Journalistin scheitert mit Beschwerde in Karlsruhe

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Seit Jahren streitet die ZDF-Redakteurin Birte Meier dafür, dass sie für ihre Arbeit genauso viel Geld bekommt wie ihre männlichen Kollegen. Das Bundesverfassungsgericht hat nun wegen inhaltlicher Mängel ihre 2019 erhobene Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Allerdings wies das Gericht in Karlsruhe darauf hin, dass eine erneute Klage an den Arbeitsgerichten Erfolg haben könnte.

Im Juni 2020 hatte Meier bereits einen Teilerfolg erzielt: Sie hatte vor dem Bundesarbeitsgericht erstritten, dass sie Anspruch auf Auskunft nach dem Entgelttransparenzgesetz hat – auch als feste freie Mitarbeiterin. Damit zwang sie das ZDF dazu, Angaben zum Gehalt ihrer Kollegen in vergleichbarer Position zu machen – wie sich zeigte, lag der Mittelwert im Jahr 2017 rund 800 Euro monatlich über dem, was Meier verdiente.

Wie das Bundesverfassungsgericht nun mitteilte, könne die Klägerin auf Grundlage dieser Auskunft über die Vergleichsgehälter „einen Zahlungsanspruch geltend machen, der jedenfalls nicht von vornherein offensichtlich aussichtslos wäre“. Eine entsprechende Klage sei bereits im Dezember vergangenen Jahres am Berliner Arbeitsgericht erhoben worden, teilte die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) mit, die Meier unterstützt. „Ihre erneute Klage auf Gleichbezahlung hält das Bundesverfassungsgericht für erfolgversprechend; dies ist ein deutlicher Wink an die Arbeitsgerichte“, sagte Nora Markard, Vorstandsmitglied der GFF. Auch die dju in ver.di begrüßte das Signal aus Karlsruhe.

Birte Meier war viele Jahre für das ZDF-Magazin Frontal 21 tätig. Kürzlich wurde bekannt, dass sie gemeinsam mit Manka Heise und Christian Esser, die ebenfalls für Frontal 21 arbeiteten, zu RTL News wechselt. Dort soll das Trio eine „Investigativ-Unit“ aufbauen.

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