Für Namenslöschung nach langer Zeit

Foto: 123rf

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat ein Urteil zum „Recht auf Vergessenwerden“ im Internet gefällt. Er entschied am 22. Juni in Straßburg gegen den Chefredakteur der belgischen Zeitung „Le Soir“, Patrick Hurbain, der die Meinungsfreiheit gegen das „Recht auf Vergessenwerden“ ins Feld geführt hatte. Konkret ging es um einen Artikel im Online-Archiv der Zeitung über einen tödlichen Verkehrsunfall, der noch viele Jahre nach den Geschehnissen den vollen Namen des Fahrers enthielt.

Der Mann war laut Gerichtshof 1994 in den Unfall verwickelt, wurde verurteilt und verbüßte seine Strafe. 2011 forderte er und klagte später auf Löschung des Namens in dem 2008 eingerichteten frei zugänglichen Online-Archiv der französischsprachigen Tageszeitung. Belgiens Justiz gab der Klage weitgehend statt. Dagegen wehrte sich Chefredakteur Hurbain vor dem Gerichtshof für Menschenrechte unter Verweis auf die Meinungsfreiheit.

Der Gerichtshof urteilte nun (AZ: 57292/16), dass das belgische Urteil zwar tatsächlich in die Meinungsfreiheit eingegriffen habe. Dabei sei aber die Balance zwischen der Meinungsfreiheit und dem Recht des Betroffenen auf Privatleben gewahrt worden. Der Gerichtshof führte unter anderem an, dass 20 Jahre nach den Geschehnissen die Identität des Fahrers, der keine Person des öffentlichen Lebens sei, keinen Nachrichtenwert habe. Zudem könne der Artikel mit einfacher Anonymisierung online bleiben.

Der Gerichtshof für Menschenrechte wies ferner darauf hin, dass Online-Suchen von Personen heutzutage gängig seien. Das bloße Eintippen des Namens des Mannes bei Google habe laut belgischer Justiz schon zu dem Artikel hingeführt. Dieses „virtuelle Vorstrafenregister“ sei für ihn nicht zumutbar.

Medien müssen dem Menschenrechtsgerichtshof zufolge nun aber nicht von sich aus ihre Online-Archive nach ähnlichen Fällen durchforsten. Es genüge, wenn sie sich auf Anfrage jeweils mit einem speziellen Fall auseinandersetzen. Das Urteil fiel mit sechs zu eins Stimmen. Es ist noch nicht rechtskräftig.

 

 

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Leben ohne Thüringer Lokalzeitung 

Ostthüringen ist im Jahr 2023 von der Funke-Mediengruppe zur „Modellregion für die Digitalisierung des ländlichen Raums“ erklärt worden. Der Verlag stellte die Zustellung der Printausgabe der Ostthüringer Zeitung in elf Gemeinden rund um Greiz ein. Thomas Schnedler und Malte Werner vom Netzwerk Recherche haben die Folgen untersucht. Die Ergebnisse finden sich im Abschlussbericht „Lückenfüller –Was kommt, wenn die Lokalzeitung geht?“.
mehr »

Katapult MV: Die Stimme für den Norden

Die kleine Redaktion von Katapult MV stellt im Flächenland mit 1,57 Millionen Einwohner*innen mit einer monatlichen Zeitung und aktuellen Online-Beiträgen ein Gegengewicht in der Berichterstattung dar. Wir sprachen mit Chefredakteur Patrick Hinz über Lokaljournalismus, die anstehenden Landtagswahlen und den journalistischen Umgang mit der AfD.
mehr »

Berichten wo es ungemütlich ist

In autoritär regierten Staaten geraten auch ausländische Medienschaffende zunehmend unter Druck: Einreiseverbote, die Verweigerung von Visa und andere Repressionen erschweren die Arbeit von Korrespondent*innen. In vielen Fällen bleibt ihnen nur noch die Berichterstattung aus dem Ausland ohne direkten Zugang zum Land selbst.
mehr »

Lobbylandkarte: Big Tech mischt mit

Es sind Karten wie die des Zentrums für Digitalrechte und Demokratie mit dem Titel „Big Tech Lobbylandkarte Deutschland“, die das Bewusstsein dafür ändern können, wie stark Big-Tech-Konzerne in Deutschland tatsächlich längst verankert ist und bis wohin ihr langer Arm reicht.
mehr »