Als „klar und beruhigend“ hat der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke das Urteil zur Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags bezeichnet. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) räumte am 13. Dezember 2018 letzte Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags aus. Er sei keine unerlaubte staatliche Beihilfe. Damit hat der 2013 eingeführte Beitrag in diesem Jahr nicht nur den Segen des Bundesverfassungsgerichts erhalten. Er ist auch europarechtlich gedeckt.
Das EuGH-Urteil „sichert auch die Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ab, wie es das Grundgesetz fordert“, sagte Weneke. „Wir sind davon ausgegangen, dass diese Klage nicht erfolgreich sein würde, weil sie sich gegen ein transparentes und praktikables Verfahren zur Finanzierung des Rundfunksystems wendet, das allen Bürgerinnen und Bürgern zugutekommt.“
Unabhängig von dem Urteil gehe es jetzt darum, dass sich die Landesregierungen in ihrer Debatte um die künftige Höhe und Ermittlung des Finanzbedarfs des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf ein Modell einigen, das die auskömmliche Finanzierung sichere.
Zunehmende Verbreitungswege und Erwartungen an Programmvielfalt hätten ihren Preis. „Die Beitragszahlerinnen und -zahler erwarteten ein überzeugendes und vielfältiges Informations-, Unterhaltungs- und Bildungsangebot“, so der ver.di-Vize. weiter. Auch ZDF-Intendant Thomas Bellut und der ARD-Vorsitzende Ulrich Wilhelm begrüßten die Entscheidung: „Sie schafft nun auch europarechtlich Rechtssicherheit“, so Wilhelm.
Anlass für das Verfahren vor dem EuGH war die Vorlage eines Richters vom Landgericht Tübingen. Eigentlich nur mit der Frage befasst, ob Zwangsvollstreckung gegen einen Beitragsgegner betrieben werden darf, nutzte der Jurist die Gelegenheit, das gesamte System zu hinterfragen und dem EuGH zur Entscheidung vorzulegen. Man könne dem Einzelrichter am Landgericht Tübingen geradezu dankbar sein für diese Vorlage, die nun eindeutig für Klarheit sorge, hieß es dazu aus der ARD.
Zur aktuellen Debatte um die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks siehe auch hier.