Die EU-Kommission hat bereits im vergangenen Jahr einen Vorschlag für den European Media Freedom Act (EMFA) vorgelegt. Neben der redaktionellen Unabhängigkeit soll das Gesetz auch den Quellenschutz und das Redaktionsgeheimnis regeln. Doch dabei bleibt es vage. Ein Medienbündnis, zu dem auch die dju in ver.di gehört, kritisiert nun in einem Positionspapier die unzureichenden Schutzmechanismen und fordert gesetzliche Nachbesserungen.
Ziel des EMFA ist der europaweite Schutz der Medienfreiheit und des Medienpluralismus. Der Schutz journalistischer Quellen soll vereinheitlicht und weiter gestärkt werden. So ist es in den Entwürfen auch vorgesehen. Das Bündnis aus Gewerkschaften, Sendern und Medienvertretungen kritisiert jedoch, dass weder der Entwurf der Kommission vom 16. September 2022 noch der jüngste Entwurf des Rats vom 11. April 2023 diesen Ansprüchen genügten. Vielmehr seien sie in wesentlichen Teilen unklar und fielen teils deutlich hinter das bestehende deutsche Schutzniveau und das der Europäische Menschenrechtskonvention zurück.
Für einheitlichen Quellenschutz
Auch wenn es national striktere Regelungen geben kann, reicht das kaum aus. Gerade internationale Kooperationen von Medien und Journalist*innen, etwa bei gemeinsamen Rechercheprojekte wie z.B. bei den Panama-Papers oder den Pandora-Papers benötigen einen einheitlichen Schutz. In solchen Fällen hilft ein Schutz nur in einem Mitgliedstaat nicht, wenn ein anderes Land Zugriff auf Rechercheergebnisse oder gar journalistische Quellen ermöglicht.
Das Medienbündnis fordert die Bundesregierung, die Bundesländer als Verhandlungsführer im Rat und die Europäischen Institutionen daher auf, sich im Rahmen des weiteren Gesetzgebungsprozesses für einen verbesserten Schutz journalistischen Arbeitens und insbesondere den Schutz journalistischer Quellen einzusetzen:
Der Schutz müsse sich auf alle Institutionen und Personen erstrecken, die professionell journalistisch tätig seien: Sowohl öffentlich-rechtliche und private Medienunternehmen und ihre Beschäftigten als auch auf freie Journalist*innen. Der Schutz müsse das Redaktionsgeheimnis insgesamt umfassen, also auch selbstrecherchiertes Material und Redaktionsräume schützen. Insbesondere der Quellenschutz sei zu stärken. In den publizistischen Quellenschutz darf laut Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) nur aufgrund eines Beschlusses durch eine*n Richter*in oder eines unabhängigen Kontrollorgans erfolgen. Gerade im Bereich des Quellenschutzes sei ein solcher vorlaufender Schutz durch Verfahrensabsicherungen unerlässlich. Es reiche nicht aus, zur Überprüfung bloße „objektive Institutionen“ vorzusehen.