Recht

Böhmermann und noch kein juristisches Ende

Jan Böhmermanns Schmähgedicht auf den türkischen Staatspräsidenten Erdogan bleibt zu großen Teilen weiter verboten, da es ehrverletzend sei. Das Landgericht Hamburg bestätigte damit am 10. Februar 2017 eine einstweilige Verfügung aus dem Mai 2016 und gab einer zivilrechtlichen Klage Erdogans teilweise statt.
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Für Hasskommentar zu Geldstrafe verurteilt

Weil er im Internet mit rechtsextremen Vokabular gegen Flüchtlinge hetzte, hat das Augsburger Amtsgericht am 7. Februar 2017 einen 62-jährigen Angeklagten zu einer Geldstrafe von 1800 Euro verurteilt. Der hatte sich über einen Zeitungsbeitrag der „Augsburger Allgemeinen“ auf deren Online-Portal geäußert.
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EU: Strengere Regeln für das Digitale

Der von der EU-Kommission vorgestellte Entwurf für eine E-Privacy-Verordnung beschreibt, was digitale Dienste künftig in Sachen Datenschutz tun müssen. Sie soll im Mai 2018 in Kraft treten, just zu dem Zeitpunkt, bis zu dem die Europäische Datenschutz-Grundverordnung in den einzelnen Ländern umgesetzt sein muss.
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ZDF-Reporterin scheitert mit Klage

Das Arbeitsgericht Berlin hat in seinem Urteil die Klage der ZDF-Reporterin Birte Meier wegen Gehaltsdiskriminierung gegenüber einigen ihrer männlichen Kollegen abgewiesen. Wie „Spiegel Online“ berichtet, habe das Gericht keine ausreichenden Indizien für Diskriminierung feststellen können. Die Situation der Kollegen, auf die Meier sich bezogen habe, sei nicht mit der ihren vergleichbar gewesen.
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BGH: SWR darf Burda nicht unterstützen

Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten dürfen Verlage nicht bei der Herausgabe von Zeitschriften unterstützen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 26. Januar 2017 entschieden. Ähnlich wie die „Tagesschau“-App greife dies in die Pressefreiheit ein und sei damit wettbewerbswidrig. Das Urteil führt praktisch zu einem Verbot des „ARD Buffet Magazins“, das der Burda-Verlag in Kooperation mit dem Südwestrundfunk (SWR) herausgibt.
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Archiv des BND bleibt auch künftig geheim

Der Bundestag hat ein Gesetz zur Neuregelung des Bundesarchivrechts beschlossen. Danach müssen Bundesbehörden ihre Unterlagen nach spätestens 30 Jahren dem Bundesarchiv anbieten – nur der Bundesnachrichtendienst (BND) nicht. Die Journalistenorganisationen DJV, dju in ver.di und Netzwerk Recherche hatten die Streichung dieser „großzügigen Sonderregeln“ für die Geheimdienste gefordert.
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Gericht ahndet Ausbeutung

Wie erst jetzt einer breiten Öffentlichkeit bekannt wurde, hat eine junge Journalistin, die zuvor zehn Monate lang bei einer Modezeitschrift als „Redaktionspraktikantin“ beschäftigt war, vor dem Landesarbeitsgericht Berlin/Brandenburg (LAG) eine Nachzahlung von 20.700 Euro Arbeitslohn erstritten, für die die Entlohnung nach dem ver.di-Gehaltstarifvertrag für Redakteurinnen und Redakteure an Zeitschriften zu Grunde gelegt wurde.
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Bei Satire entscheidet der Gesamteindruck

Kabarettisten müssen sich für den Inhalt ihrer Beiträge nicht bis ins kleinste Detail verantworten; entscheidend ist der Gesamteindruck, der beim Zuschauer zurückbleibt. So verwarf der Bundesgerichtshof (BGH) am 10. Januar 2016 eine Unterlassungsklage von „Zeit“-Herausgeber Josef Joffe und "Zeit"-Journalist Jochen Bittner gegen die ZDF-Satiresendung "Die Anstalt".
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Anlasslose Speicherung von Vorratsdaten ist EU-rechtswidrig

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem Urteil vom 21.12.2016 die anlasslose Vorratsdatenspeicherung in der Europäischen Union (EU) gekippt. Wie mehrere Presseagenturen berichten, dürften demnach Telekommunikationsanbieter nicht dazu verpflichtet werden, persönliche Nutzerdaten zu speichern, da sich selbst aus Verbindungsdaten „sehr genaue Schlüsse auf das Privatleben der Personen“ ziehen ließen. Ausnahmen seien lediglich zur Bekämpfung schwerer Straftaten möglich. Die Daten müssen dazu innerhalb der EU gespeichert werden. Behörden bekommen nur dann Zugriff auf die Vorratsdaten, wenn ein Gericht oder eine andere unabhängige Institution sie dazu berechtigt hat.
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Nicht für jeden Preis

40.000 Euro sprach das Landgericht Düsseldorf einem freien Journalisten von der "Westdeutschen Zeitung" zu; der Verlag des "Bonner General-Anzeigers" wurde vom Bundesgerichtshof verpflichtet, zwei Freien fast 23.000 Euro Honorar samt Zinsen nachzuzahlen; das Oberlandesgericht Karls­ruhe verurteilte die "Pforzheimer Zeitung" zur Nachzahlung von 47.200 Euro an einen freien Journalisten; 79.000 Euro Nachvergütung durch die Funke-Mediengruppe verschaffte das Oberlandesgericht Hamm schließlich einem freien Fotografen. Diese Fälle gingen in den vergangenen zwölf Monaten durch die Presse.
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Teilerfolg mit Klage gegen den BND

Bei der mündlichen Verhandlung am 14. Dezember 2016 über die Klage von Reporter ohne Grenzen (ROG) gegen den Bundesnachrichtendienst (BND) hat das Bundesverwaltungsgericht weitere Aufklärung über die Metadatensammlung des deutschen Auslandsgeheimdienstes verlangt. Die Richter des 6. Senats in Leipzig stellten eingehende Nachfragen zum Verkehrsanalysesystem „VerAS“, mit dem der BND in großem Umfang Verbindungsdaten über Telefongespräche mit Auslandsbezug sammelt. Den Klageteil gegen die strategische Auslandsüberwachung wies das Gericht als unzulässig ab.
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Linkhaftung: Folgenreiche Gerichtsentscheidung

Als erstes deutsches Gericht hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass auch das bloße Verlinken einer Webseite, die eine Urheberrechtsverletzung enthält, eine eigene Rechtsverletzung ist. Das Hamburger Landgericht folgte damit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom September. Der hatte entschieden, dass das Setzen eines Hyperlinks auf einer Webseite eine Urheberrechtsverletzung sein kann – insbesondere dann, wenn der Webseiten-Betreiber mit Gewinnerzielungsabsicht handelt.
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Presserat urteilt: Unangemessene Sensationshascherei

Der Deutsche Presserat hat auf seinen Beschwerdeausschuss-Sitzungen Anfang Dezember wegen schwerer Verstöße gegen den Pressekodex insgesamt elf öffentliche Rügen ausgesprochen. So wurde „Der Mobilitätsmanager Online“ etwa wegen Diskriminierung gerügt, weil dort nordafrikanische Flüchtlinge als „Gesindel“ bezeichnet wurden.
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ZDF-Reporterin klagt gegen ungleiche Bezahlung

Erstmals in der Geschichte der Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF) werde der Sender wegen der ungleichen Bezahlung von Frau und Mann verklagt. Der Anwalt der Reporterin Birte Meier, so berichtet die „Berliner Zeitung“, gründe die Klage nicht nur auf das deutsche Antidiskriminierungsgesetz, sondern auch auf weitergehende europäische Normen.
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Mit Namen, Kürzel oder anonym?

Journalisten stehen in ihrer täglichen Arbeit oft vor der kniffeligen und zunehmend brisanten Frage: „Wann darf man Ross und Reiter nennen? - das Recht auf Anonymität in der Berichterstattung" Die dju im Münsterland hatte dazu für den 6. Dezember 2016 den Medienrechtsexperten und Rechtsanwalt Wilhelm Achelpöhler zu einem Vortrag und Interessierte zur Debatte geladen.
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VG Bild-Kunst: Stimmrechte wahrnehmen

Nach den Mitgliedern der VG Wort sind auch die der VG Bild-Kunst zur bereits zweiten außerordentlichen Mitgliederversammlung dieses Jahres geladen. Sie ist für den 17. Dezember 2016 terminiert und nötig, da der Bundesgerichtshof die langjährige Erlösaufteilung beendet hat und der Gesetzgeber eine umfangreiche Neufassung des Rechts der Verwertungsgesellschaften beschlossen hat.
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