Recht

Gericht: Heimliches Abhören war rechtens

Im Streit um das abgehörte Pressetelefon der Letzten Generation hat das Landgericht München 1 die von zwei Journalisten eingereichten Beschwerden zurückgewiesen. Beide wollen nun weitere Schritte prüfen. Sie werden durch Reporter ohne Grenzen (RSF) und die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) unterstützt, erklärten beide Organisationen.
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Neue Anlaufstelle zum Schutz publizistischer Arbeit

Die dju in ver.di unterstützt Journalist*innen, die mit einschüchternden Abmahnungen oder Klagen konfrontiert sind. Ein zivilgesellschaftliches Bündnis, dem auch die dju angehört, hat eine Anlaufstelle ins Leben gerufen, die Expertise zum Umgang mit juristischen Einschüchterungspraktiken („SLAPP“), Austausch unter Betroffenen sowie Trainings für Medienschaffende und Jurist*innen bietet.
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Portrait von Jasper Prigge

Nur echte Presseausweise anerkennen

Ein Presseausweis vereinfacht den Nachweis journalistischer Tätigkeit. Er ist aber keine Voraussetzung, um eine Person als Journalist*in anzusehen. Sie kann ihre Tätigkeit auch auf andere Weise belegen, beispielsweise mit einer Bestätigung der Redaktion oder der Vorlage von Publikationen, an denen sie mitgearbeitet hat. Dennoch kommt dem bundeseinheitlichen Presseausweis eine besondere Bedeutung zu.
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Neue Anlaufstelle: Erste Hilfe bei SLAPPs

Was tun, wenn man geslappt wird? Ab dem 16. Mai gibt es eine Anlaufstelle für SLAPP -Betroffene. SLAPPs sind unbegründete Einschüchterungsklagen oder missbräuchliche Gerichtsverfahren. Gegen die hat die EU eine Anti-SLAPP-Richtlinie verabschiedet. Binnen zwei Jahren müssen die Mitgliedsstaaten nun die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Hinter der von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien geförderten Anlaufstelle steht ein breites Bündnis; Ansprechpartner ist Philipp Wissing.
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Radiergummi mit Paragraphenzeichen

Einschüchterungsversuche der Hohenzollern

Eine Studie der Universität Leipzig hat am Beispiel der deutschen Adelsfamilie Hohenzollern untersucht, wie kritische Berichterstattung und Forschung durch gezielte Anwaltsstrategien beeinflusst oder behindert werden sollen. Die Kommunikationswissenschaftler*innen haben dabei die Wirkung von SLAPPs (Strategic Lawsuits Against Public Participation) aus Sicht der Betroffenen nachvollzogen. Verunsicherung und Einschränkung der Arbeitsfähigkeit sind direkte Folgen bei ihnen.
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leuchtendes Paragrafzeichen

Meilenstein im Kampf gegen SLAPPs

Die Coalition Against SLAPPs in Europe (CASE) hat die Empfehlung des Europarats zur Bekämpfung von SLAPPs begrüßt. In einer Erklärung vom 5. April nennt sie die Empfehlung einen wichtigen Schritt zum Schutz der Pressefreiheit. Obwohl es immer noch Raum für Verbesserungen gebe, werde Journalist*innen ein sichereres Umfeld, frei von Angst und Einschüchterung garantiert. Der Europarat hatte der Empfehlung am 19. März zugestimmt, das Europaparlament bereits Ende Februar.
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Dreyeckland-Journalist wegen Link angeklagt

Am 18. April beginnt der Prozess gegen den Journalisten Fabian Kienert. Dem Mitarbeiter von Radio Dreyeckland in Freiburg wird die Unterstützung einer verbotenen Vereinigung vorgeworfen, weil er das Archiv eines Onlineportals in einem Artikel verlinkt hat. Das Portal mit Open-Posting-Prinzip war von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) 2017 als kriminelle Vereinigung verboten worden.
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leuchtendes Paragrafzeichen

Wichtiger Schritt gegen Einschüchterungsklagen

Die Europäische Union will Journalist*innen, Menschenrechtler*innen und Nichtregierungsorganisationen besser vor strategischen Einschüchterungsklagen (SLAPPs) schützen. Die Mitgliedstaaten gaben einer entsprechenden Richtlinie am Dienstag grünes Licht, das EU-Parlament hatte bereits Ende Februar zugestimmt. Die Regierungen haben nun zwei Jahre Zeit, sie in nationales Gesetze zu übertragen.
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EU und Medien

EU stimmt für Medienfreiheitsgesetz

Das Europäische Parlament hat den European Media Freedom Act (EMFA) mit einer deutlichen Mehrheit angenommen. Das Medienfreiheitsgesetz soll die Unabhängigkeit und Vielfalt von Medien stärken und Besitzstrukturen im Mediensektor transparent machen. Medienorganisationen begrüßten das Gesetz. An der Frage, inwiefern Journalist*innen vor Ausspähung geschützt werden sollen, wäre das Vorhaben fast gescheitert. Einer Überwachung werden nun enge Grenzen gesetzt – doch Bedenken bleiben. 
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EU segnet Anti-SLAPP-Gesetz ab

Das Europäische Parlament stimmte in Straßburg mit großer Mehrheit für die sogenannte Slapp-Richtlinie. 546 Parlamentarier*innen stimmten für das Gesetz, 47 dagegen und 31 enthielten sich. Die Regelung soll Einzelpersonen und Organisationen, die sich mit Angelegenheiten von öffentlichem Interesse wie Grundrechten, Korruptionsvorwürfen und dem Kampf gegen Desinformation befassen, vor missbräuchlichen Klagen schützen. Jetzt muss die EU-Richtlinie am 19. März durch den Europäischen Rat bestätigt werden. Danach haben die 27 EU-Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, die Vorschriften in nationales Recht umzusetzen.
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Paragraph gefährdet Pressefreiheit

Die Staatsanwaltschaft Berlin hat gegen den Journalisten und Chefredakteur von FragDenStaat, Arne Semsrott, Anklage erhoben. Sie wirft ihm vor, drei Dokumente aus einem laufenden Ermittlungsverfahren im Netz veröffentlicht zu haben. Damit soll Semsrott gegen den §353d Nr. 3 Strafgesetzbuch verstoßen haben. Der verbietet die wortgetreue Veröffentlichung von Passagen amtlicher Dokumente aus laufenden Ermittlungsverfahren. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und Strafverteidiger Lukas Theune unterstützen Semsrott und FragDenStaat in dem Strafverfahren.
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Gewalt gegen Frauen nimmt zu

Sie schlug hohe Wellen im Sommer 2023: Eine Umfrage des Kinderhilfswerks Plan International unter 18- bis 35-jährigen Männern in Deutschland. Laut Studie findet es jeder dritte der Befragte in Ordnung, Gewalt gegen Frauen in der Partnerschaft einzusetzen. Im Anschluss wurde um die Repräsentativität der Daten gestritten, dabei ist die Realität weitaus schockierender.
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Kritik am Digitale-Dienste-Gesetz

Sie erhalten digital eine Morddrohung, ihr Facebook-Post wurde gelöscht oder sie haben plötzlich keinen Zugang mehr zum Account: Für viele regimekritische Exil-Journalist*innen auch in Deutschland gehört das zum Arbeitsalltag. Ein geplantes Gesetz soll ihnen nun helfen, sich effektiver dagegen zu wehren. Reporter ohne Grenzen (RSF)  macht in einer  Stellungnahme deutlich, wo die Rechte von Medienschaffenden noch gestärkt werden müssen. So fordert die Organisation etwa, die Datenweitergabe von Plattformen an das Bundeskriminalamt einzuschränken.
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Neue Studie: Hass im Netz nimmt zu

„Der Hass ist laut, der Rückzug hingegen ist leise. Damit gefährdet Hass im Netz die Meinungsvielfalt im öffentlichen Raum. Er bedroht unseren demokratischen Diskurs.“ So die Ergebnisse einer aktuellen Studie des Kompetenznetzwerks gegen Hass im Netz, die im Wahljahr 2024 besonders aufrütteln. Denn es sind insbesondere Rechtsextreme, „die auf Social-Media-Plattformen massiv mobilisieren sowie Hass und Desinformation teils gezielt als Instrument der Einschüchterung verbreiten.“
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leuchtendes Paragrafzeichen

Verbände: Paragraph 353d Nr. 3 muss weg

Die Organisation „FragDenStaat“ hatte 2023 Dokumente aus drei laufenden Gerichtsverfahren – unter anderem zu den Razzien bei der „Letzten Generation“ und „Radio Dreyeckland“ – veröffentlicht. Daraufhin nahm die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen den Chefredakteur von „FragDenStaat“ auf. Grundlage ist § 353d Nr. 3 StGB, gemäß dem Dokumente aus laufenden Gerichtsverfahren nicht im Wortlaut publiziert werden dürfen. Die dju in ver.di fordert, den Strafrechtsparagraphen § 353d Nr. 3 abzuschaffen und hat hierzu gemeinsam mit anderen Organisationen eine Stellungnahme eingereicht.
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rbb in Berlin Gebäude

RBB muss Ruhegeld an Augenstein zahlen

Er war einer der letzten aus der alten Geschäftsführung, der gehen musste. Jetzt hat der frühere Produktions- und Betriebsdirektor des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB), Christoph Augenstein, vor dem Arbeitsgericht Berlin „Ruhegeld“ vom RBB erstritten. Das Arbeitsgericht gab am 8. Januar der Klage Augensteins im Wesentlichen statt. Es erklärte auch die außerordentliche Kündigung für ungültig.
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