Zeitungen und Zeitschriften
Die dju in ver.di und der Zeitungsverlegerverband BDZV haben sich im Juli auf einen Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung geeinigt, der bis Ende 2020 gilt. Danach erhalten Redakteur*innen, denen die Jahresleistung gekürzt wird, mindestens bis Mitte nächsten Jahres Kündigungsschutz. Freie Journalist*innen können dagegen eine Ausgleichszahlung für Corona-bedingte Honorarrückgänge geltend machen. ver.di-Verhandlungsführer Matthias von Fintel zum Abschluss: „Es ist uns gelungen, die Beschäftigungssicherung bis weit ins nächste Jahr auszudehnen, dies entspricht vergleichbaren Regelungen, die ver.di bereits in anderen Tarifbereichen der Verlags- und Druckindustrie etabliert…
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