Erfolg für Freie im Deutschlandradio
Wiederholungshonorare zählen zur Vergütung und müssen auch beim Urlaubsgeld berücksichtigt werden, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) heute in Erfurt. In zwei parallelen Entscheidungen hat das BAG nun zugunsten der Tarifansprüche von Freien im Deutschlandradio entschieden. Bei der Berechnung des Urlaubsgeldes für arbeitnehmerähnliche freie Mitarbeiter*innen sind demnach alle Honorare, ausdrücklich auch Wiederholungshonorare, einzubeziehen.
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