Riskant für Tippgeber und heikle Recherche
Der Bundesrat hat am 15. März einen Gesetzesentwurf verabschiedet, der Journalisten und Whistleblowern noch einige Kopfschmerzen bereiten könnte: Betreiber von Diensten, die eine verschlüsselte anonyme Kommunikation ermöglichen, können sich künftig strafbar machen, wenn diese sich auf illegale Inhalte bezieht. Kritiker warnen vor der Neueinführung eines Gummiparagraphen, der auch die Meinungs- und Kommunikationsfreiheit gefährden könnte.
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