Verfassungsbeschwerde gegen Datenspeicherung

Demonstration "Freiheit statt Angst" 2010 gegen die Vorratsdatenspeicherung auf dem Potsdamer Platz Foto: Christian von Polentz

Es ist akut: Daten sollen in Deutschland nun doch auf Vorrat gespeichert werden. Am 18. Dezember 2015 trat das Gesetz zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung in Kraft. Bis spätestens Juni 2017 soll es umgesetzt werden. Die Zeit bis dahin wird genutzt, um das von vielen als grundrechtswidrig eingestufte Paragraphenwerk wieder vom Tisch zu bekommen. Deshalb bereitet der Verein Digitalcourage gemeinsam mit dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung eine Verfassungsbeschwerde vor. Wer nicht dafür ist, dass jedwede Verbindungsdaten ohne Anlass erfasst werden, kann den Gang nach Karlsruhe unterstützen.

Wer mit wem per Telefon oder Handy in Verbindung gestanden oder das Internet genutzt hat, soll nach dem „Gesetz zur Einführung der Speicherpflicht“ zehn Wochen lang erfasst werden. Bei Handy-Telefonaten und SMS wird auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten und vier Wochen lang gespeichert. Verknüpft mit anderen Daten wird auch die Internetnutzung nachvollziehbar. Mithilfe der über die gesamte Bevölkerung gespeicherten Daten könnten Bewegungsprofile erstellt, geschäftliche Kontakte rekonstruiert und Freundschaftsbeziehungen identifiziert werden. Auch Rückschlüsse auf den Inhalt der Kommunikation, auf persönliche Interessen und die Lebenssituation der Kommunizierenden würden möglich, wie der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung erklärt. Zugriff auf die Daten hätten Polizei, Staatsanwaltschaft und ausländische Staaten, die sich davon eine verbesserte Strafverfolgung versprechen. In Bayern soll dann auch der Verfassungsschutz nach dem jüngst beschlossenen bayerischen Verfassungsschutzgesetz Zugriff auf die Daten bekommen.
ver.di hält es für erforderlich „das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung grundlegend zu überarbeiten“. In der vorliegenden Form führe das Gesetz zu einem unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte aller Bürgerinnen und Bürger und zu einer Einschränkung der Presse- und Rundfunkfreiheit. „Das ist nicht akzeptabel“, sagte der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke bereits Anfang November 2015. Werneke kritisierte, dass der besondere Schutz von Daten sogenannter Berufsgeheimnisträger wie unter anderem Journalistinnen und Journalisten künftig nicht mehr gewährleistet sei. Der vorliegende Gesetzentwurf behindere mit der Speicherung von Telefonnummern, IP-Adressen und Standortdaten die Möglichkeit der Journalistinnen und Journalisten, ihren Informantinnen und Informanten umfassenden Schutz vor Aufdeckung zu gewährleisten. „Mit dem Gesetz wird die grundgesetzlich geschützte Arbeit der Medien und ihr Auftrag zur umfassenden, aufklärenden Berichterstattung untergraben. Das ist eine Gefahr für das demokratische Gemeinwesen“, sagte Werneke. Gleichfalls hatte ver.di auch den Regierungsplänen zur sogenannten Datenhehlerei eine Absage erteilt. Journalistinnen und Journalisten würden dadurch kriminalisiert: „Das Beschaffen und Zusammenstellen von Informationen und Daten aus diversen und zu schützenden Quellen, gehört unabdingbar zur journalistischen Recherche. Sorgfältige journalistische Arbeit ist keine Straftat, das muss im Gesetz deutlich werden“, forderte Werneke. Er verwies zudem darauf, dass die geplanten Regelungen nicht den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs entsprächen.
Der Europäische Gerichtshof hatte 2014 entschieden, dass die Richtline zur Vorratsdatenspeicherung mit der EU-Grundrechte Charta nicht vereinbar ist. Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht 2010 die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Die Aufzeichnung von Informationen über die Kommunikation, Bewegung und Mediennutzung jedes Bürgers wird von 54% der Bürger in Deutschland abgelehnt.
All das ficht die deutsche Politik nicht an. Der Bundestag hat dem Gesetz am 16. Oktober 2015 zugestimmt. Der Bundesrat verwarf am 6. November 2015 einen Antrag Thüringens, das Gesetz zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung an den Vermittlungsausschuss zu verweisen. Das Gesetz trat in Kraft. Eine Verfassungsbeschwerde kann es möglicherweise noch stoppen!

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