Editorial: Auch der Versuch ist strafbar

Auch der Versuch ist strafbar, das ist deutsches Recht. Trotzdem ist die alltägliche Versuchung groß – erst recht, wenn’s um Rendite oder Macht geht. Ab einer bestimmten Höhe fallen offenbar alle Schranken, gehen Bedenken und gesamtgesellschaftliche Interessen über Bord. Und die Ver-suche mehren sich …

So ist es etwa bei Schleichwerbung ( hier…) also dem Versuch, redaktionelle Inhalte und werbliche Botschaften zu vermischen oder mediale Kommunikation mittels PR zu steuern. Genau so manipulativ geht‘s in der Fotobranche mit digitaler Bildbearbeitung zu. Menschen werden „schöner“, Schwächen wegretuschiert, Details werden weg geschnitten oder hinzugefügt – die Aussage eines Fotos ändert sich. Dazu kommt, dass Fotos in andere Textzusammenhänge gestellt oder überhaupt verwendet werden, ohne den Urheber der Bilder zu fragen. Auf der Strecke bleibt bei alledem das authentische Foto als Zeitdokument. „Digitale Umweltverschmutzung“ nennt ein Fotograf diese Entwicklung. ( hier…)

Versuchte Einschüchterung und den Rückfall in Zeiten, da Pressefreiheit als Gnade der Obrigkeit gewährt wurde, leisten sich derzeit bestimmte Kreise von Politik und Staatsmacht – wie die jüngsten Ereignisse um Durchsuchungen in Redaktionen und Privaträumen von Redakteuren zeigen. Erst öffentlicher und medialer Druck lässt die gewählten „Wächter“ des Volkes, das Parlament, handeln, damit die Wächterrolle der Presse nicht weiter ausgehebelt werden kann. ( hier…)

Auch Gewinnsucht führt in Versuchung, wie die Computerdatenbanken zeigen, die sich ebenso wie das Internet insgesamt, so schnell etablierten, dass Gesetzgeber und Rechtewächter nicht nach kommen. Texte werden verkauft, ohne die Urheber an den Erlösen angemessen zu beteiligen ( hier…).

Ähnlich sieht‘s bei den medialen Billigjobbern aus, die dazu degradiert werden, weil nicht genügend ordentlich bezahlte Arbeitsplätze geschaffen wurden. Da ist die Versuchung groß, Kreativität – und zwar mit staatlicher Zustimmung – zu entwerten ( hier…).

Selbst ums Badische macht die Versuchung keinen Bogen: Da wird eine Redakteurin fristlos gekündigt, weil Lidl wegen eines Berichts mit An-zeigenentzug droht. Zur Begründung muss ein Verstoß gegen die Tendenz und die wirtschaftlichen Interessen des Blattes herhalten – wäre doch wieder mal eine Gelegenheit diesem unsäglichen Tendenzschutzparagraphen endlich den Garaus zu machen, wie von der dju seit Jahren gefordert. Zugute muss dem Verleger gehalten werden, dass die Redakteurin nach einer Zeit der Besinnung, wieder eingestellt wurde. Aber, wie gesagt, auch der Versuch …

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