Das Selbstverständnis der Kreativen, gute journalistische, filmische Produkte zu liefern, kollidiert mit der Realität des Marktes und dem Sparwahn von Unternehmen zu Lasten der Qualität. Aktuelle Beispiele zeigen die Beiträge in der Rubrik „print“.
Viele JournalistInnen splitten ihre berufliche Tätigkeit in redaktionelle Honorararbeit für klassische Medien und in PR-Leistungen für Firmen, Institutionen und Organisationen. Geht das, ohne Verlust an journalistischer Unabhängigkeit, an gebotener Objektivität und Glaubwürdigkeit als Autor? Zu beantworten ist diese Frage problemlos oft nur für jene, die noch die Möglichkeit haben in einem Verlag oder einem Sender mit Tarifbindung festangestellt zu sein. Für diese Tarifverträge zu streiten, ist zweifellos eines der wichtigsten Anliegen von ver.di – zumal auch die Honorarforderungen für Freie derzeit mit auf dem Verhandlungstisch bei den Redakteuren an Tageszeitungen liegen (mehr …). Bei den Medienmachern gibt es jedoch immer mehr Selbständige als Feste. Das ist auch unter den Mitgliedern der dju so, in der Filmproduktion ohnehin. Auf dem Gebiet des Corporate Publishing finden viele freie KollegInnen neue interessante Betätigungsfelder und Verdienstmöglichkeiten (Titelthema). Mit publizistischem Anspruch laufen einige Kundenzeitschriften klassischen Kaufmedien den Rang ab. Wie schwierig die Definition des „hauptberuflichen Journalisten“ ist, zeigt die aktuelle Studie der Uni Hamburg. Danach gehört «M» als medienpolitische Zeitschrift von ver.di nicht zu den „journalistischen Medien“!? (S.12)
Unter diesen Bedingungen ist es nicht ehrenrührig, sich um sich selbst zu kümmern, im Gegenteil! Eine neue Arbeitslosenversicherung für Selbständige bietet die Möglichkeit, den Angstdruck vor „arbeitslosen Monaten“ zu mindern (mehr …). Sich einmischen in die Debatten um die Urheberrechtsreform zahlt sich aus (mehr …). Und es macht Sinn, bei den Betriebsratswahlen am 14. März dju-Vertreter zu wählen, streiten sie doch für ureigenste Interessen.