Gericht ahndet Ausbeutung
Wie erst jetzt einer breiten Öffentlichkeit bekannt wurde, hat eine junge Journalistin, die zuvor zehn Monate lang bei einer Modezeitschrift als „Redaktionspraktikantin“ beschäftigt war, vor dem Landesarbeitsgericht Berlin/Brandenburg (LAG) eine Nachzahlung von 20.700 Euro Arbeitslohn erstritten, für die die Entlohnung nach dem ver.di-Gehaltstarifvertrag für Redakteurinnen und Redakteure an Zeitschriften zu Grunde gelegt wurde.
mehr »