Recht

ARD-Erfolg vor Gericht gegen BildTV

Die unerlaubte Übernahme von Bildmaterial am Abend der Bundestagswahl durch Bild TV war urheberrechtswidrig. Eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Berlin vom Januar wurde nun vom Berliner Kammergericht bestätigt, teilte die ARD mit. In der Berufungsverhandlung bekräftigten die Richter: Sowohl die Übernahme der Wahlprognosen als auch der Hochrechnungen am 26. September 2021 sei rechtswidrig gewesen.
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EuGH kippt deutsche Regelung

Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung in Deutschland ist rechtswidrig. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 20. September entschieden. Die deutsche Rechtsprechung ist mit EU-Recht nicht vereinbar. Ohne Anlass dürften die Kommunikationsdaten von Bürgerinnen und Bürger nur unter bestimmten strengen Voraussetzung gespeichert werden, urteilten die Richter in Luxemburg. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) erklärte auf Twitter, er wolle die deutsche Regelung „zügig und endgültig“ aus dem Gesetz streichen. 
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Portrait von Jasper Prigge

Kostenlose Fotonutzung für Akkreditierung

Stellen Sie sich vor, Sie berichten als Fotojounalist*in über eine Veranstaltung – und die Veranstalter*innen dürfen ihre Bilder kostenlos zu Werbezwecken nutzen. So sahen es die Bedingungen vor, die für Akkreditierungen zu Konzerten von Andreas Gabalier, Helene Fischer und Robbie Williams am Messegelände Riem in München galten.
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Ex-Unterhaltungschef entschuldigt sich

Nach mehr als zehn Jahren des Schweigens hat der frühere MDR-Unterhaltungschef Udo Foht im laufenden Betrugsprozess ein Geständnis abgelegt. Zugleich entschuldigte sich der 71-Jährige in seiner Einlassung am 9. September vor dem Landgericht Leipzig bei allen Geschädigten. Foht gab zu, sich unter anderem von Managern der Schlagerszene und Firmen größere Summen Geld geborgt zu haben. Dabei habe er gewusst, dass er diese nicht rechtzeitig zurückzahlen kann.
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Ex-MDR-Manager Foht kündigt Geständnis an

Im Prozess gegen den früheren MDR-Unterhaltungschef Udo Foht (71) will der Angeklagte eine vom Gericht vorgeschlagene Verständigung annehmen. Nach Informationen des MDR stimmte Foht dem zu Beginn des zweiten Verhandlungstages zu. Damit könnte der ursprünglich auf 19 Verhandlungstage angesetzte Prozess deutlich verkürzt werden. Die Staatsanwaltschaft wirft Foht Betrug sowie Untreue, Bestechlichkeit und Steuerhinterziehung vor.
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Richterhammer

Sieg gegen Springer um Nachvergütung

Die Axel Springer Mediahouse ist nicht befugt, ältere Texte freier Autor*innen ohne Genehmigung und Honorarzahlung im Online-Archiv „Rewind“ (mit allen Ausgaben des „Musikexpress“) zu vermarkten. Das war der Tenor eines Urteils, das der Journalist und Buchautor Rainer Jogschies vor zwei Jahren vor dem Landgericht Hamburg erstritt. Der Konzern wollte das nicht akzeptieren und ging in Berufung. Und „verlor“ abermals: Das Hamburgische Oberlandesgericht wollte die Widerklage abweisen – doch die Springer-Anwälte zogen vor der Verkündung Ende August selber zurück. Somit gilt nun das Urteil aus erster Instanz.
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Journalisten in Fulda freigesprochen

Das Fuldaer Amtsgericht hat am 22. August zwei Journalist*innen freigesprochen, die sich auf der Online-Plattform „Belltower-News“ kritisch mit einem Polizeieinsatz in Fulda auseinandergesetzt hatten, bei dem ein afghanischer Geflüchteter ums Leben kam. Damit obsiegte die Pressefreiheit. Freispruch lautete auch das Urteil für einen dritten Angeklagten, dem das Verbreiten des Artikels zur Last gelegt worden war. Im Zuge der Ermittlungen gab es zudem eine Hausdurchsuchung bei einem Journalisten in Hessen, da der Beitrag über seinen Facebook-Account geteilt worden ist.
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Untaugliche Pläne für Whistleblower-Schutz

Das Bundeskabinett brachte am 27. Juli endlich den Gesetzesentwurf für einen besseren Schutz von Whistleblowern auf den Weg. Medienverbände hatten den Referentenentwurf für das „Hinweisgeberschutzgesetz“ zuvor scharf kritisiert. Vergebens: Es gab keine substantiellen Änderungen, ihre Kritik ist ignoriert worden. Die investigative Arbeit von Journalistinnen und Journalisten wird damit nicht erleichtert. Die Hürden für Hinweisgeber, die sich wegen Missständen an sie wenden möchten, sind nicht niedriger, sondern höher. 
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Journalistin scheitert mit Beschwerde in Karlsruhe

Seit Jahren streitet die ZDF-Redakteurin Birte Meier dafür, dass sie für ihre Arbeit genauso viel Geld bekommt wie ihre männlichen Kollegen. Das Bundesverfassungsgericht hat nun wegen inhaltlicher Mängel ihre 2019 erhobene Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Allerdings wies das Gericht in Karlsruhe darauf hin, dass eine erneute Klage an den Arbeitsgerichten Erfolg haben könnte.
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Weitere Niederlage für Lensing-Wolff 

Aus Sicht des Bundesgerichtshofs (BGH) gefährdet der Gesamtcharakter des Dortmunder Stadtportals nicht die freie Presse. Damit hat der  Zeitungsverleger Lambert Lensing-Wolff („Ruhr Nachrichten“) in einem Rechtsstreit über das Internetangebot der Stadt Dortmund eine neuerliche Niederlage einstecken müssen. Lensing-Wolff hatte mit seiner beantragten Revision des Urteils vom Oberlandesgericht Hamm in Karlsruhe keinen Erfolg. Dieses hatte eine Entscheidung des Landgerichts Dortmund aus dem August 2017 korrigiert. (AZ: I ZR 97/21)
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Daten rechtswidrig gespeichert

Das Verwaltungsgericht Stade hat dem Landeskriminalamt Niedersachsen wegen rechtswidriger Datenspeicherung einen heftigen Rüffel verpasst und in einem Urteil von grundsätzlicher Bedeutung die Rechte von Journalist*innen gestärkt. Die Daten der bundesweit bekannten Journalistin Andrea Röpke hätten niemals im polizeilichen Informationssystems INPOL, einer staatsschutzspezifischen Datei, gespeichert werden dürfen, urteilten die Richter (AZ: 10 A 533/19). 
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Urteil: Stellungnahme nicht nötig

Bei der Berichterstattung über Anklageverlesungen muss die Presse den Angeklagten nicht um eine Stellungnahme bitten. Die Verlesung der Staatsanwaltschaft in einem Strafverfahren reiche als Quelle für eine journalistische Berichterstattung aus, hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am 12. Juli veröffentlichten Urteil festgestellt. (AZ: VI ZR 95/21)
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Hintergrundgespräche bleiben geheim

Die Presse-Hintergrundgespräche der früheren Kanzlerin Angela Merkel müssen nicht mehr offengelegt werden. Mit diesem Urteil hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 8. Juni die Auskunftsklage eines „Tagesspiegel“-Journalisten abgewiesen. 2016 hatte er Informationen zu solchen Hintergrundgesprächen angefragt, seit 2017 versucht er sie einzuklagen. Jetzt heißt es, die Informationen zu den geführten Gesprächen seien mit dem Regierungswechsel nicht mehr vorhanden. Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di fordert seit Jahren ein Presseauskunftsrecht auf Bundesebene. "Das sei „längst überfällig“.
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Portrait von Jasper Prigge

Achtung Kontrolle: den Ausweis bitte!

Journalist*innen kommen bei ihrer Arbeit immer wieder in Kontakt mit der Polizei. Unangenehm kann es werden, wenn die Beamt*innen polizeiliche Maßnahmen ergreifen, beispielsweise durch eine Kontrolle des Ausweises und eine Abfrage der Daten bei der Dienststelle. Wann darf die Polizei die Identität feststellen und wie sollten sich Journalist*innen in dieser Situation verhalten?
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Fragwürdig: Gericht verwarnt Journalisten

Das Amtsgericht München hat am 5. Mai den freien Journalisten Michael Trammer wegen Hausfriedensbruchs belangt. Trammer hatte im September 2021 im Auftrag der „taz“ von Protesten gegen die Internationale Automobilausstellung (IAA) berichtet und dabei ein von Aktivisten besetztes Gebäude betreten. Über den daraufhin gegen Trammer ergangenen Strafbefehl wurde nun verhandelt. Der Freistaat Bayern hatte das Verfahren auch nach gewerkschaftlichen Protesten nicht gestoppt. Die dju in ver.di wertet das jetzige Verhandlungsergebnis „mehr als befremdlich“.
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Freistaat Bayern soll Verfahren beenden

Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di hat den Freistaat Bayern aufgefordert, vor der anstehenden Verhandlung beim Amtsgericht München einen Strafantrag wegen Hausfriedensbruchs gegen den Journalisten Michael Trammer zurückzunehmen. Die dju wertet das juristische Vorgehen als Versuch des Freistaats, unerwünschte Berichterstattung über Proteste gegen die Internationale Automobilausstellung im vergangenen Herbst nachträglich abzustrafen.
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