Fair Pay und freier Datenfluss

„Fair Pay“ ist eine Grundforderung von ver.di für alle Arbeitenden. Das Ringen um einen Mindestlohn gehört ebenso dazu wie die Verhandlungen um eine angemessene Vergütung für Selbstständige. Nach fast sieben Jahre konnten solch bessere Honorare für freie Journalisten an Tageszeitungen vereinbart werden. (M 1–2/ 2010 berichtete) Sie gelten für alle Verlage als auf dem Urheberrechtsgesetz aufbauende Richtschnur: Mehr noch, mit dem Gesetz im Rücken können diese Honorare eingeklagt werden. Aber natürlich werden seit Inkrafttreten der Regelungen am 1. Februar nicht sofort überall diese häufig höheren Honorare gezahlt. Anfragen von Freien bei ihren Auftraggebern führten gar zur Abwehr: Gerade in diesem Verlag träfe dies nicht zu! Die dju in ver.di hat deshalb eine Kampagne „Fair Pay für angemessene Honorare“ gestartet. Wer Unterstützung braucht, kann sich an die dju in ver.di vor Ort wenden. Das Ziel der Gewerkschaften einer fairen Bezahlung ist mit diesen nunmehr ausgehandelten Honoraren, denen hoffentlich bald weitere – etwa für Fotografen – folgen werden, längst nicht erreicht. Aber es zeigt ein Vorwärtskommen auf dem Weg dahin.
Von Fair Pay kann sicher auch nicht die Rede sein, wenn zwei Agenturen zusammengehen und die jeweiligen Mitarbeiter unterschiedlich bezahlt werden wie es bei ddp und der einstigen AP Deutschland der Fall ist. Aber die Reallöhne der nach Tarif bezahlten APler dann nach unten zu schrauben, ist wohl das Gegenteil von fair. Daran ändert auch eine kleine Zulage für die ddpler nicht viel.
Neben den oft viel zu dünn fließenden Geldströmen sind derzeit verschiedenste Datenströme im Fokus von Bürgern im Allgemeinen und Medienschaffenden im Besonderen. Ein Highlight für den Rechtsstaat und die Pressefreiheit war Anfang März das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung. Das Gesetz wurde für grundgesetzwidrig und damit für nichtig erklärt. Alle bisher gespeicherten Daten müssen gelöscht werden. Aber schon wird nach einem neuen Regelwerk gerufen. Wachsamkeit und Widerstand sind gefordert, damit keine neue missbräuchliche Vorratsdatensammlung gesetzlich fixiert wird. Und auch die maßgebliche EU-Richtlinie, die das hohe deutsche Gericht nicht angriff, sollte zur Disposition stehen.
Welch großes Potenzial die Datenschätze des Internets zum Beispiel für die Recherche von Journalisten oder für Webentwickler bieten, versucht M im Titelthema des aktuellen Heftes zu beleuchten. Eine neue Open-Data-Politik bricht sich Bahn, zumindest in Großbritannien und Amerika. Interessante Informationen bieten viele Internetdienste auch im Lokalen an – eine Fundgrube für journalistische Geschichten. Als Synonym für Meinungsfreiheit gilt vielen Journalisten die Onlineplattform Wikileaks. Hier werden jegliche eingereichte Dokumente veröffentlicht. Mehr als 1,2 Millionen sind bereits hinterlegt. Datenschützer sehen die fehlende redaktionelle Kontrolle bei Wikileaks kritisch. Auch deshalb sind vor allem Journalisten in der Pflicht, Brisantes herauszufiltern, die Authentizität der Unterlagen zu prüfen und diese dann in den entsprechenden Kontext zu stellen. Jedoch bremst Deutschland mit seinen eingeschränkten Informationsfreiheiten die Datenrecherche bisher noch weitgehend aus. Das Informationsfreiheitsgesetz ist häufig nur schwer durchsetzbar.

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