Ohne sie geht nix
Es hat, wie so vieles, mit Wertschätzung zu tun. Dürfen Freie in den Arbeitnehmervertretungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mitbestimmen, können sie wählen und gewählt werden? Die Antwort verblüfft insofern, weil es in den Rundfunkanstalten der ARD, einschließlich der Deutschen Welle, sowie im ZDF und im Deutschlandradio unterschiedlich ist. Die Palette reicht von umfangreichen Rechten bis zur „Duldung“ von mehr oder weniger Mitbestimmung durch die Intendanz. Die Ausgestaltung der Rundfunkfreiheit ist halt Ländersache!
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