Recht

Portrait von Jasper Prigge

Fotojournalismus und Datenschutz

Der Datenschutz führt in der journalistischen Arbeit nach wie vor zu Unsicherheiten. Ein besonderer Streitpunkt sind Fotos, wenn auf ihnen Personen erkennbar sind. Denn nicht jede*r möchte sich in der Zeitung oder im Internet abgebildet sehen. Welche Aufnahmen sind erlaubt und wann ist eine Veröffentlichung zulässig?
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Alle Honorare zählen fürs Urlaubsentgelt

Besonders für Autorinnen und Autoren, aber auch für Mitwirkende, die bei Deutschlandradio Anspruch auf Urlaubsvergütung haben, erstritten die Gewerkschaften ver.di und DJV im Wege einer Verbandsklage vor dem Arbeitsgericht Köln ein wichtiges Urteil. Nach Ansicht des Gerichtes müssen bei der Bemessung der Urlaubsvergütung nicht nur die Honorare für die Erstfassung einer Sendung oder eines Beitrages berücksichtigt werden, sondern auch die sogenannten Wiederholungshonorare.
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Münzen in Gläsern

VG Wort hat Verlagsbeteiligung beschlossen

Die Verwertungsgesellschaft Wort hat auf ihrer virtuellen Mitgliederversammlung am 10. Dezember die Änderung ihrer Ausschüttungsquoten aufgrund der Verlagsbeteiligung beschlossen. Wo es schon vorher eine Ausschüttungsquote von 70 Prozent für Urheber*innen zu 30 Prozent für die Verlage galt, bleiben diese Quoten. In allen anderen Ausschüttungsbereichen ändern sich die Quoten ab 7. Juni 2021 – meist vorher bei 50 zu 50 Prozent –  auf 66,7 Prozent zugunsten der Urheber*innen zu 33,3 Prozent zugunsten der Verlage.
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Rote Karte für Verlag „Kieler Nachrichten“

Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di hat gemeinsam mit dem Deutschen Journalisten Verband (DJV) beim Landgericht Flensburg Klage gegen den Zeitungsverlag „Kieler Nachrichten“ eingereicht. Der Verlag hatte seinen freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Honorarbedingungen aufgezwungen, die die branchenweit geltenden Gemeinsamen Vergütungsregeln für Freie an Tageszeitungen erheblich unterschreiten. Dafür gibt es jetzt eine Rote Karte per Verbandsklagerecht.
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Deutsche Welle muss tarifliche Leistungen an Freie zahlen

Die Deutsche Welle (DW) hat es bis zum bitteren Ende getrieben: Drei Urteile des Arbeitsgerichts Bonn wollte sie nicht akzeptieren. Nun musste die Rundfunkanstalt letztinstanzlich in Köln eine komplette Niederlage einstecken. Gestritten wurde um den Zuschuss der DW zur Altersversorgung und die tariflichen Leistungen Urlaubsentgelt und Fortzahlungsentgelt nach dem „Bestandsschutz“. Von den Urteilen könnten nun auch andere freie Mitarbeiter*innen profitieren, denen die DW solche Leistungen bislang vorenthält.
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EU-Parlament gegen SLAPP-Klagen

Das Europaparlament hat sich für Maßnahmen gegen sogenannte SLAPP-Klagen ausgesprochen, mit denen Journalist*innen und Aktivist*innen eingeschüchtert und von ihrer Arbeit abgebracht werden sollen. In einer heute in Brüssel mit großer Mehrheit verabschiedeten Resolution fordern die Abgeordneten unter anderem Regeln für die frühzeitige Abweisung solcher Klagen durch die Gerichte, wie das Parlament mitteilte.
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Fatales Signal: Rechte Attacken ohne Strafe

Ketchup- und Säure-Attacken auf das Wohnhaus des Fachjournalisten David Janzen, 2019 Sprecher des Bündnis gegen Rechts Braunschweig, bleiben ohne ernsthafte Konsequenzen. Weitere Ermittlungsverfahren wegen rechter Morddrohungen waren bereits zuvor eingestellt worden. Dabei stand der Engagierte monatelang im Fokus von Neonazis und hatte die Einschüchterungsversuche öffentlich gemacht.
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Paris: Ausweisung war rechtswidrig

Das Pariser Verwaltungsgericht erklärte die Ausweisung von Luc Śkaille im August 2019 für rechtswidrig. Der Journalist wollte für den Freiburger Sender Radio „Dreyeckland“ über den G7-Gipfel in Biarritz berichten. Grundlage für die Ausweisung waren Informationen des Bundeskriminalamts über seine Beteiligung an einer Hausbesetzung vor 10 Jahren. Der Geschäftsführer von Radio Dreyeckland sieht im Urteil ein Signal an die Behörden, Journalist*innen nicht an ihrer Arbeit zu hindern.
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Türkei: Strafe wegen Satire nicht rechtens

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Türkei wegen Verletzung der Meinungsfreiheit verurteilt. Die Bestrafung eines Mannes wegen zweier satirisch-kritischer Facebook-Posts über Präsident Recep Tayyip Erdogan verstieß gegen die Meinungsfreiheit, urteilte der Gerichtshof am 19. Oktober in Straßburg. Die Türkei wird aufgefordert, das zugrundeliegende Gesetz zu ändern und dem Kläger 7.500 Euro Schadenersatz zu zahlen.
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Wolfsburg: Fotograf freigesprochen

Das Amtsgericht Wolfsburg sprach den Journalisten Pay Numrich vom Vorwurf frei, an der Blockade eines VW-Autozuges beteiligt gewesen zu sein. Im August 2019 hatten zahlreiche Aktivist*innen einen Zug mittels Ankett- und Kletteraktionen blockiert, um auf die Umweltzerstörung durch weitere Autoproduktion aufmerksam zu machen. Eine Polizistin hatte den angeklagten Journalisten als einen der Akteure vor Ort identifiziert. Das Gericht erließ einen Strafbefehl, dem widersprach Numrich. Es kam zur Verhandlung.
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Verrat von Privatem bleibt straffrei

Ein Hintergrundgespräch über die Bremer „BAMF-Affäre“, bei dem die Staatsanwaltschaft Privatgeheimnisse über die ursprüngliche Hauptbeschuldigte Ulrike B. an Journalisten verraten hat, bleibt für die Ermittler*innen ohne strafrechtliche Folgen: Die Generalstaatsanwaltschaft Bremen hat ein Ermittlungsverfahren gegen die auskunftsfreudigen Beamt*innen jetzt eingestellt – mit einer  Begründung, die auf deutliche Kritik gestoßen ist.
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Und raus bist Du

Am 7. November 2020, vier Tage nach der Präsidentschaftswahl in den USA und nachdem die Ergebnisse aus Pennsylvania bekannt waren, informierte die „Tagesschau“ abends ihre Zuschauer, Joe Biden habe „laut mehreren US-Fernsehsendern“ die „erforderliche Mehrheit in der Wahlversammlung“ erreicht und damit gewonnen. Auf „Hochrechnungen der Sender CNN, NBC, Fox News und der Nachrichtenagentur AP“ wurde als Quelle verwiesen. In fünf Bundesstaaten lief zu der Zeit die Stimmauszählung weiter.
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Tariflicher Zuschlag bleibt obendrauf

Onlinezuschläge können laut tarifvertraglichen Regelungen beim Bayerischen Rundfunk nicht in Tagessätze für die Honorierung von TV-und Hörfunkbeiträge eingepreist werden, sondern sind zusätzlich zu zahlen. Das besagte ein Urteil des Arbeitsgerichts München Ende März. Der Bayerische Rundfunk ging dagegen in Berufung, allerdings ohne Erfolg. Die gesonderte Online-Vergütung sei rechtens, befand nun auch das Landesarbeitsgericht.
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ver.di gewinnt gegen Hohenzollern

Im Streit um eine Formulierung in einem Beitrag von „M Menschen Machen Medien“ hat ver.di heute vor dem Berliner Kammergericht gegen Georg Friedrich Prinz von Preußen gewonnen. Eine andere Entscheidung, so die Vorsitzende Richterin des 10. Zivilsenats, würde „die Pressefreiheit in unzulässiger Weise beschneiden“.
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SLAPP Hammer Gericht

Gegen Einschüchterung vor Gericht mit SLAPPs

Ein Bündnis aus Medienorganisationen und NGOs, darunter die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di, hat sich in einem Brief an die medien- und rechtspolitischen Sprecher*innen der demokratischen Parteien im Bundestag gewandt, um auf die wachsende Bedrohung durch sogenannte SLAPPs aufmerksam zu machen. Die „Strategic Lawsuits Against Public Participation“ (strategische Klagen gegen die Beteiligung der Öffentlichkeit) sollen Kritiker*innen einschüchtern und verdrängen.
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Das Boot: Kameramann nimmt Vergleich an

Im Rechtsstreit über eine angemessene Vergütung hat sich der Chefkameramann des international erfolgreichen Filmklassikers „Das Boot“, Jost Vacano, mit den ARD-Anstalten geeinigt. Der 87-Jährige und der im Streit mit acht Anstalten federführende Südwestrundfunk (SWR) nahmen den Anfang Juli vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart vereinbarten Vergleich fristgerecht an, wie jetzt eine Gerichtssprecherin dem Evangelischen Pressedienst (epd) sagte.
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