Eigentlich wollten die Ministerpräsident_innen der Länder in dieser Woche die Höhe des Rundfunkbeitrags ab 2017 beschließen. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten (KEF) hatte eine Senkung um 30 Cent empfohlen. Doch offenbar herrscht unter den Ländern keine Einigkeit. Die Entscheidung wurde deshalb vertagt und wird voraussichtlich erst im Herbst fallen. ver.di hat das Hinausschieben der Entscheidung kritisiert und fordert Klarheit für Rundfunkanstalten und Beitragszahler_innen.
Bereits im April hatte die KEF in ihrem 20. Bericht empfohlen, den Rundfunkbeitrag für die Jahre 2017 bis 2020 in Höhe von derzeit 17,50 Euro pro Monat um 30 Cent auf 17,20 Euro abzusenken. Das wäre die zweite Senkungsrunde in Folge gewesen. Begründet wurde die Empfehlung mit den Mehreinnahmen, die durch die Umstellung von der gerätegebundenen Gebühr auf die geräteunabhängige „Haushaltsabgabe“ generiert, bisher aber auf Sperrkonten zurückgehalten wurden. Diese Einnahmen sollen nun verwendet werden.
ver.di-Vize Frank Werneke kritisierte das Hinausschieben der Entscheidung, weil damit weder für die Rundfunkanstalten noch für die Beitragszahler_innen Klarheit geschaffen würde. Zudem wies er erneut darauf hin, dass die Sender schon heute unter enormem Kostendruck stünden – mit der Folge, dass Stellen abgebaut und Tätigkeiten verstärkt in freie Mitarbeit ausgelagert würden. Er plädierte deshalb dafür, weiterhin Rücklagen zu bilden, „um damit künftige Beitragssteigerungen abzumildern, statt ein ständiges Auf und Ab zu verursachen“. Außerdem könne man den Sendeanstalten nicht ständig mehr Aufgaben abverlangen, zum Beispiel im Onlinebereich, ohne für eine entsprechende Gegenfinanzierung zu sorgen.
Die Entscheidung über die künftige Höhe des Rundfunkbeitrags wird nun voraussichtlich erst im Herbst fallen. Bis Jahresende haben die Landesparlamente dann Zeit, den neuen Beitrag zu beschließen. Alle Länder müssen dabei zustimmen.