Recht

Ruhe bewahren und Rechtsbeistand holen

"Was tun, wenn die Redaktion durchsucht wird?" Gute Frage. Die Rechtsanwaltskammer Celle, die für große Teile Niedersachsens zuständig ist, hat jetzt auf einem Journalistenseminar in Hannover Antworten geliefert. Kostenlos, aber nicht selbstlos, denn die gesetzliche Standesvertretung erhoffte sich von ihrer Veranstaltung auch Werbung für "den Rechtsanwalt als einzig sachkundigen und unabhängigen Berater in allen Rechtsfragen".
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Kündigung unwirksam

Im Rechtsstreit um die fristlose Kündigung des ehemaligen Betriebsratsvorsitzenden der "Berliner Zeitung", Peter Venus, unterlag der Arbeitgeber Gruner + Jahr. Das Gericht ersetzte die vom Betriebsrat verweigerte Zustimmung zum Ausspruch der fristlosen Kündigung nicht. Eingestandene Kontakte zum MfS rechtfertigen im Falle Venus keinen derartigen Schritt, entschied das Berliner Arbeitsgericht Ende Mai. Damit kann vorläufig keine Kündigung gegen das Betriebsratsmitglied ausgesprochen werden. Es sei denn, die zweite Instanz kippt den Gerichtsbeschluß - dieser Weg steht der Geschäftsführung nunmehr offen.
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Reisebekanntschaften

Mit einer Unterlassungsklage reagierte die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" auf den Vorwurf der "journalistischen Prostitution". Karl Rössel, Mitarbeiter des Rheinischen Journalistenbüros, hatte diese Kritik im Zusammenhang mit der Berichterstattung eines FAZ-Mitarbeiters über den Ölkonzern Shell in Nigeria geäußert.
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Stern“ musste über Freispruch berichten

Das Verfassungsgericht lehnte die Beschwerde der Hamburger Wochenzeitung ab. Presse darf nicht nur über Verdächtigung schreiben.
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Kanther will Verschlüsselung von E-Mail kriminalisieren

Verschlüsselung oder Kryptographie dient dazu, das Briefgeheimnis bei elektronischer Post (E-Mail) zu wahren, die ohne diesen "Briefumschlag" für Fremde lesbar ist. An starken Verschlüsselungsprogrammen wie PGP (Pretty Good Privacy) hat sich der Staatsapparat bislang die Zähne ausgebissen, weshalb sie jetzt illegalisiert werden sollen.
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Erster Etappensieg

Die Redaktion des "Mannheimer Morgens" verbucht einen ersten Erfolg im Streit um das Redaktionsstatut der größten nordbadischen Tageszeitung. Das Arbeitsgericht Mannheim gab am 18. April sein Urteil bekannt, daß es sowohl sich für die Klärung des Rechtsstreits als zuständig erachtet, als auch, daß die einseitige Kündigung des Statuts von seiten der Herausgeber und der Geschäftsführung unzulässig ist.
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Werbung, Werbung, Werbung

Die beiden "Focus"-Serien "Die 500 besten Ärzte" und "Die 500 besten Anwälte" sind wettbewerbswidrig. Dies entschied Ende April der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Damit werde lediglich Werbung für die angepriesenen Mediziner/innen und Jurist/innen gemacht. Eine ernsthafte redaktionelle Berichterstattung sei hierin nicht zu sehen. Der BGH bestätigte damit zwei Urteile des Oberlandesgerichts München.
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BR online – wo bleiben die Urheberrechte der Freien?

"Gehört - gelesen" - diesen Dienst bietet der Bayerische Rundfunk seinen Hörerinnen und Hörern heute schon an - wer will, kann ausgewählte Beiträge schwarz auf weiß gedruckt am Kiosk kaufen und nachlesen. "Gehört - gelesen" - und zwar auf dem Computer oder dort gar nachgehört soll die Zukunft sein. Der BR "goes" - wie er selber sagt - "Online".
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Multimedia-Produktionsverträge – das Rad neu erfinden?

Die "Informationsgesellschaft", ihre "neuen Medien" und - natürlich - "Multimedia" sind das Thema der Zeit. Was immer mit alledem gemeint sein mag, wer von Multimedia-Produktionen redet, muß sich auch Gedanken darüber machen, wie dergleichen zustande gebracht wird, die Juristen darunter über Fragen des Urheberrechts und speziell der Gestaltung von Verträgen, mit denen die Rechte für solche Produktionen erworben werden. Dr. Peter Lutz, Rechtsanwalt in München, hat ein Kompendium einschlägiger Vertragsmuster vorgelegt. Aber wozu?
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Hände weg von den Medien

Niederlage für den Kölner Zeitungsverlag DuMont Schauberg ("Kölner Stadt-Anzeiger"): Nach einem Urteil des Kölner Landgerichts darf er nicht mehr behaupten, Filmemacher Peter Kleinert habe Unterschriften für eine Solidaritätsanzeige zugunsten des beim "Kölner Stadt-Anzeigers" entlassenen Redakteurs Hartmut Schergel erschlichen. Kleinert hatte diese Unterschriften bei Kölner Prominenten und Nicht-Prominenten gesammelt. Den Abdruck dieser Anzeige hatte die Zeitung abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens (Streitwert 12000 Mark) muß der Verlag tragen. Schergel arbeitet inzwischen wieder an seinem alten Arbeitsplatz (siehe M 3/97)   Castor-Transport: Auch ZDF-Journalist von…
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Keine Arbeitspflicht bei der Deutschen Welle

BAG entscheidet in Sachen Asbest/Deutsche Welle: Beschäftigte dürfen bei voller Bezahlung zu Hause bleiben! 1989 wurde eine Asbest-Belastung des Gebäudes der Deutschen Welle festgestellt. Rund 1400 Beschäftigte des öffentlich-rechtlichen Auslandssenders arbeiten zwischen 500 Tonnen gesundheitsgefährdendem Spritzasbest. 150 Beschäftigte der Deutschen Welle haben mit Unterstützung der IG Medien vor Gericht auf das sogenannte "Zurückbehaltungsrecht" ihrer Arbeit und damit um ihr Recht auf einen von Asbest unbelasteten Arbeitsplatz geklagt.
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Der Mystifizierung folgt die Melancholie

Dem "Mißverhältnis zwischen öffentlicher Debatte und täglicher Realität in den Betrieben" wollte, so Detlef Hensche, die zweite gemeinsame Fachtagung von IG Medien und DPG zu den ökonomischen, sozialen, arbeitsrechtlichen, gesellschaftspolitischen und gewerkschaftlichen Auswirkungen der digitalen Revolution entgegenwirken. Folgerichtiger Titel: "Multimedia und Arbeitswelt".
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Urheberrechte schützen – nicht relativieren

Anhörung der Enquete-Kommission "Zukunft der Medien in Wirtschaft und Gesellschaft - Deutschlands Weg in die Informationsgesellschaft" am 27. Januar 97 in Bonn zum Thema "Schutz von Urheberrecht und Copyright" - Stellungnahme der IG Medien
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Gewerkschaftsbeiträge abziehbar – auch für Freie!

Seit einigen Monaten geistert eine Verfügung der OFD Frankfurt durch die Presse und stiftet einige Verwirrung darüber, ob nun selbständig tätige Mitglieder einer Gewerkschaft Beiträge weiterhin als Betriebsausgaben geltend machen können. Für Mitglieder der IG Medien, die wegen ihrer selbständigen Tätigkeit, etwa als bildende oder darstellende Künstlerinnen, Journalisten, Schriftstellerinnen oder Übersetzer Mitglied sind, bleibt alles beim alten: Der Beitrag darf als Betriebsausgabe abgesetzt werden.
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Probleme mit der Künstlersozialkasse

Versicherung von freien Journalistinnen und Journalisten mit Pauschal- und Rahmenverträgen In letzter Zeit sind vermehrt Fälle aufgetreten, in denen die Künstlersozialkasse eine Versicherung nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz abgelehnt hat, wenn die antragstellenden Journalistinnen und Journalisten auf der Grundlage sogenannter Rahmen- oder Pauschalvereinbarungen für einen Verlag oder Rundfunksender tätig waren. Nach Ansicht der Rechtsabteilung der IG Medien ist eine solche Praxis nicht zulässig, allen Betroffenen wird empfohlen, gegen diese Entscheidung Widerspruch einzulegen.
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DuMontscher Bienenstich für Gericht ungeniessbar

Der Versuch, Hartmut Schergel wegen der Veröffentlichung eines kritischen Artikels zu kündigen, ist gescheitert. Die vom Verlag DuMont Schauberg ausgesprochene fristlose Kündigung ist unzulässig und damit unwirksam. Der ehemalige Bundesvorsitzende der Fachgruppe Journalismus und Reiseredakteur des "Kölner Stadt-Anzeigers" kann nun zurück an seinen alten Arbeitsplatz, zu gleichen Bedingungen und gleichen Bezügen, entschied das Kölner Arbeitsgericht Mitte Januar.
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