G20-Gipfel: Entzug der Akkreditierung war rechtswidrig

Foto: fotolia

Es war ein historisch einmaliges Vorgehen der Sicherheitsbehörden beim G20-Gipfel im Juli 2017 in Hamburg: Zunächst tauchte eine Liste mit 32 Namen von Journalist*innen an der Sicherheitskontrolle des Pressezentrums auf, dann wurde allen Medienschaffenden, deren Name auf der Liste stand, vom Bundespresseamt die erteilte Akkreditierung entzogen. Es gab keine Erklärung, keine Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Nun hat das Berliner Verwaltungsgericht ein erstes Urteil zum Entzug der Akkreditierung von zwei Fotografen gefällt.

Demnach hat das Bundespresseamt die Akkreditierung unrechtmäßig entzogen. Für einen solchen Verwaltungsakt hätten die gesetzlichen Voraussetzungen nicht vorgelegen. Es habe keine „nachträglichen Tatsachen in Bezug auf die Kläger“ gegeben, die das Bundespresseamt legitimiert hätten, einen so gravierenden Eingriff in die Pressefreiheit vorzunehmen. Auch dass ein Widerruf “zur Verhütung oder Beseitigung schwerer Nachteile für das Gemeinwohl” hätte erfolgen dürfen, lasse sich nicht feststellen. Davon abgesehen sei die Widerrufsentscheidung auch nicht frei von Ermessensfehlern ergangen, insbesondere sei eine Abwägung der widerstreitenden Interessen im konkreten Einzelfall unterblieben, urteilten die Richter. Die Vertreter der Bundesregierung und des Bundeskriminalamts hatten zuvor in der Verhandlung “Zeitdruck und die Unmöglichkeit, Sicherheitsbedenken zu überprüfen” angegeben, die ihnen angesichts schwerer Ausschreitungen keine andere Möglichkeit gelassen hätten als sich für eine Null-Risiko-Strategie zu entscheiden.

Als „wichtigen Erfolg für die Pressefreiheit“ begrüßt die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) das Urteil: „In der Verhandlung ist ganz deutlich geworden: Für diesen beispiellos schwerwiegenden Eingriff in die Pressefreiheit gab es keine gesetzliche Grundlage“, erklärte die Bundesgeschäftsführerin der deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di, Cornelia Berger.

Die dju in ver.di hatte für acht ihrer Mitglieder nach dem #G20-Gipfel im August 2017 eine Fortsetzungsfeststellungsklage angestrengt, über die erste davon sowie über die Klage eines weiteren Fotografen, der durch einen Anwalt seines Arbeitsgebers vertreten wurde, gab es heute eine Entscheidung: „Die Bundesregierung hat auch vor dem Verwaltungsgericht keine Tatsachen ins Feld führen können, die einen so drastischen Schritt gerechtfertigt hätten. Vielmehr ist erneut deutlich geworden, dass Bundeskriminalamt und Bundespresseamt sich auf Angaben und angebliche Erkenntnisse des Verfassungsschutzes berufen haben, die mehr als fragwürdig waren“, sagte Berger. Die Frage, wieso immer wieder Journalistinnen und Journalisten in Datenbanken der Sicherheitsbehörden als Sicherheitsrisiko eingestuft würden, obwohl sie nur ihrer grundgesetzlich geschützten journalistischen Arbeit nachgingen, sei eine Frage, die es trotz des positiven Urteils weiter zu stellen gelte: „Personenbezogene Daten von Medienschaffenden landen immer wieder in Datenbanken der Sicherheitsbehörden, wo sie nicht hingehören. Trotzdem kommt man schnell in eine Schublade rein, aber nicht wieder raus. Diesem Skandal werden wir für unsere Mitglieder weiter auf der Spur bleiben“, kündigte Berger an.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Quartalsbericht zur Branche liegt vor

Einen detaillierten Blick auf das Geschehen in der Medienbranche wirft der jetzt wieder vorliegende Quartalsbericht. Er speist sich aus den Auswertung von Internetseiten, Zeitungen, Fachzeitschriften, Informationsdiensten, Verbands- und Unternehmenspublikationen. Ein Merkmal des ersten Monate dieses Jahres: Viele Übernahmen und eine Werbekonjunktur. 
mehr »

Buchtipp: Sprache des Kapitalismus

Über gendersensible Sprache läuft schon seit Jahren eine hochemotionale Debatte. In Bayerns Schulen, Hochschulen und Behörden gilt seit dem 1. April sogar ein Genderverbot. Über Begrifflichkeiten wie „steigende Preise“ oder Finanzkrisen, die wie ein „Tsunami“ über uns kommen, wird dagegen weniger gestritten. Sie beherrschen längst unser Denken und Sprechen, sind in unseren Alltag eingedrungen. Wer in diesem Wirtschaftssystem sozialisiert wurde, nutzt sie automatisch, ohne weiter darüber nachzudenken.
mehr »

Von Erbsensuppe und neuen Geschichten

„Vielfalt schützen, Freiheit sichern – 40 Jahre duale Medienordnung im föderalen Deutschland“. Dies war das Thema des Symposiums, das am 23.  April in der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften stattfand. Ausrichter war die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM).  Teilnehmer waren Verantwortliche aus Medienpolitik und -wissenschaft, Rundfunkregulierung und Medienunternehmen.
mehr »

Preis für behinderte Medienschaffende

Zum zweiten Mal schreibt in diesem Jahr die gewerkschaftsnahe Otto Brenner Stiftung zwei Preise und Stipendien für Journalist*innen mit Behinderung aus. Damit soll „ein klares Signal für die Förderung von Diversität als unverzichtbaren Wert in unserer demokratischen Gesellschaft“ gesetzt werden, sagt Jupp Legrand, Geschäftsführer der Stiftung. 
mehr »