Keine Klarheit zur Rundfunkfinanzierung

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Die Weichenstellung für eine Indexierung des Rundfunkbeitrags wurde heute aufs Neue verschoben. Bereits seit über einem Jahr diskutieren die Ministerpräsident*innen, den Beitrag künftig an einen Index zu koppeln. „Die Länder haben wieder einmal eine Chance verstreichen lassen, sich klar auf die Seite des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und seiner Beschäftigten zu stellen“, kritisierte ver.di-Vize Frank Werneke.

Eigentlich war erwartet worden, dass die Ministerpräsident*innen der Länder heute eine zukunftsweisende Entscheidung in Sachen Rundfunkbeitrag treffen und sich für ein Indexmodell ab 2023 aussprechen würden. So hatten es sich die Länderchefs auf ihrer letzten Sitzung selbst auferlegt. Doch offenbar konnte noch immer keine Einigkeit erzielt werden. Das Indexmodell würde im Länderkreis zwar grundsätzlich befürwortet, die Modalitäten seien aber weiterhin vollkommen offen. Der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke forderte daher in einer Presseerklärung Planungssicherheit für die Sender ein: „Gerade in Zeiten, in denen Fake News und Hate Speech regieren, brauchen wir einen starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der Vielfalt und journalistische Unabhängigkeit garantiert. Einen solchen Rundfunk gibt es aber nur mit einer stabilen und ausreichenden Finanzierung.“ Dazu gehöre endlich eine verlässliche Entscheidung in Sachen Rundfunkbeitrag. Das erwarteten auch die Beschäftigten.

Grundsätzlich steht ver.di einem Indexmodell offen gegenüber, auch wenn es kein Allheilmittel sei. Es biete aber die Chance, die wiederkehrenden Debatten über Beitragserhöhungen zu versachlichen. Entscheidend für ver.di sei, dass auch in Zukunft die Finanzierung dem Auftrag folgt und nicht umgekehrt. Zudem müsse das bestehende Finanzvolumen für ARD, ZDF und Deutschlandradio als Aufsetzpunkt zu Grunde gelegt werden, da es sonst zu nicht vertretbaren Einschnitten ins Programm käme.

Als wahrscheinliche Lösung galt bisher ein Modell, wonach die Höhe des Rundfunkbeitrags ab 2023 an einen Index, zum Beispiel den Verbraucherpreisindex, gekoppelt werden soll. Aufsetzpunkt wäre der ab 2021 geltende Rundfunkbeitrag, für den die Anstalten gerade ihre Anmeldungen bei der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) gemacht haben. Im Zuge der Umstellung auf den Index würden die Anstalten künftig jedoch nur noch alle sechs Jahre ihre Bedarfsanmeldungen bei der KEF machen statt wie bisher alle vier. Die KEF würde weiterhin eine Beitragsempfehlung abgeben, auf deren Basis dann der Index neu aufsetzt.

Bereits beschlossen haben die Ministerpräsident*innen heute allerdings die Abschaffung des Rundfunkbeitrags für Zweitwohnungen. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Juli vergangenen Jahres müssen Menschen mit einer Zweitwohnung nicht mehr den doppelten Rundfunkbeitrag bezahlen. Die bisherige Regelung sei nicht mit dem allgemeinen Gleichheitssatz vereinbar.

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