Vergütungsregeln Bild: Westdeutsche Zeitung muss 40.000 Euro nachzahlen

Über 40.000 Euro netto an Fotohonoraren plus Zinsen muss der Verlag der Westdeutschen Zeitung bzw. ein ausgegliedertes Tochterunternehmen einem Bildjournalisten nachzahlen, hat das Landgericht Düsseldorf auf Grundlage der Gemeinsamen Vergütungsregeln (GVR) für Bildhonorare an Tageszeitungen entschieden.

Der Fotojournalist erhielt seit 2007 eine monatliche Pauschale mit der zwölf Bildveröffentlichungen abgedeckt waren, für weitere Fotos, die überwiegend in Lokalausgaben der großen Regionalzeitung im Bereich der Städte Düsseldorf, Wuppertal und Krefeld veröffentlicht wurden, sollte er 20 Euro pro Bild bekommen.

Ende 2014 machte er gegenüber den Verlagen zunächst eine Nachzahlung von rund 26.000 Euro für das Jahr 2011 geltend, in einer späteren Klage, die vom DJV-Landesverband Nordrhein-Westfalen rechtlich betreut wurde, insgesamt über 80.000 Euro für die Jahre 2011 bis 2014. Die an ihn gezahlten Bildhonorare seien „unangemessen“, wie sich aus dem Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Journalisten und der GVR Bild ergebe.

Den Tarifvertrag hielt das LG Düsseldorf in seinem Fall nicht für anwendbar, wohl aber die GVR Bild – auch für die Zeit vor deren Inkrafttreten am 1. Mai 2013. Für nach diesem Datum veröffentlichte Fotos könne sich der Fotograf „zur Begründung seiner Nachvergütungsforderung unmittelbar auf die GVR Bild stützen“, heißt es im Urteil vom 27. Januar 2016 (Az.: 12 O 455/14).

Gemeinsame Vergütungsregelungen können jedoch auch dann als Vergleichsmaßstab und Orientierungshilfe herangezogen werden, wenn „deren Anwendungsvoraussetzungen nicht (vollständig) erfüllt sind“, zitieren die Düsseldorfer Richter aus BGH-Urteil vom 21. Mai 2015 (M Online vom 29. Dezember 2015). „So ist es vorliegend“, stellt das Landgericht fest und begründet dies ausführlich.

 

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Berliner Zeitung expandiert nach Osten

Der Verleger Holger Friedrich hat offenbar Sympathien für den Kreml und die AfD. Nun bringt er die Ostdeutsche Allgemeine als „Leitmedium“ für Ostdeutschland auf den Markt. Was tut der Konkurrent Madsack, an dem die SPD beteiligt ist? Er kooperiert mit Friedrich. In der Branche gibt es Erstaunen.
mehr »

Der SR lässt sich checken

Die öffentlich-rechtlichen Sender stehen unter Spar- und Reformdruck. Die Politik verlangt den Abbau von Mehrfachstrukturen und eine Profilierung des Programmauftrags. Die meisten Anstalten sind bereits im Umbau. Angesichts dieser Herausforderungen lässt der Saarländische Rundfunk (SR) derzeit seine Organisationsstrukturen von externen Beratern überprüfen.
mehr »

Filmtipp: Sie glauben an Engel, Herr Drowak? 

Schwarzweißbilder, höchst originell gestaltet und herausragend gut gespielt mit Luna Wedler und Karl Markovics - "Sie glauben an Engel, Herr Drowak?" erzählt die Tragödie eines verpfuschten Lebens. Im Debütfilm von Nicolas Steiner offenbart ein nihilistischer Trinker im Rahmen eines Sozialprogramms dank der Beharrlichkeit einer Germanistik-Studentin ein enormes literarisches Talent. Doch dann wird der Mann von den Dämonen seiner Vergangenheit eingeholt.
mehr »

ÖRR als Public Open Space?

Der Reformstaatsvertrag eröffnet neue Wege für die Infrastruktur öffentlicher Kommunikation, befindet Jan Christopher Kalbhenn in einer Kurzstudie, die er für die Friedrich-Ebert-Stiftung verfasst hat. Denn die demokratische Öffentlichkeit, so Kalbhenn, steht angesichts der Machtkonzentration bei digitalen Plattformen vor einer grundlegenden ordnungspolitischen Herausforderung.
mehr »