Recht

Justizminister für besseren Schutz des Redaktionsgeheimnisses

Journalisten sollen besser vor Beschlagnahmungen geschützt werden: Die Justizminister der Bundesländer haben auf ihrer Herbstkonferenz beschlossen, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit deutlicher herauszustellen.
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[M] kennzeichnet Manipulationen

Eine Kennzeichnungspflicht für Bildmanipulationen soll den Wert dokumentarisch-publizistischer Fotos sichern. Darauf haben sich die wichtigsten Interessenverbände im Bereich der Fotografie und des Journalismus geeinigt und ein entsprechendes Memorandum verfaßt.
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Gemeinsame Initiative zum Zeugnisverweigerungsrecht

Zum ersten Mal haben sich die wichtigsten Organisationen von Presse und Rundfunk auf eine breite Gesetzesinitiative zum Zeugnisverweigerungsrecht verständigt. In einem gemeinsamen Gesetzentwurf fordern sie die Erweiterung dieses Rechts zum Schutz der Informanten und des Redaktionsgeheimnisses; zugleich treffen sie wirksame Vorkehrungen gegen unangemessene Übergriffe der Justiz auf Redaktionen und Journalisten.
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Gericht meint: Neue Medien sind gar nicht neu!

Kurzer Kommentar einer Kollegin nach einer kurzen, aber schmerzhaften Urteilsverkündung: "Da haben wir den Salat!" Das Wort virtuell - "der Möglichkeit nach" steht im Wörterbuch - bekommt in der Medienwirtschaft eine neue, sinnhafte Bedeutung. Virtuell müssen wir nämlich in Zukunft mit allem möglichen rechnen ...
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Schlechte Zahlungsmoral bei „Focus“

Prozeß mit IG-Medien-echtsschutz gewonnen - Fotograf wartete vier Monate auf Schadensersatz Vier Monate wartete Paul-Ernst Kämmer auf fast 11000 Mark Schadensersatz, die ihm das Magazin schuldete. Mitte September endlich traf das Geld bei Kämmer ein. Schon im Mai 1997 hatte das Oberlandesgericht Celle "Focus" wegen Verletzung des Urheberrechts zur Zahlung verurteilt (wir berichteten). Doch lange Zeit rückte "Focus" das Geld nicht heraus. "Schlechte Zahlungsmoral" kritisiert Kämmer. Er wirft "Focus" außerdem vor, bei rund 30 Fotoagenturen gegen das Urheberrecht verstoßen zu haben.
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Unternehmen müssen Kopierabgabe zahlen

Fast 7,5 Millionen Mark konnte die Verwertungsgesellschaft Wort 1996 als Kopier-Betreibervergütung für die Textautoren einnehmen (nicht zu verwechseln mit der Kopiergeräteabgabe). Künftig dürfte dieser Betrag steigen.
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Hamburger Landrecht

Von Anfang an machte Richter Wolfgang Neuschild im Urheberrechtsprozeß FreeLens gegen Spiegel eine unglückliche Figur und zeigte offen, daß ihm die Materie nicht behagte. Fachliche Kompetenz ersetzte er durch kabarettistische Einlagen. Aber auch der Anwalt der Fotojournalistinnen und -journalisten hatte den skurrilen Einfällen des Richters nichts Äquivalentes entgegenzusetzen. Nun ist die Quittung da. Die Urteilsbegründung erinnert an früheres Hamburger Landrecht.
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Neue Verwertungsgesellschaft

2000 Mark muß zahlen, wer der neu gegründeten "VG Satellit - Gesellschaft zur Verwertung der Leistungsschutzrechte von Sendeunternehmen mbH" beitreten möchte. Ganze zwölf Mitglieder konnte die kurz VG Sat genannte Gesellschaft bei ihrer ersten öffentlichen Vorstellung Mitte Juli in Bremen vorweisen. Dabei handelt es sich ausschließlich um ausländische Fernsehgesellschaften.
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Fotograf siegt gegen „Focus“

Das Münchener Magazin "Focus" muß einem Fotografen aus Seelze bei Hannover Schadensersatz in Höhe von mehr als 10000 Mark zahlen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Celle im Mai in zweiter Instanz entschieden und damit dem Kläger Recht gegeben. "Focus" hatte vier Bilder auf einer CD-ROM verwendet, ohne zuvor das Einverständnis des Fotografen Paul-Ernst Kämmer einzuholen.
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Kaum zu glauben: Fotos lagern im Keller

Stolz präsentierte der Spiegel-Verlag im eigens dafür gecharterten ICE zwischen Hamburg-Altona und Hamburg-Harburg am 14. Juli 1997 die "erste digitale Zeitung Deutschlands" - die "ICE-press!". Das Senden der Texte von der Brandstwiete in den fahrenden Zug klappte hervorragend.
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Ruhe bewahren und Rechtsbeistand holen

"Was tun, wenn die Redaktion durchsucht wird?" Gute Frage. Die Rechtsanwaltskammer Celle, die für große Teile Niedersachsens zuständig ist, hat jetzt auf einem Journalistenseminar in Hannover Antworten geliefert. Kostenlos, aber nicht selbstlos, denn die gesetzliche Standesvertretung erhoffte sich von ihrer Veranstaltung auch Werbung für "den Rechtsanwalt als einzig sachkundigen und unabhängigen Berater in allen Rechtsfragen".
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Kündigung unwirksam

Im Rechtsstreit um die fristlose Kündigung des ehemaligen Betriebsratsvorsitzenden der "Berliner Zeitung", Peter Venus, unterlag der Arbeitgeber Gruner + Jahr. Das Gericht ersetzte die vom Betriebsrat verweigerte Zustimmung zum Ausspruch der fristlosen Kündigung nicht. Eingestandene Kontakte zum MfS rechtfertigen im Falle Venus keinen derartigen Schritt, entschied das Berliner Arbeitsgericht Ende Mai. Damit kann vorläufig keine Kündigung gegen das Betriebsratsmitglied ausgesprochen werden. Es sei denn, die zweite Instanz kippt den Gerichtsbeschluß - dieser Weg steht der Geschäftsführung nunmehr offen.
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Reisebekanntschaften

Mit einer Unterlassungsklage reagierte die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" auf den Vorwurf der "journalistischen Prostitution". Karl Rössel, Mitarbeiter des Rheinischen Journalistenbüros, hatte diese Kritik im Zusammenhang mit der Berichterstattung eines FAZ-Mitarbeiters über den Ölkonzern Shell in Nigeria geäußert.
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Stern“ musste über Freispruch berichten

Das Verfassungsgericht lehnte die Beschwerde der Hamburger Wochenzeitung ab. Presse darf nicht nur über Verdächtigung schreiben.
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Kanther will Verschlüsselung von E-Mail kriminalisieren

Verschlüsselung oder Kryptographie dient dazu, das Briefgeheimnis bei elektronischer Post (E-Mail) zu wahren, die ohne diesen "Briefumschlag" für Fremde lesbar ist. An starken Verschlüsselungsprogrammen wie PGP (Pretty Good Privacy) hat sich der Staatsapparat bislang die Zähne ausgebissen, weshalb sie jetzt illegalisiert werden sollen.
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Erster Etappensieg

Die Redaktion des "Mannheimer Morgens" verbucht einen ersten Erfolg im Streit um das Redaktionsstatut der größten nordbadischen Tageszeitung. Das Arbeitsgericht Mannheim gab am 18. April sein Urteil bekannt, daß es sowohl sich für die Klärung des Rechtsstreits als zuständig erachtet, als auch, daß die einseitige Kündigung des Statuts von seiten der Herausgeber und der Geschäftsführung unzulässig ist.
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