Schamlose Verleger
Heute, am 1. März, tritt ein novelliertes Urhebervertragsrecht in Kraft – ein ursprünglich mit großen Hoffnungen der Urheber_innen und ausübenden Künstler_innen gestartetes Vorhaben, bei dem am Ende ein weichgespültes Gesetz herauskam. Aber damit nicht genug. Die Zeitungsverleger kündigten aus diesem Anlass die Gemeinsamen Vergütungsregeln (GVR) für freie hauptberufliche Journalist_innen an Tageszeitungen. Die Begründung darf man getrost als verlogen bezeichnen.
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