Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) unterstützt die gemeinsam mit Digitalcourage e.V., dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) und weiteren Prominenten und Aktivist_innen am 28. November 2016 in Karlsruhe eingereichte Verfassungsbeschwerde gegen das neue Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung. Die Speicherung von Telekommunikationsdaten gefährde die Vertraulichkeit der Kommunikation, auf die er für seine Arbeit angewiesen ist, erklärte der Mitbeschwerdeführer und ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske in einer Betroffenheitserklärung.
Das Bündnis aus Datenschützer_innen, Bürgerrechtler_innen und Politiker_innen, darunter die Schriftstellerin Juli Zeh und die Linke-Politikerin Petra Pau, hat am Montag im Anschluss an eine Pressekonferenz des Klageführers Digitalcourage e.V. die Beschwerde sowie die Unterschriften von mehr als 30.000 Unterstützer_innen beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht.
Das neue Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung wurde im Dezember 2015 beschlossen und ermöglicht mit Wirksamwerden der Speicherpflicht am 01. Juli 2017 die Speicherung von Telefonnummern, IP-Adressen und Standortdaten. Juristisch begründet Digitalcourage die Beschwerde auf zwei Ebenen. Zum Einen erklärt der Verein die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung aufgrund der Zunahme an Datenerhebungsgesetzen mit Überwachungstendenz sowie des drastischen Wachstums der tatsächlichen Nutzung von Überwachungstechnik als unverhältnismäßig und stützt sich dabei auf die Maßstäbe zur Verhältnismäßigkeit, die der Europäische Gerichtshof (EuGH) bei der Prüfung der Richtlinie der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (2006/24/EG) angewandt hat. Zum Anderen strahle die Überwachung der Telekommunikation sowohl auf das Grundrecht auf Informationsfreiheit als auch auf dasjenige auf Pressefreiheit aus, weshalb die Verletzung dieser Grundrechte aus Artikel 5 GG gerügt werde.
Auch der stellevertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke sieht in dem neuen Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung einen unvertretbaren Eingriff in das Grundrecht auf Presse- und Rundfunkfreiheit, da die Speicherung von Telekommunikationsdaten den Informantenschutz untergrabe und somit die journalistische Berichterstattung auf gravierende Weise einschränke. Der Mitbeschwerdeführer und ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske betonte zudem, dass er für seine Arbeit auf die Vertraulichkeit seiner Kommunikation angewiesen sei: „Bei Beratungen von Arbeitnehmern, Betriebsratsgründungen, Streiks und Tarifverhandlungen stellt schon allein die Tatsache der Kontaktaufnahme eine sensible Information dar. Da nicht auszuschließen ist, dass die gesammelten Daten in unbefugte Hände fallen, ist die Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten gefährlich.“