Google schließt erste Verträge mit Verlagen

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Foto: pixabay

Google hat erste Verträge mit deutschen Verlagen nach dem neuen Leistungsschutzrecht geschlossen. Das sind aktuell „Spiegel“, „Zeit“, „Handelsblatt“, „Tagesspiegel“, Ströer („T-Online“), „Golem“ und „Netzwelt“, gab der Suchmaschinenkonzern bekannt. Die Deals beinhalten auch Titel wie „WirtschaftsWoche“, „Potsdamer Neueste Nachrichten“ und „Manager Magazin“ und Portale wie „Watson“, „Giga“, die von den Verlagen verantwortet werden. Die Lizenzverträge beziehen sich auf „erweiterte Vorschauen“ von Medieninhalten.

Die jetzt geschlossenen Vereinbarungen basieren auf dem im Juni eingeführten neuen Leistungsschutzrecht, mit dem die neue EU-Urheberrichtlinie für Deutschland umgesetzt wird. Über die Höhe der Vergütung wurde nichts mitgeteilt.

„Sehr kurze Auszüge“ (sog. „Snippets“) fallen nicht unter das Leistungsschutzrecht und würden daher auch nicht vergütet, so Google. „Obwohl das Gesetz den Umfang geschützter Inhalte nicht genau definiert, haben wir uns entschieden, Lizenzverträge für ‚Erweiterte Vorschauen von Nachrichten‘ abzuschließen“, erklärte Philipp Justus, Vice President Google Central Europe. Er weist auch darauf hin, dass die Suchmaschine „bei der überwiegenden Mehrheit von Suchanfragen mit Nachrichtenbezug“ keine Anzeigen schalte und Google News komplett anzeigenfrei ist. „Darüber hinaus haben Verlage immer die Möglichkeit, zu entscheiden, ob ihre Inhalte in der Suche angezeigt werden oder nicht sowie darüber, in welchem Umfang ihre Inhalte in einer Vorschau verwendet werden dürfen“, so Justus.

Google kündigte an, die Gespräche mit allen deutschen Verlagen und ihren Verwertungsgesellschaften fortzusetzen. „In Kürze werden wir darüber informieren, wie auch andere berechtigte Verlage Zahlungen nach dem neuen Leistungsschutzrecht erhalten können“, teilte Justus mit. Die Forderung der Verwertungsgesellschaft Corint Media, die unter anderem Springer vertritt, nach einer Lizenzzahlung in Höhe von 420 Millionen Euro allein für das Jahr 2022 hatte Google allerdings zurückgewiesen.

Einen Tag vor der Vereinbarung mit den deutschen Verlagen hatte Google und die französische Nachrichtenagentur Agence France-Presse (AFP) eine Vereinbarung über die Vergütung der von dem Suchmaschinenbetreiber genutzten Inhalte geschlossen. Auch hier wird über die Höhe der Lizenzgebühr geschwiegen.

 

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