Vorläufiger Stopp für EU-Urheberrecht

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Eine Mehrheit der Abgeordneten des EU-Parlaments hat die neue Urheberrechtsrichtlinie zunächst gestoppt. Zuvor hatte die Lobby-Schlacht um die besonders strittigen Punkte einen neuen Höhepunkt erreicht: Leistungsschutzrecht für Presseverleger und Haftung für Online-Plattformen (Stichwort: Upload-Filter). Dabei ging es um die „Freiheit des Internets“ – war auch in zahlreichen Medienberichten zu lesen. Am 12. September wird erneut abgestimmt. Es bleibt also aufregend in Brüssel.

Rein formal wurde am 5. Juli 2018 in Straßburg über das Verhandlungsmandat des Europäischen Parlaments für die Trilog-Verhandlungen mit dem Rat der Mitgliedsstaaten und der Kommission für die „Richtlinie zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt“ abgestimmt. Denn so läuft die Gesetzgebung in der EU: Die Kommission macht einen Gesetzentwurf, Parlament und Rat einigen sich jeweils über ihre Änderungsanträge, dann wird zu dritt ein Gesetzesbeschluss ausgehandelt, den Parlament und Rat beschließen.

Normalerweise wird das Parlamentsmandat auf Grundlage des Berichts („Report“) des federführenden Ausschusses ohne Abstimmung erteilt. Doch können 76 Abgeordnete eine Abstimmung darüber beantragen. Abstimmungen sind selten, doch beim Thema Urheberrecht ist es in kurzer Zeit bereits die zweite (M Online vom 4. Januar 2018). Aus den „aufregenden Wochen in Brüssel“ sind mittlerweile Monate geworden. Und wieder geht es um viel Geld. Können Online-Dienste, insbesondere die US-Internetgiganten Google, Apple, Facebook und Amazon (GAFA), weiterhin kostenlos von urheberrechtlich geschützten Werken profitieren? Oder müssen sie künftig von ihren Milliardengewinnen etwas an die Urheber_innen, Künstler_innen und Medienunternehmen zahlen?

Seit über einem Jahr wurde im Rechtsausschuss (JURI) kontrovers diskutiert, ein Kompromissantrag folgte dem anderen, die Abstimmung mehrmals verschoben. Am 20. Juni konnte sich dann Berichterstatter Axel Voss (CDU) beim JURI-Voting mit knapper Mehrheit durchsetzen. Bei der Plenumsabstimmung hingegen waren die Kontrahenten erfolgreich. Innerhalb von zehn Minuten kippten sie mit 278 Ja- gegen 318 Nein-Stimmen bei 31 Enthaltungen den JURI-Report als Mandatsgrundlage.

Nach der Abstimmung konnte die Piratenabgeordnete Julia Reda jubeln. Sie hatte den Protest maßgeblich organisiert. „Großer Erfolg: Eure Proteste haben funktioniert!“, twitterte die stellvertretende Vorsitzende der Fraktion Grüne/Europäische Freie Allianz im Europäischen Parlament. „Alle Abgeordneten werden ab dem 10. bis 13. September über #uploadfilters und #linktax abstimmen. Lasst uns jetzt den Druck aufrecht halten, um sicherzustellen, dass wir #SaveYourInternet!“. Für die Petition „Stoppt die Zensurmaschine – Rettet das Internet!“ waren am Vortag über 750.000 Unterstützungsunterschriften übergeben worden.

Angemessener Anteil der Lizenzgelder endlich für Urheber

„Ich stimme für das Mandat, denn wir dürfen in dieser Debatte nicht jenem Freiheitsbegriff auf den Leim gehen, den uns GAFA verkaufen“, schrieb die grüne Kulturpolitikerin Helga Trüpel am Vortag in der FAZ. „Wir sollten ein Konzept vertreten, das ein offenes Netz, aber eine faire Bezahlung für Künstlerinnen und Künstler“ vorsieht. Bei den Grünen war ihre eine von nur sechs Pro-Stimmen. Zustimmung und Ablehnung gingen auch ansonsten quer durch fast alle Fraktionen.

Auch die Verbände der Kreativen in Deutschland und Europa sind keine Fans von Upload-Filtern und Presseverleger-Leistungsschutz. Sie wollen, dass GAFA & Co. für ihre Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken im Internet endlich zahlen und von den Lizenzgeldern ein angemessener Anteil bei den Urheber_innen und Künstler_innen ankommt. So war es im Richtlinienvorschlag von vornherein angelegt: Vorrangig ist die Lizenzierung. Wer keine vereinbaren will, haftet und muss Maßnahmen treffen, um Urheberrechtsverletzungen zu verhindern.

Mittlerweile wurde – zumindest im JURI-Report – klargestellt, dass nichtkommerzielle Bildungs- und Enzyklopädie-Portale wie Wikipedia nicht betroffen und technische Upload-Filter nicht generell verpflichtend werden. Vom Leistungsschutz sind Hyperlinks und Privatkopien ausdrücklich ausgenommen. Und in beiden Bereichen ist die angemessene Beteiligung der Kreativen nun festgeschrieben. Einen Tag vor der Straßburger Abstimmung konnte die Europäische Journalisten-Föderation (EFJ) dazu sogar noch mit den europäischen Presseverlegern (ENPA) eine verbesserte Formulierung vereinbaren, die man gemeinsam in den Trilog einbringen will.

Gleichzeitig wissen die Kreativverbände, dass GAFA & Co. die Proteste zumindest teilweise initiiert, befördert und auch finanziert haben. Jeder Tag ohne Richtlinie bringt ihnen Millionengewinne zulasten der Kreativen. Deshalb verstärkten sie vor dem 5. Juli ihre Kampagnen. Allein in Deutschland riefen über 70 Verbände und Institutionen der Kultur- und Medienwirtschaft zur Unterstützung des JURI-Reports auf, darunter auch ver.di (M Online vom 28. Juni 2018). Auf EU-Ebene wurde ein solcher Aufruf von mehr als 140 europäischen Organisationen unterstützt. Nicht vergeblich, aber ohne den erhofften Erfolg.

In einer ersten Reaktion auf die Verschiebung des Beschlusses forderte die Authors’ Group, die Dachverbände mit mehr als einer halben Million Mitglieder in Europa vertritt, die EU-Abgeordneten auf, „die vertragliche Position der Urheber zu stärken, so dass die Urheberrechtsrichtlinie bald konkrete Vorteile für die Urheberrechte in der Europäischen Union bringen kann – eine einmalige Gelegenheit, die Rechte und die soziale und wirtschaftliche Situation von Urhebern überall in Europa zu verbessern.“

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