lokaljournalismus einen wichtigen Dienst leisten, trotz ihrer langjährigen Arbeit für die Kieler Nachrichten ihre Existenzgrundlage verlieren“, so Freitag.
Gegen pauschal schlechte Honorierungsregeln für Freie in den AGB von Zeitungsverlagen, etwa umfangreiche Rechteeinräumungen in sogenannten Buy-Out-Verträgen, kämpfen dju und DJV schon seit langem. Beginnend mit dem Springer-Verlag 2007 stritten die Journalist*innengewerkschaften darum vielfach auch vor Gericht.