OVG: Fotoverbot für Essener Polizei

Foto: fotolia

Die Polizei in Nordrhein-Westfalen darf keine Fotos von Demonstrationen oder anderen Versammlungen für ihre Öffentlichkeitsarbeit nutzen. Dies hat heute das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster entschieden. Fotos von Versammlungsteilnehmer*innen seien lediglich zum Zweck der Gefahrenabwehr zulässig. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Sachverhalts wurde eine Revision an das Bundesverwaltungsgericht (BVG) zugelassen.

Stein des Anstoßes für die Klage waren Fotos einer Versammlung in Essen-Steele im vergangenen Jahr, die Polizeibeamte des Präsidiums Essen auf dem Facebook- und Twitter-Profil der Polizei gepostet hatten. Darauf sind unter anderem die beiden Kläger als Teilnehmer der Versammlung zu sehen. Gegen die Veröffentlichung hatten sie zunächst vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen geklagt, welches der Klage stattgegeben hatte. Nun blieb auch die dagegen gerichtete Berufung des Landes NRW erfolglos.

Das Anfertigen der Fotos für die polizeiliche Öffentlichkeitsarbeit in sozialen Medien greife in das Versammlungsrecht ein, so das OVG in der mündlichen Urteilsbegründung, da solche Fotos und auch Videos einschüchternd, abschreckend oder in anderer Weise verhaltenslenkend auf die Teilnehmer*innen von Demonstrationen wirken könnten. Eine rechtliche Grundlage, die als Rechtfertigung für diesen Grundrechtseingriff dienen könnte, sehen die Richter nicht. Das Versammlungsgesetz erlaube Film- und Tonaufnahmen nur zum Zwecke der Gefahrenabwehr.

Um auf eine Bebilderung ihrer Öffentlichkeitsarbeit dennoch nicht verzichten zu müssen, empfahl das OVG den Polizistinnen und Polizisten, ausschließlich ihre eigenen Einsatzkräfte und –mittel abzubilden oder auf Archivfotomaterial zurückzugreifen, auf dem der Einsatzort zu sehen ist.

Aktenzeichen: 15 A 4753/18

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Für ein digitales Ökosystem

Markus Beckedahl, Journalist und Gründer des Online-Portals www.netzpolitik.org, erkennt  im System des öffentlich-rechtlichen Rundfunk den Ort, wo alternative digitale Infrastrukturen gut entwickelt werden können.
mehr »

Rechte Influencerinnen im Netz

Rechtextremismus und rechte Parolen verbinden viele Menschen automatisch mit testosterongesteuerten weißen Männern. Diese Zielgruppe füttert AfD-Politiker Maximilian Krah mit simplen Parolen wie: „Echte Männer sind rechts.“ Das kommt an bei Menschen, die im Laufe der Zeit irgendwann beim „Gestern“ stecken geblieben sind. Inzwischen verfangen solche rechten Klischees auch bei Frauen. Vor allem im Internet.
mehr »

KI macht Druck auf Suchmaschinen

Die Künstliche Intelligenz frisst den Traffic: Das Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) meldet massive Einbrüche bei der Suchmaschinen-Nutzung aufgrund von Chatbots bei Google oder ChatGBT. Weil viele Nutzer*innen sich mit den Zusammenfassungen von KI zufrieden geben, klicken sie nicht mehr weiter zu den Websites, von denen die Informationen bezogen werden.
mehr »

Neue Europäische Medienplattform

Es ist ein sehr anspruchsvolles Projekt, das der deutsche Kultur- und Medienstaatsminister Wolfram Weimer und seine französische Amtskollegin Rachida Dati auf den Weg bringen: die Entwicklung einer europäischen Medienplattform. Im Zentrum soll dabei das Internet-Angebot des deutsch-französischen Kulturkanals Arte stehen, dass zu einer solchen Medienplattform mit bis zu 24 Sprachen ausgebaut werden soll.
mehr »