Journalistin scheitert mit Beschwerde in Karlsruhe

Foto: 123rf

Seit Jahren streitet die ZDF-Redakteurin Birte Meier dafür, dass sie für ihre Arbeit genauso viel Geld bekommt wie ihre männlichen Kollegen. Das Bundesverfassungsgericht hat nun wegen inhaltlicher Mängel ihre 2019 erhobene Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Allerdings wies das Gericht in Karlsruhe darauf hin, dass eine erneute Klage an den Arbeitsgerichten Erfolg haben könnte.

Im Juni 2020 hatte Meier bereits einen Teilerfolg erzielt: Sie hatte vor dem Bundesarbeitsgericht erstritten, dass sie Anspruch auf Auskunft nach dem Entgelttransparenzgesetz hat – auch als feste freie Mitarbeiterin. Damit zwang sie das ZDF dazu, Angaben zum Gehalt ihrer Kollegen in vergleichbarer Position zu machen – wie sich zeigte, lag der Mittelwert im Jahr 2017 rund 800 Euro monatlich über dem, was Meier verdiente.

Wie das Bundesverfassungsgericht nun mitteilte, könne die Klägerin auf Grundlage dieser Auskunft über die Vergleichsgehälter „einen Zahlungsanspruch geltend machen, der jedenfalls nicht von vornherein offensichtlich aussichtslos wäre“. Eine entsprechende Klage sei bereits im Dezember vergangenen Jahres am Berliner Arbeitsgericht erhoben worden, teilte die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) mit, die Meier unterstützt. „Ihre erneute Klage auf Gleichbezahlung hält das Bundesverfassungsgericht für erfolgversprechend; dies ist ein deutlicher Wink an die Arbeitsgerichte“, sagte Nora Markard, Vorstandsmitglied der GFF. Auch die dju in ver.di begrüßte das Signal aus Karlsruhe.

Birte Meier war viele Jahre für das ZDF-Magazin Frontal 21 tätig. Kürzlich wurde bekannt, dass sie gemeinsam mit Manka Heise und Christian Esser, die ebenfalls für Frontal 21 arbeiteten, zu RTL News wechselt. Dort soll das Trio eine „Investigativ-Unit“ aufbauen.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Spanien: Strafe für Berichterstattung?

Die spanische Datenschutzbehörde will Zeitungen bestrafen, weil sie illegal in soziale Bewegungen eingeschleuste Polizisten enttarnt oder darüber berichtet hatten. Bislang sind Gerichte nicht tätig. Die Vorgänge drohen zu einem Präzedenzfall zu werden, warnen die betroffenen Medien und Menschenrechtsorganisationen.
mehr »

Kahlschlag bei DuMont in Köln

Die dju in ver.di kritisiert den Kahlschlag der Regionalredaktionen von Kölner Stadt-Anzeiger und Kölnischer Rundschau. Zum 30. September endet die Tätigkeit der Rheinischen Redaktionsgemeinschaft (RRG). 57 tarifgebundene Vollzeitstellen entfallen. Die betroffenen Beschäftigten müssen sich jedoch auf neu zugeschnittene Stellen bewerben. Eine Übernahmegarantie gibt es nicht.
mehr »

AI Act legt KI-Kennzeichnung fest

Petra Schwegler fasst für die Webseite der Medientage München die seit dem 2. August 2026 geltenden Bestimmungen zur KI-Kennzeichnung zusammen. Der AI Act gilt: Wer KI-generierte oder -manipulierte Inhalte veröffentlicht, muss das kennzeichnen. Die Regel gilt für Chatbots, für Deepfakes, für Werbespots, für alles künstlich Generierte.
mehr »

Katapult-Magazin im Wahlkampf

„Mecklenburg-Vorpommern steht schlecht da, Sachsen-Anhalt auch. Wir reagieren.“ So lautet der erste Satz des Editorials zur Ankündigung, ein „Magazin für Konservative und Rechte“ im Vorfeld der Landtagswahlen zu produzieren. Die etwas reißerische Vorschau kommt von KATAPULT, dem Greifswalder Wissenschaftsmagazin, das aus Statistiken und Studien allgemein verständliche Info-Grafiken baut und sich darüber hinaus im Medienkanon als kräftige Stimme für Demokratie und Toleranz profiliert hat.
mehr »