Recht

Content-Moderator bekommt Recht

In einem 1800-köpfigen Team hält der Content-Moderator Cengiz Haksöz die Social-Media-Seiten von Nutzer*innen sauber. Im vergangenen Sommer prangerte er die Arbeitsbedingungen an, sprach sogar vor dem Digitalausschuss des Bundestags darüber – und wurde, während er Wahlvorstandsvorsitzender für eine erstmalige Betriebsratswahl in seinem Unternehmen war, mit der fristlosen Kündigung bedroht. Mit Unterstützung der Gewerkschaft ver.di klagte er dagegen und gewann nun vor dem Arbeitsgericht in Düsseldorf.
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Drehbuchautorin bekommt Recht

Jahrelang ging die Drehbuchautorin Anika Decker juristisch gegen Produktionsfirmen vor. Es ging um die Bezahlung, die ihr für die erfolgreichen Kinofilme „Keinohrhasen“ und „Zweiohrküken“ zusteht. Nun hat das Landgericht Berlin ihr recht gegeben. Das Urteil stützt sich auf den „Fairnessparagraf“ im Urheberrecht. Doch ein Großteil ihrer Ansprüche ist allerdings bereits verjährt.
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SWR: Urteile nicht umgesetzt

Seit Jahren streiten zwei Filmschaffende mit dem Arbeitgeber SWR um ihre Beschäftigung in dem öffentlich-rechtlichen Sender. Der Gang durch drei juristische Instanzen brachte dem SWR Niederlagen und den Kläger*innen rechtskräftige Urteile ein. Der Sender weigert sich jedoch hartnäckig, diese umzusetzen, obwohl er als Anstalt des öffentlichen Rechts besonders an Recht und Gesetz gebunden ist. Die Betroffenen sehen sich gezwungen, erneut das Gericht anzurufen. Ein weiteres aufreibendes Kapitel ihrer Odyssee begann mit den Güteterminen am 21. September – ohne Erfolg.
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Portrait von Jasper Prigge

Zu Recht: Auskunft über Vorermittlungen eingefordert

Behörden sind dazu verpflichtet, Anfragen von Journalistinnen und Journalisten zu beantworten. Das Auskunftsrecht ist weitreichend: Nur wenn gewichtige Gründe entgegenstehen, kann es im Einzelfall ausgeschlossen sein (siehe auch Artikel M Online/Link Marginalie). Verweigert die Behörde eine Beantwortung – zum Beispiel unter Berufung auf den Datenschutz – kann sie gerichtlich zur Auskunft verpflichtet werden, gegebenenfalls im Eilverfahren, wenn die Informationen zeitnah für die Berichterstattung benötigt werden.
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In eigener Sache: M und die Kollegin Künstliche Intelligenz

Die Redakteur*innen und Autor*innen der M beschäftigen sich mit der Entwicklung Künstlicher Intelligenz-Systeme, lernen mögliche Anwendungen kennen und führen den Austausch darüber in der Redaktion. Künstliche Intelligenz (KI) kann bei der Recherche genutzt werden. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Informationen und die Beachtung von Urheberrechten tragen Autor*innen und Redaktion. M veröffentlicht keine Beiträge, die ausschließlich mit KI erstellt worden sind. Beiträge die mit Teilen von KI produziert worden sind, werden gekennzeichnet. Das betrifft Texte, Grafiken und Fotos. Neben Nennung der KI sollte nach Möglichkeit noch eine kurze Erklärung über das Tool…
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SWR-App: Schlichtung geplatzt

Das Schlichtungsverfahren zwischen dem Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) und der ARD zur umstrittenen Nachrichten-App „Newszone“ des Südwestrundfunks (SWR) ist gescheitert. „Die Teilnehmer halten fest, dass das Schlichtungsverfahren zur streitgegenständlichen Version unter Beibehaltung der dort geäußerten Standpunkte durchlaufen und ohne Einigung beendet ist“, teilte eine BDZV-Sprecherin dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Dienstag auf Anfrage in Berlin mit. Der BDZV hält die App für presseähnlich und damit für rechtswidrig.
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Speichern auf Vorrat bleibt illegal

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Regelung zur dauerhaften und anlasslosen Speicherung von Telekommunikationsdaten endgültig gekippt. Das Gesetz sei mit dem Europarecht, insbesondere mit der europäischen Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation nicht vereinbar, urteilten die Richter. Die Regelung dürfe nicht mehr angewandt werden. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) erklärte auf X, die Entscheidung sei ein klarer Auftrag, die Vorratsdatenspeicherung nun zügig und endgültig aus dem Gesetz zu streichen.
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RBB: Kein Anspruch auf Ruhegeld

Der frühere RBB-Verwaltungsdirektor Hagen Brandstäter ist mit seiner Klage gegen die Kündigung durch den Sender in erster Instanz gescheitert. Sein Vertrag von 2018 sei aufgrund der Ruhegeld-Regelungen sittenwidrig und deshalb nichtig, entschied das Berliner Arbeitsgericht am Freitag. Es bestehe damit auch kein Anspruch auf Ruhegeldzahlungen und Hinterbliebenenversorgung, so das Gericht. Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) habe sich „einseitig von dem Vertrag mit dem Kläger lossagen können“. Zugleich wies das Gericht verschiedene finanzielle Forderungen des RBB gegen Brandstäter zurück.
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Richterhammer

Redakteurin und ZDF schließen Vergleich

Die Journalistin Birte Meier hat den Rechtsstreit mit ihrem Ex-Arbeitgeber ZDF um Lohngleichheit nach eigenen Angaben mit einem Vergleich beendet. Meier sagte dem Internetportal „Zeit online“ am Dienstag, dass sie eine Nachzahlung vom Sender erhalten werde. Die Fernseh-Reporterin, die mittlerweile bei RTL beschäftigt ist, hatte seit 2015 für eine bessere Entlohnung gestritten und dem ZDF vorgeworfen, dass es Frauen schlechter bezahle als Männer. Der Sender wollte sich auf Anfrage nicht zu dem Vergleich äußern.
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Durchsuchung der Redaktion rechtswidrig

Die Beschwerde des unabhängigen Senders Radio Dreyeckland (RDL) und der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) gegen die im Januar erfolgten Durchsuchungen und gegen die Beschlagnahme von Laptops hatte Erfolg. RDL hatte in einem Artikel die Archivseite der 2017 verbotenen Internetplattform linksunten.indymedia verlinkt. Darin sah die Staatsschutzabteilung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe eine strafbare Unterstützung einer verbotenen Vereinigung und ließ die Redaktionsräume sowie Mitarbeiterwohnungen durchsuchen.
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Irrwitzige Frist für BND-Gesetzentwurf

Das Bundeskanzleramt muss das BND-Gesetz reformieren. Damit sollen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt werden. Die erneute Änderung des Gesetzes war durch einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom September 2022 notwendig geworden. Nun veröffentlichte das Bundeskanzleramt am 21. August einen Referentenentwurf für die Überarbeitung des Gesetzes. Zur Kommentierung des Entwurfs räumte das Kanzleramt den betroffenen Verbänden lediglich 24 Stunden ein. Ver.di kritisiert die unzureichende Verbändebeteiligung.
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Facebook muss um Zustimmung bitten

Schon seit Jahren steht Meta für seinen Umgang mit persönlichen Daten in der Kritik. Jetzt reagiert er. Der Konzern will künftig die Zustimmung seiner Nutzer*innen in der EU einholen, bevor er ihre Daten nutzt. Das Unternehmen, zu dem Facebook, Instagram und WhatsApp gehören, kündigte nun an, sich künftig an die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu halten. Die personalisierte Werbung werde nun nicht mehr als berechtigtes Interesse, sondern als zustimmungspflichtig gesehen, erklärte Meta in einem Blogbeitrag
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Verbot von SWR-App Newszone aufgehoben

Der SWR darf seine Nachrichten-App „Newszone“ wieder anbieten. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat das 28. Juni eine Entscheidung der Vorinstanz aufgehoben. Das Landgericht Stuttgart hatte am 21. Oktober vergangenen Jahres entschieden, dass die „Newszone“-App so wie in der Testversion vom 14. April 2022 nicht mehr verbreitet werden dürfe. 16 Zeitungsverlage aus dem Südwesten hatten dem SWR unzulässige Presseähnlichkeit vorgeworfen. Sie sahen in der App der Jugendwelle Dasding einen Verstoß gegen den Medienstaatsvertrag. 
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Portrait von Jasper Prigge

Zweitverwertung von Archivfotos zulässig?

Im Zuge der Digitalisierung kommt es zunehmend vor, dass Verlage kommerziellen Anbietern die Aufnahmen aus ihren analogen Archiven überlassen. Der Grund hierfür ist, dass es aufwändig und teuer ist, tausende alte Fotos zu sichten und digital verfügbar zu machen. Zugleich können Archive nicht auf immer und ewig analog geführt werden. Die Anzahl der Nutzer*innen nimmt ab, zugleich verursacht allein die Lagerung mittelfristig hohe Kosten.
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Geldstrafe für Angriff auf Fotografin

Erst fünf Jahre nach der Tat wurde heute gegen einen Mann Recht gesprochen, der bei einer Demonstration des rechtsextremen Vereins „Zukunft Heimat" eine Fotografin angegriffen hatte. Das Cottbuser Amtsgericht verurteilte den Täter zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu 15 Euro – insgesamt 1.050 Euro – wegen Körperverletzung und illegalen Waffenbesitzes. Nach Verlesung der Anklage war der Beschuldigte geständig.
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Türkei: Zu Unrecht in U-Haft

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die dreijährige Untersuchungshaft des türkischen Journalisten Hidayet Karaca für rechtswidrig erklärt. Wegen „übermäßiger Dauer“ sprachen die Richter dem Journalisten am Dienstag in Straßburg eine Entschädigung in Höhe von 18.000 Euro zu. Karaca war 2014 festgenommen worden und hatte sich 2015 an den EGMR gewandt. Das Urteil erging damit acht Jahre später. 2018 wurde der Journalist rechtskräftig verurteilt, er befindet sich bis heute in einem Gefängnis in Istanbul.
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