Zweite Runde: ver.di vs. Prinz von Preußen

Justitia am Portal Amtsgericht Berlin Neukölln. Foto: Hermann Haubrich

In einer juristischen Auseinandersetzung mit Georg Friedrich Prinz von Preußen hat die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Berufung beim Kammergericht Berlin eingelegt. Damit wehrt sich ver.di gegen eine auf Antrag des Prinzen von Preußen erlassene Einstweilige Verfügung des Landgerichts Berlin. Gegenstand ist eine Äußerung in einem Artikel des ver.di-Medienmagazins „Menschen Machen Medien“ vom Juli 2020.

In dem Beitrag (der infolge der Einstweiligen Verfügung gekürzte Artikel findet sich hier) geht es unter anderem um die massive Abmahn- und Klagepraxis des Prinzen von Preußen.

„Was zunächst absurd klingt, ist offenbar Methode. In mindestens 120 Fällen ist der Prinz von Preußen, Oberhaupt des Hauses Hohenzollern, mit Abmahnungen und Klagen gegen Medien, Wissenschaftler*innen, Politiker*innen und Organisationen vorgegangen, die sich öffentlich zu den Hohenzollern geäußert haben. ver.di befindet sich also in bester Gesellschaft“, erklärte Monique Hofmann, die Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di. Die Praxis des Prinzen von Preußen wertete sie als Versuch, die öffentliche Debatte über seine Familie zu ersticken. Diese Debatte hatte sich insbesondere hinsichtlich der Verhandlungen des Prinzen von Preußen mit der Öffentlichen Hand und die von den Hohenzollern darin erhobenen Forderungen entsponnen.

„Das ist aus unserer Sicht ein klarer Angriff auf die Pressefreiheit. Ein freier und unbefangener Diskurs, dessen es für eine funktionierende Demokratie bedarf, ist unter diesen Umständen nach unserer Auffassung nicht mehr möglich. Anstatt einen Beitrag für die Öffentlichkeit zu leisten, wie es die Hohenzollern behaupten, tun sie genau das Gegenteil“, so die dju-Geschäftsführerin in einer Pressemitteilung.

Mit dem Gang in die nächste Instanz wolle ver.di deshalb auch ein Signal setzen. Es dürfe nicht zugelassen werden, dass Journalistinnen und Journalisten etwa aus Angst vor rechtlichen und finanziellen Konsequenzen nicht mehr berichteten. „Wir ermutigen alle Betroffenen, solch einem Vorgehen entschieden entgegenzutreten und sich notfalls mit Unterstützung ihrer Gewerkschaft juristisch zur Wehr zu setzen“, appellierte Hofmann.

Das Landgericht Berlin hatte nach einer Verhandlung im November 2020 die von den Hohenzoller erwirkte Einstweilige Verfügung gegen ver.di bestätigt. In dem inkriminierten M-Beitrag geht es unter anderem auch um den sogenannte Prinzenfonds. Dieser wurde zum Schutz von Journalist*innen vor einem besonders notorischen Kläger vom Informationsfreiheitsportal FragDenStaat ins Leben gerufen. Die dju in ver.di unterstützt diesen Fonds.

Die dju-Pressemitteilung sowie das Urteil des Landgerichts im Wortlaut sind hier dokumentiert.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Alternativen zum Social-Media-Verbot

Die Diskussion über ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche in Deutschland reißt nicht ab. Der kürzlich vorgestellten Abschlussbericht der Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ stellt  nun 56 Handlungsempfehlungen vor.
mehr »

Publikum entscheidet: DGB-Filmpreis Emden

In Emden hat das Publikum das Sagen. Nicht eine Jury, sondern die rund 25 000 Zuschauer entscheiden, wer den Hauptpreis beim Internationalen Filmfest Emden Norderney bekommt. Ein demokratisches Prinzip, dass auch den DGB überzeugt: Der DGB Filmpreis für gesellschaftlich engagierten Film, der jetzt zum 28. Mal verliehen wurde und mit 7.000 Euro dotiert ist, ist ein Publikumsentscheid.
mehr »

Filmtipp: Ingeborg Bachmann

Ingeborg Bachmann wäre am 25. Juni hundert Jahre alt geworden. Zwei Dokumentarfilme würdigen Leben und Werk der bedeutendsten deutschsprachigen Nachkriegsschriftstellerin auf gänzlich unterschiedliche Weise. Das fürs Kino entstandene Dokudrama „Jemand, der einmal ich war" findet einen ganz eigenen Weg, sich dem Leben der bedeutendsten deutschsprachigen Nachkriegsschriftstellerin anzunähern.
mehr »

Rundfunkbeitrag vor dem Bundesverfassungsgericht

ARD und ZDF  hatten sich 2024 an das höchste deutsche Gericht gewandt, weil die Länder einer Empfehlung der zuständigen Kommission, den Beitrag anzupassen, nicht folgten. Dabei haben die öffentlich-rechtlichen Sender Anspruch auf funktionsgerechte Finanzierung.
mehr »